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Beschlussvorlage (Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Pulheim - Gesundheitskarte)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Pulheim
- Gesundheitskarte) Beschlussvorlage (Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Pulheim
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 399/2015 Erstellt am: 30.09.2015 Aktenzeichen: II/500/501 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 7 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 27.10.2015 Betreff Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Pulheim - Gesundheitskarte Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 399/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss als Sozialausschuss stellt eine endgültige Beschlussfassung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und –bewerber bis zur Klärung noch offener Fragen zurück. Erläuterungen Derzeit erfolgt auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises die Abrechnung der Krankenhilfekosten für Asylbewerberinnen und -bewerber durch das Kreissozialamt. Hierbei wird auch geprüft und sichergestellt, dass der Umfang der in § 4 AsylbLG (Asylbewerberleitungsgesetz) geregelten Leistungen (Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände) nicht darüber hinausgeht. Die Gesamtkosten werden anhand eines Schlüssels auf die Kommunen verteilt. Für den hiermit verbundenen Aufwand erhebt der Rhein-Erft-Kreis einen Verwaltungskostenersatz von 6 %. Hierbei handelt es sich um eine Solidargemeinschaft, die verhindern soll, dass eine Kommune alleine mit einem oder mehreren kostenintensiven Fällen belastet wird. Nunmehr wurde zwischen dem Land NRW und einigen Krankenkassen (AOK Nord-West, AOK Rheinland Hamburg, Novitas BKK, Knappschaft, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse und Barmer GEK) eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber geschlossen, die es ermöglicht, dass die Gesundheitsversorgung gegen direkten Kostenersatz durch eine Krankenkasse sichergestellt werden kann. Eine Verpflichtung der Kommunen zur Einführung besteht derzeit nicht. Die Rahmenvereinbarung sieht neben dem Ersatz der tatsächlichen Kosten einen Verwaltungskostenersatz von 8 % vor. Die Verwaltung hielte dies im Vergleich zum Verwaltungskostenersatz, der an den Rhein-Erft-Kreis zu leisten ist, noch für vertretbar. Offen allerdings sind Fragen des Leistungsumfanges, der über die Gesundheitskarte abgedeckt werden soll. Dieser Leistungsumfang geht zunächst über die grundsätzlichen Leistungen des § 4 AsylbLG hinaus. Zu klären ist daher, ob dies tatsächlich gewollt ist oder im Zuge der ersten praktischen Erfahrungen an anderer Stelle noch angepasst werden wird. Offen ist ebenfalls die Frage von Prüfungen möglicher Ersatzansprüche gegenüber Dritten. Diese können z. B. bei Fremdverschulden, das den Behandlungsbedarf ausgelöst hat, entstehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine endgültige Beschlussfassung bis zur Klärung der offenen Fragen zurückzustellen. Im Übrigen wird auf die Hinweise des Städte- und Gemeindebundes verwiesen.