Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
04.11.15, 18:30
Aktualisiert
04.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
364/2015
Erstellt am:
03.09.2015
Aktenzeichen:
I/100
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
10.11.2015
Betreff
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 364/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt
Frau Hannelore Scharmanski,
alternativ
Herrn Christoph Fetten,
zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf.
Erläuterungen
Der bisherige Schiedsmann für den Bezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf, Herr Lothar Weinmiller, hat erklärt,
dass er für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung stehe.
Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 Schiedsamtsgesetz NRW soll nicht zur Schiedsperson gewählt werden, wer nicht im Schiedsamtsbezirk wohnt. Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachungen haben sich zwei im Schiedsamtsbezirk wohnende
Personen bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen:
Name
Straße
Jahrgang
wohnhaft im Ortsteil
Hannelore Scharmanski
Christoph Fetten
Von-Schilling-Straße 66
Wolfhelmstraße 23
1950
1972
Brauweiler
Dansweiler
Die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen im Landgerichtsbezirk Köln bittet im Vorfeld der Wahl beteiligt zu werden,
um eine Stellungnahme zur persönlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber abgeben zu können.
Dem zuständigen Vertrauensmann für den Bereich Pulheim, Herrn Ulf Wachendorf, wurden die Bewerbungsunterlagen
zugeleitet. Es bestehen aus seiner Sicht gegen keine der beiden Personen Bedenken.
Die näheren Angaben sind der nichtöffentlichen Anlage zu entnehmen.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des Bestätigungsbeschlusses des Amtsgerichtes Bergheim.