Daten
Kommune
Erftstadt
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12 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 397/2010
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
21.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.08.2010
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im
Erfolgsplan mit
einem Gesamtertrag
und
einem Gesamtaufwand
4.124.500,00 €
3.907.000,00 €
und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
1.684.879,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
Begründung:
1.000.000 €
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung- für das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planzahlen des Erfolgsplanes 2011 der Wasserversorgung sehen auf der Ertragsseite eine
Umsatzstagnation, bzw. einen dem Trend angepassten leichten Rückgang vor. Im Zusammenhang
mit der Einführung des Benchmarkings im Betriebszweig Wasserversorgung wird anhand der
Kennzahlen deutlich, dass kurzfristig bei der Abrechnung der Wasserversorgung über andere
Tarifstrukturen nachgedacht werden muss. Die nahezu unbeeinflussbaren Kostengrößen
Abschreibung und Zinsaufwand machen bereits jetzt rd. 1 Mio Euro pro Jahr aus. Demgegenüber
steht eine Einnahme aus Grundpreisen von lediglich 820.000 Euro. Mithin rd. 180.000 Euro, die
ohne Notwendigkeit den Schwankungen und demzufolge den Mindererlösen des Wasserabsatzes
unterworfen werden. Um die Kunden nach der Tarifanpassung bei Wasser und Abwasser im Jahr
2010 nicht erneut mit der Spekulation zu belasten, ob die Ver- bzw. Entsorgung teurer oder
günstiger für sie geworden ist, verzichtet die Betriebsleitung auf die Empfehlung einer
entsprechende Anpassung der Grundpreise. Nach Vorlage der Zahlen aus dem Jahresabschluss
2010 wird man hierüber aber genauere Erkenntnisse haben und es darf davon ausgegangen
werden, dass eine diesbezügliche Tarifumstellung im Jahr 2012 unumgänglich werden wird.
Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des
laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2009.
Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2011 ergeben sich aus den
Veranschlagungen im Erfolgsplan, sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang.
Die Betriebsleitung verfolgt mit den Veranschlagungen im Vermögensplan 2011 konsequent den
Kurs der „strukturierter“ Reinvestition. Der Fokus ist dabei auf dauerhaften Erhalt des
Anlagevermögens gerichtet. Damit soll gleichzeitig eine Reduzierung der Ansätze für die
Aufwandspositionen einhergehen. Ob dies gelingen kann, wird in sehr starkem Maße von der
Netzstabilität abhängen. Jeder Rohrbruch, der ein sofortiges und „ausgabenseitig“ nicht planbares
Handeln erfordert, läuft zwangsläufig diesem Bemühen zuwider.
Obschon es nach wie vor strittig, und nicht abschließend juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke
als Eigenbetrieb der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, sind die Maßnahmen
des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Veranschlagungen in der Dringlichkeitsliste zum
Haushalt der Stadt Erftstadt aufgeführt und werden der Genehmigungsbehörde zur Freigabe
vorgelegt.
Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur
Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten.
(Dr. Rips)
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