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Beschlussvorlage (Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
735 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises)

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Inhalt der Datei

öffenHlch STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister V Al.: 37 1200 8/ Amt: 021;S- 32- An den BeschIAusf.: - 370 - Rat Datum: 20.12.2004 der Stadt Erftstadt zur Kenntnisnahme; Betrifft: • Umsetzung des ReHungsdlenstbedarfsplanes Kreises Finanzielle des Rhein-Erft- Auswirkungen: Ja Unterschrift des BUdgetverantwortliCh, Erttstadt, den )3. "7. ~'f ,... fi'd$, I (/ Beschlussentwurf: Die beschriebene Planung zur Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreiseswird zur Kenntnis genommen • Begründung: Der Erftkreis als Träger des Rettungsdienstes hat einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan erstellt. der den noch gültigen aus 1988 ersetzt. Nach Abschluss des Verfahrens nach § 12 RettG, in dem die Planung mit allen Beteiligten abzustimmen ist. wurde der Plan mit Beschluss des Kreistages vom 15.07.2004 wirksam und die Stadt Erftstadt mit Schreiben vom 27.07.2004 aufgefordert, die den Rettungsdienstbereich Erftstadt betreffenden Inhalte bis zum 01.02.2005 umzusetzen. Dies bedeutet für Erftstadt neben dem RTWin der Feuerwache Liblar, der dann schwerpunktmäßig die Stadtteile Bliesheim, Liblar, Blessem , Köttingen und Kierdorf abdecken soll, einen zweiten RTWin Lechenich zu stationieren, der für die restlichen Stadtteile von Erftstadt und Teile von Nörvenich zuständig sein wird. Der derzeitige Standort bei den Maltesem in Dirmerzheim wird dann entfallen, der KTW,der nur noch in der Zeit von 06.00 - 18.00 Uhr besetzt sein wird, kann dann entweder in der Wache Liblar oder der zu schaffenden Wache Lechenich untergebracht werden. • Esist derzeit vorgesehen. zum 01.02.2005 einen provisorischen Standort in Lechenich in Betrieb zu nehmen. der dann innerhalb eines Jahres durch einen endgültigen Standort im Bereich der Strasse "An der Patria" oder nähere Umgebung. ersetzt werden soll. Die Planungen hierzu laufen derzeit. Eine weitere Veränderung kann sich möglicherweise für den Notarztdienst ergeben. Aufgrund der Einsatzzahlen und Eintreffzeiten besteht für den Einsatzbereich Kerpen der Bedarf einen weiteren Notarztstandort einzurichten. Dies wird noch mit den Kostenträgem verhandelt. Die Umsetzung würde für den Notarzt Erftstadt eine Verringerung der Einsatzzahlen bedeuten. da dann die Einsätze in den .Kerpener Stadtteilen Brüggen. Balkhausen und Tümich weitgehend wegfallen würden. Ob sich das auch auf die Krankenhausaufnahmebereiche auswirken wird. ist zur Zeit noch nicht bekannt. aber nicht unbedingt zwingend. Dagegen könnte sich die evtl. Übernahme der rettungsdienstlichen Versorgung von Teilen des Stadtgebietes Nörvenich mit dem RTWLechenich positivauf die Belegung des Marienhospitals auswirken. Der Krankentransport wurde in der Beurteilung lediglich mit einer Bedienzeit von ca. 30 Minuten als erstrebenswert und realisierbar angesetzt. Für die teilweise Übernahme des Krankentransportes im gesamten Kreisgebiet liegen dem Rhein-Erft-Kreis bereits mehrere Anträge von privaten Anbietern bzw. Hilfsorganisationen vor. die teilweise aufgrund der Rechtslage auch schon positiv beschieden werden mussten. Die Verträge mit den Leistungserbringern werden derzeit überprüft. Über die zukünftige Durchführung kann noch keine verbindliche Aussage getroffen werden . • i· \'. . .... Anlage zu V 810245 •• .. fA. Rettungsdienstbedarfsplan ~',aQq~ !o ffl!9uLc+ '. 