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Antrag (Antrag bzgl. "Agnes-Miegel-Straße" in Erftstadt-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
12.10.10, 06:25
Antrag (Antrag bzgl. "Agnes-Miegel-Straße" in Erftstadt-Friesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 421/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 26.08.2010 Den beigefügten Antrag der/des der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 28.09.2010 beschließend Hauptausschuss 27.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. "Agnes-Miegel-Straße" in Erftstadt-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.08.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Gem. § 4 Abs. 2, Satz 3 obliegt der Kommune die Straßenneu- und Umbenennung im Gemeindegebiet. Vor der Entscheidung, ob eine Umbenennung im vorliegenden Fall erfolgen soll, werden seitens der Verwaltung umfangreiche Informationen zusammengetragen. Desweiteren muss im Vorfeld einer Umbenennung auch berücksichtigt werden, dass für die Anlieger (Eigentümer und Mieter) nachteilige Folgen in tatsächlicher (z. B. Kosten für die Änderung von Briefbögen usw.) und rechtlicher (z. B. Vorlage des Personalausweises) Art entstehen. Dies bedeutet, dass Kontakt mit den Anliegern aufgenommen werden muss. Sobald die Informationen vorliegen, werde ich dem Hauptausschuss einen Vorschlag zur Entscheidung unterbreiten. (Dr. Rips)