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Anfrage (Nutzung Schloss park Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
410 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Stadtverwaltung· Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10·50374 Erftstadt Der Bürgermeister Herrn Ortsvorsteher Kurt Kukla Balkhausener Straße 31 50374 Erftstadt nachrichtlich , allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-341 Ansprechpa rtn er/-i n Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Bauordnungsamt Holzdamm 10 Herr Overhoff 22 35 I 409-339 63 - F81 0283 24.01.2005 o Nutzung Schloss park Gymnich Sehr geehrter Herr Kukla, die Punkte aus Ihrer Anfrage darf ich wie folgt beantworten: , Vorab muss angemerkt werden, dass die Falknerei sowie auch die Nutzung als Biergarten oder Cafe im Kavaliershaus ebenso wenig eine Genehmigung haben, wie die hauptsächlich angesprochene Nutzung des Bogensportclubs. Auch sind, bis auf den Bogensportclub, noch keinerlei Anträge dazu hier eingegangen. Darüber ist die neue Betreibergesellschaft informiert worden. Ebenso ist sie aufgefordert worden, endlich die endsprechenden Anträge einzureichen. Ansonsten müsste und würde eine entsprechende Nutzung ordnungsrechtlich unterbunden. Zu 1.) Der Landschaftsbeirat gibt grundsätzlich keine Stellungnahmen ab, sondern entscheidet über Anträge oder Vorlagen. In der letzten Sitzung des Gremiums am 18.01.2005 hat er nach Auskunft der ULB der Vorlage der Verwaltung (Untere Landschaftsbehörde) mit dem Tenor der Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes 5 für das Vorhaben dem Grunde nach zugestimmt. Offengeblieben ist lediglich die Frage der Parkplätze bei Sonderveranstaltungen. Diese ist noch mit der ULB abzuklären. Die ULB muss jetzt noch die Naturschutzverbände beteiligen. Das Ergebnis ist in etwa einem Monat zu erwarten. Zu 2.) Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde besagt, dass die Nutzung zunächst gegen die Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes 5 .Erfttal Süd" verstößt, sie aber aufgrund der Sportart und des Konzeptes beabsichtigt, eine entsprechende Befreiung von diesen Verbotsvorschriften nach Beschluss durch den Landschaftsbeirat (siehe zu 1.) zu erteilen Zu 3.) Zur abschließenden Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der weiteren Nutzung der Baracken auf dem Gelände fehlt noch die nach § 36 BauGB erforderliche Stellungnahme des Landrates des Rhein-Erft-Kreises als Obere Bauaufsichtsbehörde. Bewchszllitoo' montags- freiltlgs donnortitags außerdom Ordnungsamt -.....cl Sozi8Ieml donr1Of5tagS von 06.(1).12.00Uhf von 14,01)..1600 Uhr von 14,00.18,00 Sozialamt mi~ gnru:tagig I,I'\d dorVloratags vomlIltags geschJonen R6fllllrlßbleillSlg mitl'NOClls nur nach VoroinO«ung Uhf Bauordnung •• mt montags 08.00-12.00 I.nCI 14.00 donnofItags 08.00-12.00 I.Ild 14,00 Konten dot Stadtkasse: Kroi.apatk8.so KeIn 0191000100 (BL2 RaiffeilOf'lbllnk Et1\sllldt eO 1000001011 Postgiroamt KOto 38461-504 bi.,B.oe Uhr bis 17,00 Uhr 370 502 99) (BLZ 370 694 72) (BLZ 370 100 50) Busvarbirodlngen: Union 920, 979, 990 Rathaus Ublar Halloslelle Libler EKZ Haus Ganser Halteltallo te. MatIoJ Nach vorsichtiger Einschätzung seitens der Stadt Erftstadt als Untere Bauaufsichtsbehörde ist eine Nutzung des im Außenbereich gelegenen Barackenkomplexes