Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
553 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Pcstanschrift: Stadtwerke· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Hausanschdrt- Stadtwerke· Michael·Sc:hjffer-Weg
. 50374 Emstadt
l!I[9]rI
STADTWERK
ERFTSTAD
Wasser
Abwasser
Bäder
Fernwärme
SPD Fraktion
Z.Hd. Herrn Bohlen
Bahnhofstraße 38
50374 Eritstadt
nachrichtlich allen Stadtverordneten
Dienststelle
Tetefax 02235/409-837
Ans prech partner/-in
T elefon-Durchwahl (Zimmer-Nr.)
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Michael-Schiffer-Weg
Herr. Klinkhammer
02235 /409 -841 Fax 837
81 -31- 14
4
Datum
23.12.2004
Anfrage gemäß GO des Rates; F810239
Ihre Anfrage vom 17.12.2004 - Eingang Stadt Erftstadt am 20.12.2004; Eingang
Stadtwerke am 23.12.2004; bezüglich der Gebührensätze für Großabnehmer
bzw. der
Industrie.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bohlen,
zu den in Ihrer Anfrage aufgefuhrten Fragen nimmt die Werkleitung wie folgt Stellung:
Zur Frage I;
Grundsätzlich ja, mit einer Ausnahme mit der ein politisch sanktionierter
wurde.
•
Sondertarifvertrag geschlossen
Zur Frage 2:
Der "Tarifvertrag" mit dem Großabnehmer sieht einen Mengenrabatt vor, wobei em zusätzlicher
Starkverschmutzerzuschlag
berücksichtigt wird. Demnach handelt es sich nicht um ein gleich
bleibendes, sondern um ein gestaffeltes Entgelt, welches dem Vertragspartner ebenso wie dem
Normalkunden die Möglichkeit zum .Wasscrsparcn" bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dessen
Anteil am Gesamtabwasseraufkommen
rd. 30% ausmacht.
Zur Frage 3:
Nein
Zur Frage 4:
Ja, wobei der Großabnehmer sein Frischwasser nicht über die Stadtwerke bezieht.
Mit freundliehen Grüßen
n Vertretung
Bankverbindung:
VR Bank BrOhl-Erftstadt
Postscheckamt Köln
Kretssparkasse Köln
Konto-Nr.
1001011045
141219-501
0191000016
Banldeitzahl:
37161289
370100 50
37050299
Besuchszeiten:
montags - freitagsvon 08.00 - 12.00 Uhr
donnerstags außerdemvon 14.00 • 16.00 Uhr
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
•
FSI
SPO-Fraktion • Bahnhofstraße 38 • 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter
Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
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50374 Erftstadt
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
(02235) 46 30 05
65
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Eingang
32
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40
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50
5'
Clster
44
17. Dezember 2004
An f ra 9 e
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Diskussion um die Festsetzung der Abwassergebühren
dass eine Erhöhung
wurde unter anderem dargestellt,
auch deshalb notwendig ist, weil ein Großabnehmer
deutlich weniger Abwasser
führt. Diese Verluste
in das Klärnetz einleitet, was zu erheblichen
müssen jetzt über die Gebühren der privaten
seit einiger Zeit
Einnahmeausfällen
Haushalte aufgefangen
werden.
Für die SPD-Fraktion
1.
Zahlen
ergeben sich aus dieser Tatsache folgende Fragen:
Erftstädter
Unternehmen/Gewerbetreibende
die gleichen Abwassergebühren
wie
Erftstädter Haushalte?
2.
Wenn nein, welche Ausnahmen werden zu welchen Konditionen gemacht?
3.
Wird bei der Festsetzung
der Abwassergebühren
für Unternehmen
ein anderer Maßstab
als für private Haushalte verwendet?
4.
Zahlen
Erftstädter
Unternehmen
für das Frischwasser
die gleichen
Gebühren
privaten Haushalte?
5.
Wenn nein, welche Ausnahmen werden zu welchen Konditionen gemacht?
Fraktionsvorsitzender
SPD-Bürgerbüro
• Bahnhofstraße
38 - 50374 Erflstadt·
Telefon (0 22 35) 46 30 03
wie die