Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
51 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1, Seite 1 Vorlage 397/2010 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig RohrnetzabteilungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Die Rohrnetzabteilung wird im Jahr 2011, nach einem Verlust im Jahr 2009 wieder ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen Der Wirtschaftsplan 2011 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses 2009 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen, dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind. Preissteigerungen sind nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren und führen damit zwangsläufig dazu, dass die Konzessionsabgabe an den städtischen Haushalt nicht ausgeschüttet werden kann. Insgesamt fehlen dem Haushalt bislang rd. 500.000 Euro, die sich aus den Kürzungen der zurückliegenden Jahre ergeben. Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes. Der Anhang „Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus der Buchhaltung und den seit 2009 anders aufgestellten Buchungskreisen. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005 rückläufig bzw. stagnierend. (Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 – 2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro) Diese Zahlen belegen, dass der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu führt, dass ein fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich der möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 -stündige Lieferbereitschaft sichergestellt werden muss. Mithin gibt es auch bei der Frage nach der Unterhaltung oder den Reparaturen kaum eine Möglichkeit des steuernden Eingriffs. Der Rückgang beim Wasserabsatz ist demzufolge nicht zu kompensieren. Ebenso wie ein Rohrbruch aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie repariert werden muss. - 1 - Anlage 1, Seite 2 Vorlage 397/2010 Nachdem im Jahr 2010 der Wasserpreis um 10 Cent je Kubikmeter Frischwasserbezug angehoben wurde, dürfte sich ein Anstieg von rd. 180.000,- Euro bei den Unsatzerlösen einstellen. Dieser Betrag kompensiert aber lediglich die gestiegenen Aufwendungen und versetzt das Unternehmen immer noch nicht in die Lage, dem städtischen Haushalt eine ungekürzte Konzessionsabgabe zur Verfügung zu stellen. Es ist zwischenzeitlich unstrittig, dass die Umsatzrückgänge eine Folge des Wassersparens durch z.B. den Einsatz von Sparspülern etc. sind und das dieser Trend auch anhält. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Fixkostenanteil künftig stärker bei den Tarifen Berücksichtigung finden muss. Also eine Verlagerung von der „bezugsabhängigen“ Größe „Kubikmeter“ zu einer stärkeren Beteiligung über die „bezugsunabhängige“ Größe „Grundpreis“ erforderlich wird. Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen kalkuliert. Die Entnahme Baukostenzuschüsse ist die planmäßige 3-prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke. 2. Aktivierte Eigenleistungen Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die aktivierten Eigenleistungen ein. Dadurch, dass die Rohrnetzabteilung buchhalterisch als selbstständig wirtschaftende Einheit mit Rechnungslegung geführt wird, muss deren Leistung insgesamt als „Gewinnabschlag Rohrnetzabteilung“ von den aktivierten Eigenleistungen wieder abgezogen werden. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden. 4. Materialaufwand Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes von 2010. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Rohrbrüche) und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2009 bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden Beschaffungskosten auswirkt. Preissteigerungen beim Wassereinkauf sind dabei an die im Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Ferner beinhaltet der sog. Ersatzwasserliefervertrag eine Koppelung des Einkaufspreises an den vom Kunden zu zahlenden Verkaufspreis. - 2 - Anlage 1, Seite 3 Vorlage 397/2010 Mit der Reduzierung des Wasserverlustes des Jahres 2007 zeigte sich, dass der seitens der Betriebsleitung eingeschlagene Weg, der verstärkten Investition in die Erneuerung des Wassernetzes und die gezielte Unterhaltung, langfristig zu einer deutlichen Einsparung bei den Aufwendungen führen wird. Die Rückschläge zeigen wiederum, dass es nur durch eine umfassende Sanierung der Leitungen und einer professionellen Netzüberwachung gelingen wird, z.B. die Wasserverluste dauerhaft zu senken und langfristig Kosten zu sparen. Die punktuellen Eingriffe werden auch immer nur zu kurzfristigen Erfolgen führen. 5. Personalaufwand Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2009 angepasst. Allerdings wird sich der Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen Tarifabschlusses erhöhen 6. Abschreibungen Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (Z.B. bei Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine Ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin könnte nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung und Investition gehalten werden kann. Dies würde jedoch eine wesentliche Erhöhung des Wasserpreises voraussetzen. