Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung·
Stadtverwaltung·
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10·50374 Erftstadt
Der Bürgermeister
Herrn Ortsvorsteher
Kurt Kukla
Balkhausener Straße 31
50374 Erftstadt
nachrichtlich
,
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-341
Ansprechpa rtn er/-i n
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Bauordnungsamt
Holzdamm 10
Herr Overhoff
22 35 I 409-339
63 - F81 0283
24.01.2005
o
Nutzung Schloss park Gymnich
Sehr geehrter Herr Kukla,
die Punkte aus Ihrer Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
,
Vorab muss angemerkt werden, dass die Falknerei sowie auch die Nutzung als Biergarten oder Cafe im Kavaliershaus ebenso wenig eine Genehmigung haben, wie die hauptsächlich
angesprochene Nutzung des Bogensportclubs. Auch sind, bis auf den Bogensportclub, noch
keinerlei Anträge dazu hier eingegangen. Darüber ist die neue Betreibergesellschaft informiert
worden. Ebenso ist sie aufgefordert worden, endlich die endsprechenden Anträge einzureichen. Ansonsten müsste und würde eine entsprechende Nutzung ordnungsrechtlich unterbunden.
Zu 1.) Der Landschaftsbeirat gibt grundsätzlich keine Stellungnahmen ab, sondern entscheidet
über Anträge oder Vorlagen. In der letzten Sitzung des Gremiums am 18.01.2005 hat er
nach Auskunft der ULB der Vorlage der Verwaltung (Untere Landschaftsbehörde) mit
dem Tenor der Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes 5 für das Vorhaben dem Grunde nach zugestimmt. Offengeblieben ist lediglich die Frage der Parkplätze bei Sonderveranstaltungen. Diese ist noch mit der ULB abzuklären. Die ULB
muss jetzt noch die Naturschutzverbände beteiligen. Das Ergebnis ist in etwa einem
Monat zu erwarten.
Zu 2.) Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde besagt, dass die Nutzung zunächst gegen die Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes 5 .Erfttal Süd" verstößt,
sie aber aufgrund der Sportart und des Konzeptes beabsichtigt, eine entsprechende Befreiung von diesen Verbotsvorschriften nach Beschluss durch den Landschaftsbeirat
(siehe zu 1.) zu erteilen
Zu 3.) Zur abschließenden Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der weiteren Nutzung der Baracken auf dem Gelände fehlt noch die nach § 36 BauGB erforderliche
Stellungnahme des Landrates des Rhein-Erft-Kreises als Obere Bauaufsichtsbehörde.
Bewchszllitoo'
montags- freiltlgs
donnortitags außerdom
Ordnungsamt -.....cl Sozi8Ieml
donr1Of5tagS
von 06.(1).12.00Uhf
von 14,01)..1600 Uhr
von
14,00.18,00
Sozialamt mi~
gnru:tagig
I,I'\d dorVloratags vomlIltags geschJonen
R6fllllrlßbleillSlg mitl'NOClls nur nach VoroinO«ung
Uhf
Bauordnung •• mt
montags
08.00-12.00 I.nCI 14.00
donnofItags
08.00-12.00
I.Ild 14,00
Konten dot Stadtkasse:
Kroi.apatk8.so KeIn 0191000100 (BL2
RaiffeilOf'lbllnk
Et1\sllldt eO 1000001011
Postgiroamt
KOto 38461-504
bi.,B.oe Uhr
bis 17,00 Uhr
370 502 99)
(BLZ 370 694 72)
(BLZ 370 100 50)
Busvarbirodlngen:
Union 920, 979, 990
Rathaus
Ublar Halloslelle
Libler EKZ
Haus Ganser Halteltallo te. MatIoJ
Nach vorsichtiger Einschätzung seitens der Stadt Erftstadt als Untere Bauaufsichtsbehörde ist eine Nutzung des im Außenbereich gelegenen Barackenkomplexes selbst im
Wege des Bestandschutzes nicht legalisierbar. Vielmehr scheint auch eine Beseitigungsverfügung für die Baracken nach Wegfall der Privilegierung über die Erfordernisse
für die Landessicherheit nicht ausgeschlossen.
