Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
12.10.10, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 421/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 26.08.2010
Den beigefügten Antrag der/des der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
28.09.2010
beschließend
Hauptausschuss
27.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. "Agnes-Miegel-Straße" in Erftstadt-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.08.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 4 Abs. 2, Satz 3 obliegt der Kommune die Straßenneu- und Umbenennung im
Gemeindegebiet. Vor der Entscheidung, ob eine Umbenennung im vorliegenden Fall erfolgen soll,
werden seitens der Verwaltung umfangreiche Informationen zusammengetragen.
Desweiteren muss im Vorfeld einer Umbenennung auch berücksichtigt werden, dass für die
Anlieger (Eigentümer und Mieter) nachteilige Folgen in tatsächlicher (z. B. Kosten für die Änderung
von Briefbögen usw.) und rechtlicher (z. B. Vorlage des Personalausweises) Art entstehen. Dies
bedeutet, dass Kontakt mit den Anliegern aufgenommen werden muss.
Sobald die Informationen vorliegen, werde ich dem Hauptausschuss einen Vorschlag zur
Entscheidung unterbreiten.
(Dr. Rips)