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Beschlussvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
04.11.15, 18:30
Aktualisiert
04.11.15, 18:30
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Vorlage Nr.: 364/2015 Erstellt am: 03.09.2015 Aktenzeichen: I/100 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.11.2015 Betreff Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 364/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat wählt Frau Hannelore Scharmanski, alternativ Herrn Christoph Fetten, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf. Erläuterungen Der bisherige Schiedsmann für den Bezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf, Herr Lothar Weinmiller, hat erklärt, dass er für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung stehe. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 Schiedsamtsgesetz NRW soll nicht zur Schiedsperson gewählt werden, wer nicht im Schiedsamtsbezirk wohnt. Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachungen haben sich zwei im Schiedsamtsbezirk wohnende Personen bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen: Name Straße Jahrgang wohnhaft im Ortsteil Hannelore Scharmanski Christoph Fetten Von-Schilling-Straße 66 Wolfhelmstraße 23 1950 1972 Brauweiler Dansweiler Die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen im Landgerichtsbezirk Köln bittet im Vorfeld der Wahl beteiligt zu werden, um eine Stellungnahme zur persönlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber abgeben zu können. Dem zuständigen Vertrauensmann für den Bereich Pulheim, Herrn Ulf Wachendorf, wurden die Bewerbungsunterlagen zugeleitet. Es bestehen aus seiner Sicht gegen keine der beiden Personen Bedenken. Die näheren Angaben sind der nichtöffentlichen Anlage zu entnehmen. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des Bestätigungsbeschlusses des Amtsgerichtes Bergheim.