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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 300/2015 Erstellt am: 10.08.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 300/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. 2. Der Rat nimmt die anliegende Kalkulationsübersicht bezüglich der Abfallbeseitigungsgebühren 2016 zur Kenntnis. Der Rat beschließt, dass die Abfallgebührensätze bis 31.12.2016 unverändert bleiben. Erläuterungen Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2016 unverändert bleiben. Die Gesamtkosten entsprechen fast genau der Kalkulation für das Jahr 2015. Wesentliche Gründe sind, das die Preisgleitklausel nicht zu Entgeltsteigerungen führt, da die Lohn- und Preisentwicklung seit der letzten Anpassung unter 3% blieb, die Beseitigungs- und Verwertungsgebühren beim Rhein-Erft-Kreis im Wesentlichen nur geringe Veränderungen aufweisen werden und die Abfallmengen stagnieren. Niedrigeren Nebenentgelten aufgrund des geringeren Ausgleichs aus Überdeckungen von Vorjahren stehen Mehreinnahmen aufgrund höherer Zahl der Abfallgefäße gegenüber. Da diese Entwicklungen sich nahezu ausgleichen, können die Gebührensätze unverändert bleiben.