Daten
Kommune
Pulheim
Größe
152 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
458/2015
Erstellt am:
28.10.2015
Aktenzeichen:
IV/66-12
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
18.11.2015
Betreff
Erschließung BP 113 Pulheim
hier: Ausführungsplanung Geyener Straße (K 25) und Kreisel Am Bendacker sowie Führung des
Baustellenverkehrs
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
5.890.000,- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
453.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
2016
3.255.000 €
2018
1.030.000 €
2019
600.000 €
Vorlage Nr.: 458/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Ausführungsplanungen zum Kreisel Am Bendacker und zur Erneuerung der K 25 gemäß Anlage 1 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Baumaßnahme umzusetzen sowie eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis abzuschließen.
Des Weiteren folgt der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, auf die Baustellenverkehrsumleitungsstrecke über den in der Anlage 2 gekennzeichneten Wirtschaftsweg zur Entlastung der Ortslage Geyen zu verzichten.
Erläuterungen
Am 24.06.2015 wurde dem Ausschuss in der Vorlage 244/2015 die Entwurfsplanung zum o. g. Gebiet vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurden entsprechende Verhandlungen mit dem Rhein-Erft-Kreis (REK) geführt auf deren Grundlage
die jetzt vorgestellte Ausführungsplanung entstanden ist. Der Kreistag hat zudem am 17.09.2015 beschlossen, das
150 m lange Teilstück der K 25 zwischen dem neu herzustellenden Kreisel Am Bendacker und dem vorhandenen Kreisel Pariser Straße im Zuge der Gesamtbaumaßnahme mit ausbauen zu lassen.
Sofern der Rat der hierfür notwendigen Vorfinanzierung zustimmt (siehe Vorlage 424/215) soll auf dieser Grundlage in
den nächsten Wochen die Verwaltungsvereinbarung mit dem REK abgeschlossen werden.
Im Bereich des Kreisels Am Bendacker wird entgegen der am 24.06.2015 beschlossenen Entwurfsplanung auf die Anlage eines Bordsteins und einer Pflasterfläche im Einmündungsbereich der Straße Am Bendacker verzichtet und stattdessen der Bereich asphaltiert und die Ausweisung der Straße Am Bendacker als Fahrradstraße geprüft.
Davon abgesehen bleibt es im Wesentlichen bei der beschlossenen Planung und folglich auch bei dem umlaufenden
Geh- und Radweg sowie den mit „Zebrastreifen“ gesicherten Furten auf der K 25 und der künftigen Mondallee.
Da die K 25 nunmehr komplett erneuert werden soll, kann die Fahrbahn etwas nach Westen verschoben werden, so
dass vor der Lärmschutzwand ein schmaler Grünstreifen angelegt werden kann, der auch der Entwässerung des Rad/Gehweges dient. Zudem wird die Fahrbahn etwas verbreitert und durch Hochbordsteine eingefasst, so dass der innerörtliche Charakter betont wird.
Da Suchschachtungen ergeben haben, dass im Bereich des Rad-/Gehweges für den Entwässerungskanal kein Platz
mehr vorhanden ist, wird der Kanal nunmehr auf der westlichen Seite verlegt. Die dort bisher vorhandenen Bäume entfallen. Dafür entstehen auf der gegenüberliegenden Seite einige Neupflanzungen für die durch die Verschiebung nun
auch größeren Pflanzbeete zur Verfügung stehen. Eine spätere Ergänzung eines Gehweges auf der westlichen Straßenseite ist problemlos möglich.
Zwischenzeitlich wurde die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe ist für die Ratssitzung am
15.12.2015 vorgesehen. Der Baubeginn ist auf den 01.02.2016 festgelegt, das Ausbauende ist zurzeit im September
2016 anvisiert. Im Anschluss verlegen die Versorgungsunternehmen bis Ende 2016 noch ihre entsprechenden Leitungen.
Die Prüfung einer Entlastungsmöglichkeit für die Ortslage Geyen ergab die dann notwendige Herrichtung des in
Anlage 2 dargestellten Wirtschaftsweges. Die Prüfung dieser Baustellenverkehrsumleitungsstrecke zur Bonnstraße
wurde schon für das Retentionsfilterbecken Geyen durchgeführt (siehe Vorlage 35/2013) und ist im Grundsatz auch auf
diese Maßnahme anwendbar. Der Weg verbindet die K 25 mit der Bonnstraße. Seine Herrichtung mit entsprechenden
Ausweichstellen, zusätzlichen Fahrbahnreinigungen oder Reifenwaschanlage an den Ausfahrten zur Bonnstraße und K
25 sowie einer geforderten Ampelanlage an der Bonnstraße würden zu Mehrkosten in Höhe von mindestens
ca. 90.000 € (Mittel stehen nicht zur Verfügung) führen. Daraus resultierende Behinderungen der Baustelle könnten
weitere Kosten nach sich ziehen. Außerdem müssten mit den privaten Eigentümern und Landwirten die entsprechenden
Vorlage Nr.: 458/2015 . Seite 3 / 3
Vereinbarungen (z.B. zur Regelung der Ersatzansprüche) getroffen werden. Sollte die Wegebeziehung Bedingung für
die Durchführung der Baumaßnahme werden, ist mit einer zeitlichen Verzögerung (für Planung, Prüfung, Vereinbarungen, Genehmigungen, Ersatzansprüche) der Maßnahme zu rechnen. Ob eine baureife Erschließung des BP 113 zum
31.12.2016 dann noch möglich ist, erscheint sehr unwahrscheinlich. Zudem ist der Nutzen der Strecke äußerst begrenzt,
da es kaum möglich erscheint neben dem Baustellenverkehr zur Erschließung der Neubaugebiete auch den Baustellverkehr der privaten Hochbaumaßnahmen über diese Trasse zu leiten, da an diesen Weg ansonsten Ansprüche wie an
eine öffentliche Straße zu stellen wären. Dies wiederum wäre mit erheblichem weiteren Aufwand (Planung, Zeit und
Kosten) verbunden.
Nicht zuletzt wird sich der Durchgangsverkehr durch Geyen im Zuge des Umbaus der K 25 wieder stark reduzieren. Das
Konzept für die Verkehrsführung während der Baumaßnahme befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Den Sachstand wird die Verwaltung aber in der Sitzung des TVA präsentieren.