1, B 0 L-t V. 2<1.... Cl"...... /1 '1-.02. 2-02 -0~;1 0 ~ ( 1. Entwicklung • Bei der Entwicklung und Erarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplanes war die Stadt Erftstadt von Beginn an in der kreisweiten Arbeitsgruppe vertreten. Nach Vorliegen des Planes in der Entwurfsfassung, wurde dieser vom Rhein-ErftKreis mit Schreiben vom 05.11.02 den im Rettungsdienst beteiligten Organisationen zur Stellungnahme zugeleitet. Mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind, ist gem. § 12 RettG Einvemehmen zu erzielen. Der Inhalt der Stellungnahmen anderer Beteiligter ist nicht bekannt. Von Seiten der Stadt Erftstadt wurde dem Kreis mit Schreiben vom 22.01.2003 lediglich der Einwand mitgeteilt, das die Krankenhausaufnahmebereiche, die im Entwurf für den Bereich des Marienhospitals bezüglich der Kerpener Stadteile Brüggen, Balkhausen und Tümich nicht beschrieben waren, auch unabhängig von der Frage der Installation eines Notarztes in Kerpen, festgelegt werden können und sollen. Über diesen Sachverhalt wurden alle Kreistagsmitglieder aus Erftstadt mit Schreiben vom 10.02.2003 bezüglich der Berücksichtigung bei den Beratungen im Kreisausschuss informiert, Im Rahmen des A7/2534 (als Anhang beigefügt) wurde eine Anfrage bezüglich des Sachstandsberichtes zum Rettungsdienstbedarfsplan beantwortet, die den derzeitigen und dann auch endgültigen Planungsstand zum Gegenstand hatte. 2. Aktuelle Vertragssituation • Zur Zeit besetzt die Stadt Erftstadt mit eigenem Personal einen Rettungswagen (RTW) und ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Die Malteser besetzten in der Zeit von 7:30 - 18:30 vertragsgemäß einen KTW (Krankentransportfahrzeug) und von 7:30 - 7:30 Uhr einen Rettungswagen zur Abdeckung von Einsatzspitzen. Im Zeitraum von 18:30 - 7:30 Uhr ist altemativ eines dieser Fahrzeuge besetzt. Tagsüber wird darüber hinaus ein weiterer KTW besetzt um die anfallenden Transporte durchzuführen. Der bestehende Vertrag sieht eine laufzeit von fünf Jahren vor, die sich automatisch um weitere fünf Jahre verlängert, wenn nicht fristgemäß ein Jahr vor Ablauf der laufzeit und aus wichtigem Grund gekündigt wird. 3. Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung zum weiteren Verfahren bezüglich der Fortführung vorhandener Verträge mit den leistungserbringem im Rettungsdienst nahm einen erheblichen Zeitraum in Anspruch und wurde auch als Thema einer Dienstbesprechung der Rechtsamtsleiter im Rhein-Erft-Kreis behandelt, mit der abschließenden Aussage, das bestehende Verträge aus den unterschiedlichsten Gründen (u.a. Änderung des § 12 RettG, § 60 VwVfG) zu kündigen sind. Seite 1 2005-02-02 Anlage zu V 8/ 0245 • Gemäß Rettungsdienstgesetz NRW besteht allerdings auch kein Bestandsschutz gegenüber bisher eingesetzten freiwilligen Hilfsorganisationen bezüglich der weiteren Einbindung. Einzubeziehen war auch der Vertrag mit dem Marienhospital über die Gestellung des Notarztes. Mit Datum 02.12.2004 wurde das Ergebnis der angeforderten rechtlichen Beurteilung mitgeteilt, die zu dem Schluss kam, dass, wenn der Schwellenwert von 200.000 € überstiegen wird, entgeltliche rettungsdienstliche