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden Konzessionsabgabe. Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse und für deren Ausschüttung ist ein Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften. Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die insgesamt zwischenzeitlich eine Summe von mehr als 500.000 Euro ausmachen, die letztlich dem städtischen Haushalt fehlen. Vorausgesetzt die Umsätze des Jahres 2011 verbessern sich im Vergleich zum Jahr 2010, ist einen Ausschüttung der Konzessionsabgabe im kommenden Jahr in der Größenordnung von rd. 180,000 Euro möglich. Allerdings wird deren Höhe unmittelbar durch die klassischen Ausgaben für Aufwendungen beeinflusst. Gelingt es demnach, die Ansätze deutlich zu unterschreiten, kommt dies der Konzessionsabgabe zugute. Allerdings ist davor zu warnen, im Vorfeld die Ansätze z.B. für die Unterhaltung des Netzes zu reduzieren, da dies unweigerlich (z.B. bei vielen Rohrbrüchen) deren Überschreitung zur Folge haben wird. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung angepasst. - 3 - Anlage 1, Seite 4 Vorlage 397/2010 8. Zinserträge Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2011 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können. 9. Zinsaufwand Für 2011 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet. Vermögensplanung III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Baukostenzuschüsse Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund entbehrlich speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen und im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag prognostiziert. 2. Verdiente Abschreibungen Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. 3. Kreditaufnahme 4. Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von rd. 1.1 Mio. Euro vorgesehen. Jahresüberschuss Im Bereich der Wasserversorgung wird ein Jahresüberschuss von 215.000,- € erwartet. Dieser entspricht zunächst einmal dem Mindestgewinn der zu erzielen ist, damit überhaupt eine Konzessionsabgabe gezahlt werden kann. Mit diesem Betrag erfolgt dann, nach Beschluss der Ergebnisverwendung, im Regelfall die Kapitalverstärkung für die Bäder. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1. Investitionen 1.1 Verteilung Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet wurden. Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt und evtl. Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits berücksichtigt. Insbesondere in den Fällen, wo Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2011 – wie auch in den kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen - 4 - Anlage 1, Seite 5 Vorlage 397/2010 soll mittelfristig sowohl der Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise“ durchgeführte Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas eingeschränkten Flexibilität, hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen. Der Schwerpunkt liegt dabei im Jahr 2011 bei der Ortslage Herrig. Eine erst jüngst entstandene größere Leckage an einer unsere Transportleitungen gibt Anlass dazu, darüber nachzudenken, auch hier in die strukturierte Reinvestition einzusteigen. Die Reparatur einer Transportleitung ist, neben den Problemen mit der Sicherstellung der Versorgung, mit erheblichen Kosten verbunden. Die Betriebsleitung wird hierzu noch im Jahr 2011 einen Lösungsansatz mit einem Finanzierungsvorschlag vorstellen. Im Jahr 2009 wurde analog dem Verfahren in Gymnich die Kalibrierung des Verteilungsnetzes in Liblar vorgenommen. Ging man noch vor einigen Jahren davon aus, dass das Netzt in Liblar über eine neu zu errichtende Druckerhöhungsanlage versorgt werden müsste, haben die Tests des Jahres 2009 eine verblüffende Erkenntnis gebracht, mit der sicher einer teuren Fehlinvestition vorgebeugt werden konnte. Durch die Optimierung der Pumpensteuerung im Wasserwerk ist eine Druckerhöhungsanlage entbehrlich und es können erhebliche Kosten gespart werden. Die Umsetzung dieser Erkenntnisse wird sich noch bis ins Jahr 2011 erstrecken. Derartige Steuerungsinformationen sind sehr wichtig und werden sukzessive für alle Stadtteile benötigt. Vergleichbares ist in der Abwasserbeseitigung mit den sog. Generalentwässerungsplänen bereits seit Jahren gängig Praxis. Insofern werden die Stadtwerke im Jahr 2011 den Bereich um Liblar einer hydraulischen Kalibrierung unterziehen. 1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen Im Jahr 2011 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Abführung an Gewinngemeinschaften Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000 Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum verstößt gegen die allgemein gültigen Kalkulationsgrundsätze in der Entgeltberechnung. - 5 -