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Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Auf der Höhe" im Abschnitt von "Bergstraße" bis "Amsterdamer Straße" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Auf der Höhe" im Abschnitt von "Bergstraße" bis "Amsterdamer Straße" in Stommeln) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Auf der Höhe" im Abschnitt von "Bergstraße" bis "Amsterdamer Straße" in Stommeln)

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Vorlage Nr.: 375/2015 Erstellt am: 17.09.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.12.05 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 18.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Widmung der Erschließungsanlage "Auf der Höhe" im Abschnitt von "Bergstraße" bis "Amsterdamer Straße" in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 375/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Auf der Höhe Gemarkung Stommeln Flur 16, Flurstücke 1027, 879, 737, 934, 929, 900, 1104, 1094, 1083, 1061, 1046, 468, 851 (teilweise), 502 (teilweise). Die in den Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Auf der Höhe“ wurde bereits im Abschnitt von „Schwalbengasse“ bis „Bergstraße“ sowie von „Amsterdamer Straße“ bis „Hagelkreuzstraße“ gewidmet. Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil von „Bergstraße“ bis „Amsterdamer Straße“, für den die Widmungsvoraussetzungen ( Darstellung in den Bebauungsplänen 6 und 7 Stommeln als öffentliche Verkehrsfläche und städtisches Eigentum) vorliegen. Bezüglich Flurstück 502 liegt folgende Besonderheit vor: Der Ausbau erfolgte auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages, der in den 60er Jahren zwischen der Gemeinde Stommeln und der Firma Ploegmakers geschlossen worden ist (umgangssprachlich: Hollandsiedlung). Infolge des Firmenkonkurses ist die durch Erschließungsvertrag vereinbarte Übertragung öffentlicher Verkehrsflächen teilweise (so auch Flurstück 502) nicht vollzogen worden. Dies steht jedoch einer Widmung insofern nicht entgegen, als aus den erschließungsvertraglichen Regularien nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die konkludente Zustimmung zu einer Widmung geschlossen werden kann. Die o. g. Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.