Leistungen gemäß Vergabeordnung ausgeschrieben werden müssen wenn sie nicht durch den Träger selbst erbracht werden. Da der Schwellenwert in Erftstadt deutlich überschritten wird, kann für Erftstadt und den Vertrag mit den Maltesern o.g. Verfahren als Vorgabe gesehen werden. Für den Vertrag mit dem Marienhospital wird der Schwellenwert nicht erreicht und es besteht somit keine Ausschreibungspflicht. Des weiteren ist die Erbringung der ärztlichen Leistung im Sinne der Kontinuität und täglichen Zusammenarbeit einschließlich medizinischer Abreden bezogen auf die bestmögliche patientenorientierte Behandlung und deren klinischer Fortsetzung, nur bei enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Krankenhaus, hier dem Marienhospital Erftstadt, und dem von dort eingesetzten Personal möglich. 4. Rettungswache Lechenich • Bei der Rettungsdienstbedarfsplanung wurde für die Rettungswache in Lechenich aufgrund verschiedener Analysen und Machbarkeiten bezüglich möglicher zur Verfügung stehender Flächen oder Gebäude, immer von einem Standort im Bereich Gewerbegebiet B 265n1An der Patria ausgegangen. Hier bot sich dann für die weiteren Planungen die ehemalige DRK-Rettungswache .An der Patria" an. In einem Teil der Räume waren derzeit Asylanten bzw. Spätaussiedler untergebracht. Nachdem das Gebäude jedoch durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebs Immobilien und der Feuerwehr erstmals in allen Bereichen besichtigt werden konnte, fiel die einstimmige Entscheidung, dass sich dieses Gebäude wegen der gemeinsamen Aus- und Einfahrt mit dem benachbarten Kegelcenter, aber in erster Linie wegen des sehr schlechten baulichen Gesamtzustandes, als Mietobjekt für den vorgesehenen Zweck nicht eignet. Die geplante Verlegung der Kraftfahrdrehleiter an diesen Standort, kann ebenso nicht realisiert werden, da auf dem benachbarten Grundstück der RWE eine Baulast eingetragen ist, und somit ein Anbau an das bestehende Gebäude zu Unterbringung des Fahrzeuges nicht möglich ist. 5. Weitere Verfahrensweise 5.1 Rettungswache Lechenich Um eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Rettungswagens von Dirrnerzheim nach Lechenich zu realisieren, (der vorgegebene Umsetzungsterrnin war der 01.02.2005) ist der Eigenbetrieb Immobilien in Zusammenarbeit mit der Abteilung Seite 2 2005-02-02 Anlage zu V BI 0245 Feuerschutz/Rettungsdienst bemüht, möglichst kurzfristig eine provisorische Lösung im Bereich des Gewerbegebietes Siemensstr.lAn der Patria zu finden, z.B. in Form der befristeten Anmietung eines leer stehenden Gewerbeobjektes oder Errichtung einer Containerunterkunft auf städtischem Grundstück, z. B. Feuerwehrgerätehaus Lechenich, Siemensstr. ohne Nutzung des Gerätehauses selbst, da dies zuschussschädlich wäre. Innerhalb eines Jahres ist dann eine endgültige bauliche Lösung zu finden und in Betrieb zu nehmen. Die Finanzierung über den Gebührenhaushalt Rettungsdienst kann als akzeptiert angesehen werden, da ja die Kostenträger dem Plan und somit auch der Errichtung einer Rettungswache zugestimmt haben. Lediglich die anteiligen Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des Drehleiterstandortes fallen zu Lasten des städtischen Haushaltes. 