Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
300/2015
Erstellt am:
10.08.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.10.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 300/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
2.
Der Rat nimmt die anliegende Kalkulationsübersicht bezüglich der Abfallbeseitigungsgebühren 2016 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt, dass die Abfallgebührensätze bis 31.12.2016 unverändert bleiben.
Erläuterungen
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2016 unverändert bleiben.
Die Gesamtkosten entsprechen fast genau der Kalkulation für das Jahr 2015. Wesentliche Gründe sind, das die Preisgleitklausel nicht zu Entgeltsteigerungen führt, da die Lohn- und Preisentwicklung seit der letzten Anpassung unter 3%
blieb, die Beseitigungs- und Verwertungsgebühren beim Rhein-Erft-Kreis im Wesentlichen nur geringe Veränderungen
aufweisen werden und die Abfallmengen stagnieren.
Niedrigeren Nebenentgelten aufgrund des geringeren Ausgleichs aus Überdeckungen von Vorjahren stehen Mehreinnahmen aufgrund höherer Zahl der Abfallgefäße gegenüber. Da diese Entwicklungen sich nahezu ausgleichen, können
die Gebührensätze unverändert bleiben.