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Beschlussvorlage (Aufhebung der Sperrvermerke für die Einrichtung von Küchen a)in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kesselsgasse, Karl-Zörgiebel-Straße, Von-Harff-Straße, Zu den Fußfällen, Nelkenweg, Vochemsgasse und Am Fronhof (Küchenplanung) b) in den Schulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Beschlussvorlage (Aufhebung der Sperrvermerke für die Einrichtung von Küchen
a)in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kesselsgasse, Karl-Zörgiebel-Straße, Von-Harff-Straße, Zu den Fußfällen, Nelkenweg, Vochemsgasse und Am Fronhof (Küchenplanung)
b) in den Schulen) Beschlussvorlage (Aufhebung der Sperrvermerke für die Einrichtung von Küchen
a)in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kesselsgasse, Karl-Zörgiebel-Straße, Von-Harff-Straße, Zu den Fußfällen, Nelkenweg, Vochemsgasse und Am Fronhof (Küchenplanung)
b) in den Schulen) Beschlussvorlage (Aufhebung der Sperrvermerke für die Einrichtung von Küchen
a)in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kesselsgasse, Karl-Zörgiebel-Straße, Von-Harff-Straße, Zu den Fußfällen, Nelkenweg, Vochemsgasse und Am Fronhof (Küchenplanung)
b) in den Schulen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 472/2015 Erstellt am: 29.10.2015 Aktenzeichen: II 40 20 25 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 01.12.2015 Betreff Aufhebung der Sperrvermerke für die Einrichtung von Küchen a)in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kesselsgasse, Karl-Zörgiebel-Straße, Von-Harff-Straße, Zu den Fußfällen, Nelkenweg, Vochemsgasse und Am Fronhof (Küchenplanung) b) in den Schulen Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 51.200 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 32.600 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 18.600 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel stehen auf den im Beschlussvorschlag genannten Konten zur Verfügung. Vorlage Nr.: 472/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt – ohne vorherige Vorberatung in den Fachausschüssen – zur Auftragserteilung einer qualifizierten Küchenplanung die Aufhebung nachfolgender Sperrvermerke: a) in den Kindertageseinrichtungen bei M 26150400. 7826000 „Einrichtung Küche Kita Kesselsgasse“ (4.700 €), M 26150101. 7826000 „Einrichtung Küche Kita Karl-Zörgiebel-Straße“ (5.300 €), bei M 26150200. 7826000 „Einrichtung Küche Kita Von-Harff-Straße“ (7.200 €), bei M 26150500. 7826000 „Einrichtung Küche Kita Zu den Fußfällen“ (5.400 €), bei M 26160300. 7826000 „Einrichtung Küche Kita Nelkenweg“ (7.000 €), bei M 26160100. 7826000 „Einrichtung Küche Kita Vochemsgasse (6.000 €) und bei M 26160201. 7826000 „Einrichtung Küche Kita Am Frohnhof“ (5.600 €). b) in den Schulen bei M 40880013.7826000 `Neuanschaffung OGS, Ausstattung/ Ausrüstung´ (10.000 €). Erläuterungen In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 22.09.2015, wie auch in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.09.2015 hat die Verwaltung über den aktuellen Sachstand berichtet. Im Rahmen des Beratungsverlaufs hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung u. a. beauftragt, zur nächsten Sitzung des Rates am 10.11.2015 eine Vorlage zur Aufhebung der Sperrvermerke vorzulegen. Für die Aufhebung der Sperrvermerke ist jedoch gem. § 8 Ziff. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim der Haupt- und Finanzausschusses beschlussfassendes Gremium. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle vollinhaltlich auf die Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Rates am 10.11.2015, Vorlage Nr.: 429/2015 verwiesen, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Inhaltlich ist dort der seitens des Jugendhilfeausschusses gewünschte Sachstand dargestellt; ergänzend wird mitgeteilt, dass im Ergebnis einer Prüfung der seinerzeitige Ansatz – Planung und Lieferung aus einer Hand – aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Beabsichtigt ist daher, die Planung und das gesamte Ausschreibungsverfahren, endend mit der ordnungsgemäßen Auftragsvergabe, einem Küchenplaner zu übertragen. Aufgabe des Küchenplaners ist es zudem, einen Anschlussplan zu erstellen; dieser ist erforderlich, da bei den bereits bestehenden Küchenräumen ursprünglich von einer anderen Nutzung ausgegangen wurde. Die Verwaltung hat diesbezüglich zwischenzeitlich ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet; zum aktuellen Verfahrensstand weist die Verwaltung darauf hin, dass das der Ausschreibung vorgeschaltete Interessenbekundungsverfahren zwischenzeitlich beendet ist. Im weiteren Verfahren erfolgt die Ausschreibung und Auftragsvergabe, die nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund der bereits erbrachten Vorleistungen noch im Dezember erteilt werden kann. Hierzu ist die Aufhebung der nachfolgend aufgeführten Sperrvermerke erforderlich. Rein informativ wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der geschätzten Kosten für die Einrichtung der Küchen – bezogen auf die Küchen der Kindertageseinrichtungen – die Haushaltsansätze um 10% für die Beauftragung der Küchenplanungen erhöht und in den Haushalten 2015 und 2016 aufgenommen wurden. Im Einzelnen:. zu a) In allen städtischen Kindertageseinrichtungen sollen frisch zubereitete Mahlzeiten angeboten werden; hierzu wird auf die Vorlage 15/2013 des Jugendhilfeausschusses vom 28.02.2013 verwiesen. Die erforderlichen Umbauten und Kücheneinrichtungen für die städtischen Kindertagesstätten `Sinnersdorferstraße´, `Gustav-HeinemannStraße´ und `Görreshofstraße´ wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2015/ 16 wurden für die im weiteren Verfahren anstehenden Küchenplanungen/ -umbauten die nachfolgenden Sperrvermerke eingerichtet: Vorlage Nr.: 472/2015 . Seite 3 / 3 Für das Haushaltsjahr 2015 - Küche Kesselgasse - Küche Karl-Zörgiebel-Str. - Küche Von-Harff-Str. - Küche Zu den Fußfällen 4.700,- € 5.300,- € 7.200,- € 5.400,- € Für das Haushaltsjahr 2016 - Küche Nelkenweg - Küche Vochemsgasse - Küche Am Fronhof 7.000,- € 6.000,- € 5.600,- € zu b) Das Konto M 40880013. 7826000 „Neuanschaffung OGS, Ausstattung/ Ausrüstung“ ist mit einem Sperrvermerk in Höhe von 10.000 € zugunsten des Haupt- und Finanzausschusses versehen. Die Verwaltung schlägt vor, die Sperrvermerke aufzuheben; das weitere Verfahren erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. ________________________ Beigeordneter ___________________________ Amtsleiter _________________________ Sachbearbeiterin