5.2 Rettungsdienstliche • • Leistungen Der bestehende Vertrag mit den Maltesem müsste nach vorliegender Rechtsauffassung gekündigt werden . Über die Frist und die weiteren Bedingungen wird mit den Maltesem verhandelt. Eine, möglicherweise, europaweite Ausschreibung kann durchgeführt werden. Selbst bei detaillierter Beschreibung der geforderten Leistung, ist damit zu rechnen, dass ein privater Untemehmer den Wettbewerb gewinnen kann und zu beauftragen ist. Die Altemative hierzu ist die Möglichkeit, dass die zu erbringenden Leistungen vom Träger der Rettungswache (Stadt Erftstadt) selbst ausgeführt werden. Nach einer emeut durchgeführten Berechnung aller zu erbringenden Leistungen, ausser der Gestellung des Notarztes, kann festgestellt werden, dass die im Plan geforderten Leistungen wirtschaftlich und vor allen Dingen qualitativ hochwertig mit entsprechenden Umstrukturierungen und den erforderlichen Personalmaßnahmen durch die Stadt Erftstadt selbst erbracht werden können. Grundlage für diese Aussage sind Berechnungen aufgrund vorhandener, empirischer oder auf wissenschaftlicher Basis ermittelter Daten und den It. Plan vorgegebenen rettungsdienstlichen Leistungen. Zu berücksichtigen bleibt auch, dass die Einnahmen aus Nutzungsgebühren des neu in Lechenich zu stationierenden RTW ca. die Hälfte der Einnahmen aus Rettungsdiensteinsätzen ausmacht. Fällt dieser Einnahmenanteil der bei der Stadt Erftstadt zur Deckung der Kosten verbleibt aus, kann es zu Finanzierungsproblemen für die restlichen zu erbringenden Leistungen kommen. Ebenso dürfen die möglichen Synergien im Personalbereich nicht außer Acht gelassen werden, die entstehen können, wenn im Brandschutz ausgebildetes Rettungsdienstpersonal im Brandeinsatz die Einsatzmaßnahmen im rückwärtigen Bereich unterstützen und so die Brandschutzkräfte stärken kann. (Emer) 1. Beigeordneter Seite 3 to P /f ----~--------~---- I1f; [J" /I + , So e t«-//i r VERWALTUNG Marien-Hcspltal : Postfach 24 65 . 50358 Erftstadt ~!~~~~~~::r~ -'{---,ß. R. . Y1ilfd. . ;~ Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn E.-D. Bösche Rathaus/Holzdamm 10 l.. - ..\'af 50374 Erftstadt-Frauenlhal sy~c adresse: 50358 Erftstadt . Gi 24 65 (0·2 35) 40 40· Telefax (0 22 35)25 56 H~ta_d esse: ~,n,...~\!\!;! , 1~ ao, . . 11. I'r.s. ~ R REP In rne Eiogon DQrp a(j,gof~~i$:'~- fi.~: 3 - '0 43' ~4' 5' W\VW.marienerft.de info@marienerft.de ,- Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Erftstadt Nr.O 194000547 (BLZ 370 502 99) 50374 Erftstadt-Liblar • Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Tag ri-eib 14.02.2005 Umsetzung des Rettungsdienstbedarsplanes des Rhein-Erft-Kreises Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am kommenden Donnerstag, 17.02.2005, befassen sich Fachausschüsse mit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan. der Stadt Erftstadt Wir möchten als Träger des hiesigen Marien-Hospitals darauf hinweisen, dass wir uns aktiv an der Neugestaltung beteiligen wollen. • Dazu wird auch zu prüfen sein, ob die notärztliche Versorgung der Stadt Kerpen in einem vernünftigen Kooperationsabkommen der drei benachbarten Krankenhäuser Bergheim, Frechen und Erftstadt sinnvoll dargestellt werden kann. Wir stehen hierzu den Beteiligten zu Gesprächen zur Verfügung. Wir bitten Sie darum, den Fraktionen im Rat eine Abschrift dieses Briefes kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Trager. Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal. vertreten durch den Vorstand: Dechant Wilhelm Hösen, E.D. Bösche. Dr. Franz-Georg Rips