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Anfrage (Anfrage bezüglich der Gebührensätze für Großabnehmer bzw. der Industrie.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
553 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Anfrage (Anfrage bezüglich der Gebührensätze für Großabnehmer bzw. der
Industrie.) Anfrage (Anfrage bezüglich der Gebührensätze für Großabnehmer bzw. der
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Pcstanschrift: Stadtwerke· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Hausanschdrt- Stadtwerke· Michael·Sc:hjffer-Weg . 50374 Emstadt l!I[9]rI STADTWERK ERFTSTAD Wasser Abwasser Bäder Fernwärme SPD Fraktion Z.Hd. Herrn Bohlen Bahnhofstraße 38 50374 Eritstadt nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Tetefax 02235/409-837 Ans prech partner/-in T elefon-Durchwahl (Zimmer-Nr.) Mein Zeichen Ihr Zeichen Michael-Schiffer-Weg Herr. Klinkhammer 02235 /409 -841 Fax 837 81 -31- 14 4 Datum 23.12.2004 Anfrage gemäß GO des Rates; F810239 Ihre Anfrage vom 17.12.2004 - Eingang Stadt Erftstadt am 20.12.2004; Eingang Stadtwerke am 23.12.2004; bezüglich der Gebührensätze für Großabnehmer bzw. der Industrie. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bohlen, zu den in Ihrer Anfrage aufgefuhrten Fragen nimmt die Werkleitung wie folgt Stellung: Zur Frage I; Grundsätzlich ja, mit einer Ausnahme mit der ein politisch sanktionierter wurde. • Sondertarifvertrag geschlossen Zur Frage 2: Der "Tarifvertrag" mit dem Großabnehmer sieht einen Mengenrabatt vor, wobei em zusätzlicher Starkverschmutzerzuschlag berücksichtigt wird. Demnach handelt es sich nicht um ein gleich bleibendes, sondern um ein gestaffeltes Entgelt, welches dem Vertragspartner ebenso wie dem Normalkunden die Möglichkeit zum .Wasscrsparcn" bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dessen Anteil am Gesamtabwasseraufkommen rd. 30% ausmacht. Zur Frage 3: Nein Zur Frage 4: Ja, wobei der Großabnehmer sein Frischwasser nicht über die Stadtwerke bezieht. Mit freundliehen Grüßen n Vertretung Bankverbindung: VR Bank BrOhl-Erftstadt Postscheckamt Köln Kretssparkasse Köln Konto-Nr. 1001011045 141219-501 0191000016 Banldeitzahl: 37161289 370100 50 37050299 Besuchszeiten: montags - freitagsvon 08.00 - 12.00 Uhr donnerstags außerdemvon 14.00 • 16.00 Uhr SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt • FSI SPO-Fraktion • Bahnhofstraße 38 • 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus im Einkaufszentrum Holzdamm ~~2I[j[öTI~TA1T7;"TeL ;r 50374 Erftstadt Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt (02235) 46 30 05 65 20_ DEUOO 4 2' Eingang 32 ao re ßürQcrm 40 43 • 70 tJ23'J 63 . 6' 50 5' Clster 44 17. Dezember 2004 An f ra 9 e Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der Diskussion um die Festsetzung der Abwassergebühren dass eine Erhöhung wurde unter anderem dargestellt, auch deshalb notwendig ist, weil ein Großabnehmer deutlich weniger Abwasser führt. Diese Verluste in das Klärnetz einleitet, was zu erheblichen müssen jetzt über die Gebühren der privaten seit einiger Zeit Einnahmeausfällen Haushalte aufgefangen werden. Für die SPD-Fraktion 1. Zahlen ergeben sich aus dieser Tatsache folgende Fragen: Erftstädter Unternehmen/Gewerbetreibende die gleichen Abwassergebühren wie Erftstädter Haushalte? 2. Wenn nein, welche Ausnahmen werden zu welchen Konditionen gemacht? 3. Wird bei der Festsetzung der Abwassergebühren für Unternehmen ein anderer Maßstab als für private Haushalte verwendet? 4. Zahlen Erftstädter Unternehmen für das Frischwasser die gleichen Gebühren privaten Haushalte? 5. Wenn nein, welche Ausnahmen werden zu welchen Konditionen gemacht? Fraktionsvorsitzender SPD-Bürgerbüro • Bahnhofstraße 38 - 50374 Erflstadt· Telefon (0 22 35) 46 30 03 wie die