Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
399/2015
Erstellt am:
30.09.2015
Aktenzeichen:
II/500/501
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
7
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
27.10.2015
Betreff
Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Pulheim
- Gesundheitskarte
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 399/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss als Sozialausschuss stellt eine endgültige Beschlussfassung zur Einführung einer
Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und –bewerber bis zur Klärung noch offener Fragen zurück.
Erläuterungen
Derzeit erfolgt auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises die
Abrechnung der Krankenhilfekosten für Asylbewerberinnen und -bewerber durch das Kreissozialamt. Hierbei wird auch
geprüft und sichergestellt, dass der Umfang der in § 4 AsylbLG (Asylbewerberleitungsgesetz) geregelten Leistungen
(Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände) nicht darüber hinausgeht. Die Gesamtkosten werden anhand
eines Schlüssels auf die Kommunen verteilt. Für den hiermit verbundenen Aufwand erhebt der Rhein-Erft-Kreis einen
Verwaltungskostenersatz von 6 %.
Hierbei handelt es sich um eine Solidargemeinschaft, die verhindern soll, dass eine Kommune alleine mit einem oder
mehreren kostenintensiven Fällen belastet wird.
Nunmehr wurde zwischen dem Land NRW und einigen Krankenkassen (AOK Nord-West, AOK Rheinland Hamburg,
Novitas BKK, Knappschaft, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse und Barmer GEK) eine Rahmenvereinbarung zur
Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber geschlossen, die es ermöglicht, dass die Gesundheitsversorgung
gegen direkten Kostenersatz durch eine Krankenkasse sichergestellt werden kann. Eine Verpflichtung der Kommunen
zur Einführung besteht derzeit nicht.
Die Rahmenvereinbarung sieht neben dem Ersatz der tatsächlichen Kosten einen Verwaltungskostenersatz von 8 % vor.
Die Verwaltung hielte dies im Vergleich zum Verwaltungskostenersatz, der an den Rhein-Erft-Kreis zu leisten ist, noch
für vertretbar. Offen allerdings sind Fragen des Leistungsumfanges, der über die Gesundheitskarte abgedeckt werden
soll. Dieser Leistungsumfang geht zunächst über die grundsätzlichen Leistungen des § 4 AsylbLG hinaus. Zu klären ist
daher, ob dies tatsächlich gewollt ist oder im Zuge der ersten praktischen Erfahrungen an anderer Stelle noch angepasst
werden wird. Offen ist ebenfalls die Frage von Prüfungen möglicher Ersatzansprüche gegenüber Dritten. Diese können
z. B. bei Fremdverschulden, das den Behandlungsbedarf ausgelöst hat, entstehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine endgültige Beschlussfassung bis zur Klärung der offenen Fragen zurückzustellen. Im Übrigen wird auf die Hinweise des Städte- und Gemeindebundes verwiesen.