Zu 4.) Die Legalisierung einer Bebauung ginge nur über eine Bauleitplanung. Die Wahrscheinlichkeit der Zustimmung für einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Bebauung dieses
Teils des Schlossparks dürfte jedoch mehr als unrealistisch sein.
Demzufolge war die Hilfeleistung der Stadt Erftstadt bisher auf eine qualifizierte Bauberatung und die Suche nach Alternativgrundstücken beschränkt.
,
Zu 5.) Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorliegen aller Beteiligungsergebnisse
getroffen werden. Wie unter 3.) und 4.) bereits erläutert, sind die Chancen für eine Genehmigung der Nutzung der Baracken als Lager bzw. Vereinsräume eher schlecht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zumindest umfassend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
/
,
12
Jan
05
17:01
Kurt
I<ukla
'166704
Kurt Kukla,
Ortsvorsteher
S. 1
.
Balkhauscner Str. 31
:50374 Erftstadt
tel. 02235-72308
F ~x 02235-466704
Ä
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\ 105
I
St"OI Erftsradr
14
Herrn
Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus
~()4
tadl
82
6':
!
e,lt.tadl
I
Dor Bur.at'TIelstar
13. JAN. 200 5
12.01.2005
70
65
63
F~(OJS3
50374 Erftstadt
Anfrdgc nach § 13 der Ceschättsordnung
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister
Erftstadt
Bösche,
laut Bericht im Kölner-Stadtunzeiger
I
der Stadt
\'\:JlI
08.0 1.2005 ..,~eu e Heeren im Schlusshotel'" war zu lesen.
das, im Schloss-Gyrnnich
neue Pächter den Hotel- und Restaurambet-ieb
übernommen
Für E-Gvmnich ist dies eine erfreuliche Mirteilune.
Auch soilen die Falknerei und der Bogensportclub
Erftsmd, i 978 e. V. weiter bestehen
!
haben.
bleiben.
!
Leider gibt es nach meiner Kenntais für den Bogensp ..'\nc!ub. der mit Genehmigung der Besitzer von
Schloss-Gyrnnich die angesorochene Wiese und di~ leerstehenden Baracken beiogen hat, im
nachhinein große Schwierigkeiten.
Als Gymnichs Ortsvorsteher habe ich ein großes Interesse am Verbleib des Begensportclubs im
Bereich des Gymnichtr
Schlosses. Er ist eine Bereicherung
im Sporraugebot
Aushängeschild
und würdiger Vertreter auch außernaib von Erftstadr.
in E.Gymnich
!
und ein
In diesem Club wird Spitzensport betrieben, wie aus den zahlreichen Nutionalen.und Intcmaticnalen
Ehrungen?
für Deutsche-,
Europa.
und Landesrneisterschafren
in den einzelnen
~J3ss.t:n, zu ersehen
sind.
:
Leider gibt es, nach meiner Kenntnis Schwierigkeiten, die einen Verbleib an diesem Standort in Frage
Mellm.
Der Verein benötigt
im Hinblick
Ich bitte um Beantwortung
auf anstehende
folgender
Wettkämpfe
;
eine kurzfristige Ef-!5cheidung,
Fragen.
i.
t
2.
Gibt es noch Probleme
mit der unteren
Landschaftsbehörde
cn(j wie können diese a::'gt.:$tdh
,
-~~
!
3.
Sind die aufdem
4.
\Venn nein: Was muss getan wc-rul:lIl.Jmeirit! Genehmiguflb zu erhiJlren'!~
v,.'al;,kann oder unternimmt here irs die Stadt Erftstadt als Hilfeleistung?
Gelände
stehenden
Haracken
als Vereins-und
LagcIT2.4InC zu nutzen?
,
5.
Der Verein
braucht
irr. Hinblick
aufanstehende
Wann ist aus Sicht der Verwehung
Wenkämpfe
mit einer Genehmigung
cine kurzfristige
!
zu :-echnen'?j
;
Fnrdic Beantwortung weiner fragen danke ich im Voraus.
_._._---_ .._-_._-----
_ ..
Ernscheidung.