selbst im Wege des Bestandschutzes nicht legalisierbar. Vielmehr scheint auch eine Beseitigungsverfügung für die Baracken nach Wegfall der Privilegierung über die Erfordernisse für die Landessicherheit nicht ausgeschlossen. Zu 4.) Die Legalisierung einer Bebauung ginge nur über eine Bauleitplanung. Die Wahrscheinlichkeit der Zustimmung für einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Bebauung dieses Teils des Schlossparks dürfte jedoch mehr als unrealistisch sein. Demzufolge war die Hilfeleistung der Stadt Erftstadt bisher auf eine qualifizierte Bauberatung und die Suche nach Alternativgrundstücken beschränkt. , Zu 5.) Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorliegen aller Beteiligungsergebnisse getroffen werden. Wie unter 3.) und 4.) bereits erläutert, sind die Chancen für eine Genehmigung der Nutzung der Baracken als Lager bzw. Vereinsräume eher schlecht. Ich hoffe, Ihre Frage damit zumindest umfassend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung / , 12 Jan 05 17:01 Kurt I<ukla '166704 Kurt Kukla, Ortsvorsteher S. 1 . Balkhauscner Str. 31 :50374 Erftstadt tel. 02235-72308 F ~x 02235-466704 Ä \ \ 105 I St"OI Erftsradr 14 Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus ~()4 tadl 82 6': ! e,lt.tadl I Dor Bur.at'TIelstar 13. JAN. 200 5 12.01.2005 70 65 63 F~(OJS3 50374 Erftstadt Anfrdgc nach § 13 der Ceschättsordnung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erftstadt Bösche, laut Bericht im Kölner-Stadtunzeiger I der Stadt \'\:JlI 08.0 1.2005 ..,~eu e Heeren im Schlusshotel'" war zu lesen. das, im Schloss-Gyrnnich neue Pächter den Hotel- und Restaurambet-ieb übernommen Für E-Gvmnich ist dies eine erfreuliche Mirteilune. Auch soilen die Falknerei und der Bogensportclub Erftsmd, i 978 e. V. weiter bestehen ! haben. bleiben. ! Leider gibt es nach meiner Kenntais für den Bogensp ..'\nc!ub. der mit Genehmigung der Besitzer von Schloss-Gyrnnich die angesorochene Wiese und di~ leerstehenden Baracken beiogen hat, im nachhinein große Schwierigkeiten. Als Gymnichs Ortsvorsteher habe ich ein großes Interesse am Verbleib des Begensportclubs im Bereich des Gymnichtr Schlosses. Er ist eine Bereicherung im Sporraugebot Aushängeschild und würdiger Vertreter auch außernaib von Erftstadr. in E.Gymnich ! und ein In diesem Club wird Spitzensport betrieben, wie aus den zahlreichen Nutionalen.und Intcmaticnalen Ehrungen? für Deutsche-, Europa. und Landesrneisterschafren in den einzelnen ~J3ss.t:n, zu ersehen sind. : Leider gibt es, nach meiner Kenntnis Schwierigkeiten, die einen Verbleib an diesem Standort in Frage Mellm. Der Verein benötigt im Hinblick Ich bitte um Beantwortung auf anstehende folgender Wettkämpfe ; eine kurzfristige Ef-!5cheidung, Fragen. i. t 2. Gibt es noch Probleme mit der unteren Landschaftsbehörde cn(j wie können diese a::'gt.:$tdh , -~~ ! 3. Sind die aufdem 4. \Venn nein: Was muss getan wc-rul:lIl.Jmeirit! Genehmiguflb zu erhiJlren'!~ v,.'al;,kann oder unternimmt here irs die Stadt Erftstadt als Hilfeleistung? Gelände stehenden Haracken als Vereins-und LagcIT2.4InC zu nutzen? , 5. Der Verein braucht irr. Hinblick aufanstehende Wann ist aus Sicht der Verwehung Wenkämpfe mit einer Genehmigung cine kurzfristige ! zu :-echnen'?j ; Fnrdic Beantwortung weiner fragen danke ich im Voraus. _._._---_ .._-_._----- _ .. Ernscheidung.