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Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 306/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
66 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
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Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln An alle Kreisfreien Städte, Kreise und Kommunen im Regierungsbezirk Köln Datum: 15.09.2015 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 25.14.01 .01_ÖPNV-BedPI Auskunft erteilt: Herr Westermann Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes 2017 des Landes NordrheinWestfalen Beteiligung der Kreisfreien Städte, Kreise und Kommunen im Regierungsbezirk Köln Anlage: Erlass des MBWSV vom 21.08.2015 (mit drei weiteren Anlagen) Bezug: Mau der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat mit Erlass vom 21. August 2015 (siehe Anlage) die Bezirksregierungen aufgefordert bis zum 31. Januar 2016 Projektvorschläge für den neu aufzustellenden OPNV Bedarfsplan 2017 zu melden. Die gemeldeten Vorschläge werden zunächst durch landesseitig bestellte Gutachter fachlich bewertet. Der ÖPNV-Bedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur und für andere bedeutsame lnvestitionsmaßnahmen des OPNV mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen Euro, die nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 gefördert werden können. Bedarfsplanrelevanz besteht nicht bei Maßnahmenvorschlägen für den Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur, die ausschließlich Personenfernverkehren oder Güterverkehren dienen (Aufgabe des Bundes), sowie bei Maßnahmen, die ausschließlich der Erhaltung der Infrastruktur dienen (hier auch Erhaltungsinvestitionen in die kommunale OPNV-l nfrastruktur). Für die Aufstellung des Beschlussvorschlages an den Regionairat bitte ich daher um Mitteilung entsprechender Maßnahmen bis zum 23. Oktober2015. Lars.Westermann~BezReg Koeln.NRW .de Zimmer: H 514 Telefon: (0221) 147- Nur Mali! Fax: (0221) 147-2890 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf. U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentraiebuchu ngssteile~ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221)147—0 Fax: (0221) 147 -3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: 15.09.2015 Seite 2 von 2 Bei den Meldungen bitte ich, das dem Erlass beigefügte Formular „Maßnahmenanmeldung“ zu benutzen und die Hinweise des MBWSV zu beachten! Wichtiger Hinweis: Zur Vereinfachung des Verfahrens sollen die von Ihnen ausgefüllten Maßnahmenanmeldungen unter Verwendung des vorab per Mail an Sie zugesandten Formulares „Maßnahmenanmeldung“ (Exceldatei) bis zum o.g. Stichtag an folgende Mailadresse gemeldet werden: — — • Lars.Westermannt~BezReg-Koeln.NRW.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Thorsten Elsiepen