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Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
öffenHlch
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V
Al.: 37 1200
8/
Amt:
021;S- 32-
An den
BeschIAusf.: - 370 -
Rat
Datum: 20.12.2004
der Stadt Erftstadt zur Kenntnisnahme;
Betrifft:
•
Umsetzung des ReHungsdlenstbedarfsplanes
Kreises
Finanzielle
des Rhein-Erft-
Auswirkungen:
Ja
Unterschrift des BUdgetverantwortliCh,
Erttstadt, den
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Beschlussentwurf:
Die beschriebene Planung zur Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
des Rhein-Erft-Kreiseswird zur Kenntnis genommen
•
Begründung:
Der Erftkreis als Träger des Rettungsdienstes hat einen neuen
Rettungsdienstbedarfsplan erstellt. der den noch gültigen aus 1988 ersetzt.
Nach Abschluss des Verfahrens nach § 12 RettG, in dem die Planung mit
allen Beteiligten abzustimmen ist. wurde der Plan mit Beschluss des
Kreistages vom 15.07.2004 wirksam und die Stadt Erftstadt mit Schreiben vom
27.07.2004 aufgefordert, die den Rettungsdienstbereich Erftstadt
betreffenden Inhalte bis zum 01.02.2005 umzusetzen.
Dies bedeutet für Erftstadt neben dem RTWin der Feuerwache Liblar, der
dann schwerpunktmäßig die Stadtteile Bliesheim, Liblar, Blessem , Köttingen
und Kierdorf abdecken soll, einen zweiten RTWin Lechenich zu stationieren,
der für die restlichen Stadtteile von Erftstadt und Teile von Nörvenich
zuständig sein wird.
Der derzeitige Standort bei den Maltesem in Dirmerzheim wird dann
entfallen, der KTW,der nur noch in der Zeit von 06.00 - 18.00 Uhr besetzt sein
wird, kann dann entweder in der Wache Liblar oder der zu schaffenden
Wache Lechenich untergebracht werden.
•
Esist derzeit vorgesehen. zum 01.02.2005 einen provisorischen Standort in
Lechenich in Betrieb zu nehmen. der dann innerhalb eines Jahres durch
einen endgültigen Standort im Bereich der Strasse "An der Patria" oder
nähere Umgebung. ersetzt werden soll.
Die Planungen hierzu laufen derzeit.
Eine weitere Veränderung kann sich möglicherweise für den Notarztdienst
ergeben.
Aufgrund der Einsatzzahlen und Eintreffzeiten besteht für den Einsatzbereich
Kerpen der Bedarf einen weiteren Notarztstandort einzurichten. Dies wird
noch mit den Kostenträgem verhandelt.
Die Umsetzung würde für den Notarzt Erftstadt eine Verringerung der
Einsatzzahlen bedeuten. da dann die Einsätze in den .Kerpener Stadtteilen
Brüggen. Balkhausen und Tümich weitgehend wegfallen würden.
Ob sich das auch auf die Krankenhausaufnahmebereiche
auswirken wird. ist
zur Zeit noch nicht bekannt. aber nicht unbedingt zwingend.
Dagegen könnte sich die evtl. Übernahme der rettungsdienstlichen
Versorgung von Teilen des Stadtgebietes Nörvenich mit dem RTWLechenich
positivauf die Belegung des Marienhospitals auswirken.
Der Krankentransport wurde in der Beurteilung lediglich mit einer Bedienzeit
von ca. 30 Minuten als erstrebenswert und realisierbar angesetzt.
Für die teilweise Übernahme des Krankentransportes im gesamten
Kreisgebiet liegen dem Rhein-Erft-Kreis bereits mehrere Anträge von
privaten Anbietern bzw. Hilfsorganisationen vor. die teilweise aufgrund der
Rechtslage auch schon positiv beschieden werden mussten.
Die Verträge mit den Leistungserbringern werden derzeit überprüft.
Über die zukünftige Durchführung kann noch keine verbindliche Aussage
getroffen werden .
•
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Anlage zu V 810245
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Rettungsdienstbedarfsplan
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1. Entwicklung
•
Bei der Entwicklung und Erarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplanes war die Stadt
Erftstadt von Beginn an in der kreisweiten Arbeitsgruppe vertreten.
Nach Vorliegen des Planes in der Entwurfsfassung, wurde dieser vom Rhein-ErftKreis mit Schreiben vom 05.11.02 den im Rettungsdienst beteiligten Organisationen
zur Stellungnahme zugeleitet. Mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von
Rettungswachen sind, ist gem. § 12 RettG Einvemehmen zu erzielen.
Der Inhalt der Stellungnahmen anderer Beteiligter ist nicht bekannt.
Von Seiten der Stadt Erftstadt wurde dem Kreis mit Schreiben vom 22.01.2003
lediglich der Einwand mitgeteilt, das die Krankenhausaufnahmebereiche, die im
Entwurf für den Bereich des Marienhospitals bezüglich der Kerpener Stadteile
Brüggen, Balkhausen und Tümich nicht beschrieben waren, auch unabhängig von
der Frage der Installation eines Notarztes in Kerpen, festgelegt werden können und
sollen.
