Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe in den Küchen der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen - Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
97 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
04.11.15, 18:30
Aktualisiert
04.11.15, 18:30
Mitteilungsvorlage (Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe in den Küchen der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe in den Küchen der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Sachstandsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 429/2015 Erstellt am: 20.10.2015 Aktenzeichen: II 40 20 25 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Rat ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 10.11.2015 Betreff Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe in den Küchen der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen - Sachstandsbericht Veranlasser/in / Antragsteller/in Jugendhilfeausschuss Mitteilung Der Rat nimmt den Sachstandsbericht betreffend die Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe in den Küchen der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Kenntnis. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 22.09.2015, wie auch in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.09.2015 hat die Verwaltung über den aktuellen Sachstand berichtet. Im Ergebnis wurde vorgetragen, dass kurzfristig mittels eines Interessenbekundungsverfahrens ein gemeinsamer Planer für die Küchen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen beauftragt werde; um Wiederholungen zu vermeiden, wird vollinhaltlich auf Vorlage Nr. 354/2015 verwiesen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig die Umwandlung der Mitteilungs- in eine Beschlussvorlage beschlossen; im anschließenden Beratungsverlauf wurde, nach Kritik an der Bearbeitung der Gesamtthematik durch die Verwaltung, einstimmig nachfolgender Beschluss gefasst: 1) 2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht und Zeitenplan `Umsetzung des Mittagessens in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen´ bis zur nächsten Sitzung des Rates vorzulegen. Darin sollten alle Angaben zu den bereits durchgeführten Maßnahmen, den laufenden Maßnahmen und den noch notwendigen Maßnahmen, ihrer geplanten Erledigung und dem tatsächlichen Vollzug, enthalten sein. Dies soll in Form der Statusberichte des Immobilienmanagements erfolgen, inklusive der Kostenangabe. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Rates am 10.11.2015 eine Vorlage zur Aufhebung der Sperrvermerke vorzulegen. Die Verwaltung nimmt hierzu nachfolgend wie folgt Stellung: zu 1) Wenngleich die Irritationen des Jugendhilfeausschusses zum Umsetzungsstand grundsätzlich nachvollziehbar sind, ist die in der v. g. Sitzung des Jugendhilfeausschusses suggerierte Darstellung, die Verwaltung habe den in 2013 gefassten Grundsatzbeschluss bislang weder `angestoßen´, respektive umgesetzt, noch den politi- Vorlage Nr.: 429/2015 . Seite 2 / 2 schen Raum über die eingetretenen zeitlichen Verzögerungen informiert, in dieser Form nicht korrekt. Im Einzelnen: Küchen Schule: Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.09.2013, Vorlage Nr.: 307/2013, den Auftrag zur Überprüfung der Küchen hinsichtlich Kapazität und Hygienestandards erteilt. Dieser Auftrag wurde dergestalt umgesetzt, dass im Ergebnis einer erstellten Prioritätenliste, die Küchen, beginnend mit der `Auweiler Straße, Pulheim´, `Horion Schule, Sinnersdorf´, `Christinaschule Stommeln´ und `Wolfhelmschule, Dansweiler´ modernisiert werden sollten; hierzu wird auf die Vorlage Nr.: 440/2014 verwiesen. Entgegen des Vorschlags der Verwaltung hat der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2014 die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen `mangels Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt´ mehrheitlich abgelehnt; da keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden, war/ ist die Verwaltung betreffend Schulküchensanierung handlungsunfähig. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Verwaltung im ersten Quartal 2015 zur Verfahrensweise bei Erneuerung/ Sanierung/ Erweiterung von Schulküchen einen interkommunalen Vergleich auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene durchgeführt; das Ergebnis ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Ergänzend wird angeführt, dass – zumindest die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen – im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe in 2015 die Küche der EGS Dietrich-Bonhoeffer-Schule umgebaut wurde. Küchen Kindertageseinrichtungen: Unter Datum vom 20.09.2011 stellte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim u. a. den Antrag, durch einzustellende Wirtschaftskräfte in allen städtischen Kindertageseinrichtungen frisches Mittagessen zuzubereiten und auszugeben; der dezidierte Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach eingehender Prüfung und Kostenermittlung durch die Verwaltung erfolgte eine ausführliche Beratung dieser Gesamtthematik in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.02.2013; um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Vorlage Nr.: 15/2013 verwiesen. Nach Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt 2014 wurden die Küchen in den Kindertageseinrichtungen `Sinnersdorferstraße´ (2014), sowie `Gustav-Heinemann-Straße´ und `Görreshofstraße´ (2015) umgesetzt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2015/ 16 wurden die Mittel für die im weiteren Verfahren anstehenden Küchenplanungen/ -umbauten mit einem Sperrvermerk versehen; im Einzelnen: - Haushaltsjahr 2015 Kesselsgasse: Karl-Zörgiebel-Str.: von-Harff-Str.: Zu den Fußfällen: 4.700 € 5.300 € 7.200 € 5.400 €. Haushaltsjahr 2016 Nelkenweg: Vochemsgasse: Am Fronhof: 7.000 € 6.000 € 5.600 €. Der Sachstandsbericht und Zeitenplan ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. zu 2) Die Vorlage zur Aufhebung der Sperrvermerke ist erstellt und wird in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2015 eingebracht. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass gem. der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim – § 8 Ziff. 3, Sperrvermerke – die Aufhebung der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bedarf.