Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
398/2015
Erstellt am:
30.09.2015
Aktenzeichen:
II/500/501
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
9
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
27.10.2015
Betreff
Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Mitteilung
Mit Schreiben vom 01.09.2015 bittet die SPD-Fraktion um Mitteilung, ob es alternative Standorte für eine neu zu errichtende Flüchtlingsunterkunft geben könnte (Anlage 1).
Die Verwaltung nimmt bei dieser Mitteilung Bezug auf die Sitzungen des Rates am 25.08.2015 Vorlage Nr. 325/2015
und des LHA am 03.09.2015 Vorlage Nr. 270/2015. In diesen hat die Verwaltung den Rat bzw. den Ausschuss über den
aktuellen Stand informiert und um Zustimmung zu der vorgeschlagenen Maßnahme gebeten, am Sportzentrum eine
größere Unterkunft (ca. 200 Plätze in der Maximalbelegung) errichten zu können. Die Beschlussfassungen erfolgten
jeweils einstimmig.
An den Grundlagen, die diesen Beschlussvorschlägen zu Grunde lagen, haben sich keine Veränderungen ergeben. Die
Stadt Pulheim hat weiterhin die Aufgabe, eine große Zahl von Menschen, die Ihre Heimat verlassen mussten, mit Wohnraum zu versorgen (Anlage 2). Die zur Verfügung stehenden Liegenschaften stehen entweder nur befristet zur Verfügung oder sind mit der möglichen Belegung nicht auskömmlich. Um eine Belegung anderer öffentlicher Räumlichkeiten
zu vermeiden, ist die Errichtung mindestens einer weiteren neuen Unterkunft geboten. Der beiliegenden Anlage 3 können die aktuell zur Verfügung stehenden Unterkünfte, mit evtl. befristeter Nutzungsdauer, mit der jeweiligen Belegungszahl sowie die geplanten Maßnahmen entnommen werden.
Die Verwaltung hält hierbei an dem in Rede stehenden Standort fest. Der Grund ist, dass sich die Fläche im uneingeschränkten Eigentum der Stadt befindet. Zudem ist das Grundstück auch planrechtlich gesichert. Zudem ist die Beschaffenheit der Fläche für einen sofortigen Baubeginn geeignet. Diese Voraussetzungen stehen an keiner anderen Stelle in
der erforderlichen Kurzfristigkeit zur Verfügung. So müsste vor allem die sog. Schwimmbadwiese auf Ihre Bebaubarkeit
hin überprüft werden. In jedem Fall sind umfängliche Befestigungsmaßnahmen an dieser Stelle erforderlich.
Die Verwaltung plant, an der Stelle in Modulbauweise Wohneinheiten zu errichten. Durch die modulare Bauweise mit
festen Elementen ist eine zügige Errichtung möglich. Durch die Schaffung kleinerer Einheiten ist eine soziale (Selbst-)
Kontrolle besser möglich. Zudem bietet die modulare Bauweise die Möglichkeit, bei sich verändernden Unterbringungsnotwendigkeiten die einzelnen Einheiten an besagter Stelle ab- und an anderer Stelle wieder aufzubauen.
Die Verwaltung ist sich darüber bewusst, dass die Inanspruchnahme dieser Fläche den Plänen des ansässigen Sportvereins entgegensteht. Die Verwaltung sieht aber zur Zeit keine aktuelle Alternative, um den Unterbringungsnotwendigkeiten an anderer Stelle entsprechen zu können. Um den Belangen des Vereins entgegenkommen zu können, steht die
Verwaltung im Austausch mit dem Präsidium, um die Bedarfe des Vereins zu konkretisieren und mögliche Handlungsoptionen erarbeiten zu können. Die Verwaltung wird dem Rat und seinen Gremien über die Zwischenstände berichten und
ggfls. um Beschlussfassung bei Entscheidungsnotwendigkeiten bitten.