Über diesen Sachverhalt wurden alle Kreistagsmitglieder aus Erftstadt mit Schreiben
vom 10.02.2003 bezüglich der Berücksichtigung bei den Beratungen im
Kreisausschuss informiert,
Im Rahmen des A7/2534 (als Anhang beigefügt) wurde eine Anfrage bezüglich des
Sachstandsberichtes zum Rettungsdienstbedarfsplan beantwortet, die den
derzeitigen und dann auch endgültigen Planungsstand zum Gegenstand hatte.
2. Aktuelle Vertragssituation
•
Zur Zeit besetzt die Stadt Erftstadt mit eigenem Personal einen Rettungswagen
(RTW) und ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
Die Malteser besetzten in der Zeit von 7:30 - 18:30 vertragsgemäß einen KTW
(Krankentransportfahrzeug) und von 7:30 - 7:30 Uhr einen Rettungswagen zur
Abdeckung von Einsatzspitzen. Im Zeitraum von 18:30 - 7:30 Uhr ist altemativ eines
dieser Fahrzeuge besetzt. Tagsüber wird darüber hinaus ein weiterer KTW besetzt
um die anfallenden Transporte durchzuführen.
Der bestehende Vertrag sieht eine laufzeit von fünf Jahren vor, die sich automatisch
um weitere fünf Jahre verlängert, wenn nicht fristgemäß ein Jahr vor Ablauf der
laufzeit und aus wichtigem Grund gekündigt wird.
3. Rechtliche Beurteilung
Die rechtliche Beurteilung zum weiteren Verfahren bezüglich der Fortführung
vorhandener Verträge mit den leistungserbringem im Rettungsdienst nahm einen
erheblichen Zeitraum in Anspruch und wurde auch als Thema einer
Dienstbesprechung der Rechtsamtsleiter im Rhein-Erft-Kreis behandelt, mit der
abschließenden Aussage, das bestehende Verträge aus den unterschiedlichsten
Gründen (u.a. Änderung des § 12 RettG, § 60 VwVfG) zu kündigen sind.
Seite 1
2005-02-02
Anlage zu V 8/ 0245
•
Gemäß Rettungsdienstgesetz
NRW besteht allerdings auch kein Bestandsschutz
gegenüber bisher eingesetzten freiwilligen Hilfsorganisationen bezüglich der weiteren
Einbindung.
Einzubeziehen war auch der Vertrag mit dem Marienhospital über die Gestellung des
Notarztes.
Mit Datum 02.12.2004 wurde das Ergebnis der angeforderten rechtlichen Beurteilung
mitgeteilt, die zu dem Schluss kam, dass, wenn der Schwellenwert von 200.000 €
überstiegen
wird,
entgeltliche
rettungsdienstliche
Leistungen
gemäß
Vergabeordnung ausgeschrieben werden müssen wenn sie nicht durch den Träger
selbst erbracht werden.
Da der Schwellenwert in Erftstadt deutlich überschritten wird, kann für Erftstadt und
den Vertrag mit den Maltesern o.g. Verfahren als Vorgabe gesehen werden.
Für den Vertrag mit dem Marienhospital wird der Schwellenwert nicht erreicht und es
besteht somit keine Ausschreibungspflicht.
Des weiteren ist die Erbringung der ärztlichen Leistung im Sinne der Kontinuität und
täglichen Zusammenarbeit einschließlich medizinischer Abreden bezogen auf die
bestmögliche patientenorientierte Behandlung und deren klinischer Fortsetzung, nur
bei enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Krankenhaus, hier dem Marienhospital
Erftstadt, und dem von dort eingesetzten Personal möglich.
4. Rettungswache Lechenich
•
Bei der Rettungsdienstbedarfsplanung
wurde für die Rettungswache in Lechenich
aufgrund verschiedener Analysen und Machbarkeiten bezüglich möglicher zur
Verfügung stehender Flächen oder Gebäude, immer von einem Standort im Bereich
Gewerbegebiet B 265n1An der Patria ausgegangen.
Hier bot sich dann für die weiteren Planungen die ehemalige DRK-Rettungswache
.An der Patria" an.
In einem Teil der Räume waren derzeit Asylanten
bzw. Spätaussiedler
untergebracht.
Nachdem das Gebäude jedoch durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebs Immobilien
und der Feuerwehr erstmals in allen Bereichen besichtigt werden konnte, fiel die
einstimmige Entscheidung, dass sich dieses Gebäude wegen der gemeinsamen
Aus- und Einfahrt mit dem benachbarten Kegelcenter, aber in erster Linie wegen des
sehr schlechten baulichen Gesamtzustandes, als Mietobjekt für den vorgesehenen
Zweck nicht eignet.
Die geplante Verlegung der Kraftfahrdrehleiter an diesen Standort, kann ebenso
nicht realisiert werden, da auf dem benachbarten Grundstück der RWE eine Baulast
eingetragen ist, und somit ein Anbau an das bestehende Gebäude zu Unterbringung
des Fahrzeuges nicht möglich ist.
