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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 397/2010 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 21.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.08.2010 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand 4.124.500,00 € 3.907.000,00 € und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 1.684.879,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 1.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von aufzunehmen. Begründung: 1.000.000 € Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung- für das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planzahlen des Erfolgsplanes 2011 der Wasserversorgung sehen auf der Ertragsseite eine Umsatzstagnation, bzw. einen dem Trend angepassten leichten Rückgang vor. Im Zusammenhang mit der Einführung des Benchmarkings im Betriebszweig Wasserversorgung wird anhand der Kennzahlen deutlich, dass kurzfristig bei der Abrechnung der Wasserversorgung über andere Tarifstrukturen nachgedacht werden muss. Die nahezu unbeeinflussbaren Kostengrößen Abschreibung und Zinsaufwand machen bereits jetzt rd. 1 Mio Euro pro Jahr aus. Demgegenüber steht eine Einnahme aus Grundpreisen von lediglich 820.000 Euro. Mithin rd. 180.000 Euro, die ohne Notwendigkeit den Schwankungen und demzufolge den Mindererlösen des Wasserabsatzes unterworfen werden. Um die Kunden nach der Tarifanpassung bei Wasser und Abwasser im Jahr 2010 nicht erneut mit der Spekulation zu belasten, ob die Ver- bzw. Entsorgung teurer oder günstiger für sie geworden ist, verzichtet die Betriebsleitung auf die Empfehlung einer entsprechende Anpassung der Grundpreise. Nach Vorlage der Zahlen aus dem Jahresabschluss 2010 wird man hierüber aber genauere Erkenntnisse haben und es darf davon ausgegangen werden, dass eine diesbezügliche Tarifumstellung im Jahr 2012 unumgänglich werden wird. Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2009. Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2011 ergeben sich aus den Veranschlagungen im Erfolgsplan, sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang. Die Betriebsleitung verfolgt mit den Veranschlagungen im Vermögensplan 2011 konsequent den Kurs der „strukturierter“ Reinvestition. Der Fokus ist dabei auf dauerhaften Erhalt des Anlagevermögens gerichtet. Damit soll gleichzeitig eine Reduzierung der Ansätze für die Aufwandspositionen einhergehen. Ob dies gelingen kann, wird in sehr starkem Maße von der Netzstabilität abhängen. Jeder Rohrbruch, der ein sofortiges und „ausgabenseitig“ nicht planbares Handeln erfordert, läuft zwangsläufig diesem Bemühen zuwider. Obschon es nach wie vor strittig, und nicht abschließend juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke als Eigenbetrieb der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, sind die Maßnahmen des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Veranschlagungen in der Dringlichkeitsliste zum Haushalt der Stadt Erftstadt aufgeführt und werden der Genehmigungsbehörde zur Freigabe vorgelegt. Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten. (Dr. Rips) -2-