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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 04/01/03.7237010 "Auszahlung von Umsatzsteuerverpflichtungen")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:30
Aktualisiert
07.12.15, 18:30
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 04/01/03.7237010 "Auszahlung von Umsatzsteuerverpflichtungen") Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 04/01/03.7237010 "Auszahlung von Umsatzsteuerverpflichtungen")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 505/2015 Erstellt am: 25.11.2015 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 15.12.2015 Betreff Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 04/01/03.7237010 "Auszahlung von Umsatzsteuerverpflichtungen" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 24.870,72 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 — in den Haushalten der folgenden Jahre 24.870,72 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 505/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt unter Verzicht einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 04/01/03.7237010 „Auszahlung von Umsatzsteuerverpflichtungen“ in Höhe von 24.870,72 €. Die Deckung erfolgt aus dem Konto 16/01/01.7341000 „Gewerbesteuerumlage“. Erläuterungen Die Umsatzsteuererklärung 2014 wurde durch ein externes Steuerberatungsbüro erstellt. Nach Prüfung aller Unterlagen ergibt sich für das Jahr 2014 eine Rückzahlungsverpflichtung an das Finanzamt in Höhe von 24.870,72 €. Diese Rückzahlungsverpflichtung wird im Haushalt im Produkt des Betriebs gewerblicher Art „Kultur- und Medienzentrum“ abgebildet. Die Deckung kann aus dem Konto 16/01/01.7341000 „Gewerbesteuerumlage“ erfolgen.