5. Weitere Verfahrensweise
5.1 Rettungswache Lechenich
Um eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Rettungswagens von Dirrnerzheim nach
Lechenich zu realisieren, (der vorgegebene Umsetzungsterrnin war der 01.02.2005)
ist der Eigenbetrieb
Immobilien
in Zusammenarbeit
mit der Abteilung
Seite 2
2005-02-02
Anlage zu V BI 0245
Feuerschutz/Rettungsdienst
bemüht, möglichst kurzfristig eine provisorische Lösung
im Bereich des Gewerbegebietes Siemensstr.lAn der Patria zu finden, z.B. in Form
der befristeten Anmietung eines leer stehenden Gewerbeobjektes oder Errichtung
einer Containerunterkunft auf städtischem Grundstück, z. B. Feuerwehrgerätehaus
Lechenich,
Siemensstr.
ohne Nutzung des Gerätehauses
selbst, da dies
zuschussschädlich wäre.
Innerhalb eines Jahres ist dann eine endgültige bauliche Lösung zu finden und in
Betrieb zu nehmen. Die Finanzierung über den Gebührenhaushalt Rettungsdienst
kann als akzeptiert angesehen werden, da ja die Kostenträger dem Plan und somit
auch der Errichtung einer Rettungswache zugestimmt haben.
Lediglich
die anteiligen
Kosten für die Errichtung
und Unterhaltung
des
Drehleiterstandortes fallen zu Lasten des städtischen Haushaltes.
5.2 Rettungsdienstliche
•
•
Leistungen
Der bestehende
Vertrag
mit den Maltesem
müsste
nach vorliegender
Rechtsauffassung gekündigt werden .
Über die Frist und die weiteren Bedingungen wird mit den Maltesem verhandelt.
Eine, möglicherweise, europaweite Ausschreibung kann durchgeführt werden.
Selbst bei detaillierter Beschreibung der geforderten Leistung, ist damit zu rechnen,
dass ein privater Untemehmer den Wettbewerb gewinnen kann und zu beauftragen
ist.
Die Altemative hierzu ist die Möglichkeit, dass die zu erbringenden Leistungen vom
Träger der Rettungswache (Stadt Erftstadt) selbst ausgeführt werden.
Nach einer emeut durchgeführten Berechnung aller zu erbringenden
Leistungen,
ausser der Gestellung des Notarztes, kann festgestellt werden, dass die im Plan
geforderten Leistungen wirtschaftlich und vor allen Dingen qualitativ hochwertig mit
entsprechenden Umstrukturierungen und den erforderlichen Personalmaßnahmen
durch die Stadt Erftstadt selbst erbracht werden können.
Grundlage für diese Aussage sind Berechnungen aufgrund vorhandener, empirischer
oder auf wissenschaftlicher Basis ermittelter Daten und den It. Plan vorgegebenen
rettungsdienstlichen Leistungen.
Zu berücksichtigen bleibt auch, dass die Einnahmen aus Nutzungsgebühren des neu
in Lechenich zu stationierenden
RTW ca. die Hälfte der Einnahmen aus
Rettungsdiensteinsätzen ausmacht.
Fällt dieser Einnahmenanteil der bei der Stadt Erftstadt zur Deckung der Kosten
verbleibt aus, kann es zu Finanzierungsproblemen für die restlichen zu erbringenden
Leistungen kommen.
Ebenso dürfen die möglichen Synergien im Personalbereich nicht außer Acht
gelassen werden, die entstehen können, wenn im Brandschutz ausgebildetes
Rettungsdienstpersonal
im Brandeinsatz die Einsatzmaßnahmen im rückwärtigen
Bereich unterstützen und so die Brandschutzkräfte stärken kann.
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1. Beigeordneter
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Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn E.-D. Bösche
Rathaus/Holzdamm 10
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sy~c adresse: 50358 Erftstadt . Gi 24 65
(0·2 35) 40 40· Telefax (0 22 35)25 56
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Köln, Zweigstelle
Erftstadt
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50374 Erftstadt-Liblar
•
Ihr Schreiben
vom
Ihr Zeichen
Unser Zeichen
Tag
ri-eib
14.02.2005
Umsetzung des Rettungsdienstbedarsplanes
des Rhein-Erft-Kreises
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am kommenden Donnerstag, 17.02.2005, befassen sich Fachausschüsse
mit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan.
der Stadt Erftstadt
Wir möchten als Träger des hiesigen Marien-Hospitals darauf hinweisen, dass wir uns aktiv
an der Neugestaltung beteiligen wollen.
•
Dazu wird auch zu prüfen sein, ob die notärztliche Versorgung der Stadt Kerpen in einem
vernünftigen Kooperationsabkommen der drei benachbarten Krankenhäuser Bergheim,
Frechen und Erftstadt sinnvoll dargestellt werden kann.
Wir stehen hierzu den Beteiligten zu Gesprächen zur Verfügung.
Wir bitten Sie darum, den Fraktionen im Rat eine Abschrift dieses Briefes kurzfristig zur
Verfügung zu stellen.
Trager. Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal.
vertreten durch den Vorstand: Dechant Wilhelm Hösen, E.D. Bösche. Dr. Franz-Georg
Rips