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Antrag (Antrag.bzgl.Anbringung eines Absperr-Poller in der Zehntstraße. E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
430 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Antrag (Antrag.bzgl.Anbringung eines Absperr-Poller in der Zehntstraße. E.-Lechenich) Antrag (Antrag.bzgl.Anbringung eines Absperr-Poller in der Zehntstraße. E.-Lechenich) Antrag (Antrag.bzgl.Anbringung eines Absperr-Poller in der Zehntstraße. E.-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCDUFraktion Fraktion o 0 F.D.P.Fraktion 0 o IB an die zuständigen Ausschüsse weiter. :.,MI~= _ I' . J .. 'i. ~....;.~ ,~ , It ~ •• [,~ ~'ro·llIICn"2:n'll'/I.',-:. 'I' .OOC· ,I) 't . L :.~J1E1~~tOfnOf~~6.S..er' . 'zu -3 j .1 ." ".11 " StV O(/~ J#t2. . 63 ~.6', .s '~o 5' ',t .j. ,t ," :;~ i--: . .. - • .0 T _ ,1:ihß'<:t\iiS~I&:r ~ • __ Fraktion BÜNDNIS 90 J DIEGRUNEN , F. -:,'I;.,'!1' ..tI/_;Bn ('~:\' ~'.~t.J~• Öffentlich ,....~ ... '! ~Io. I ~, " •• -' '•• 58/0222 .: \ '. . -. ,-; . .' ..... " . ,~., ,l~.mt:- ,65 ~'\' , -=.rj BeschIAusf.: - 65 'Datum: 2012.2004 !"'~:-,.;,'l: r.; Jr \ -,I_~:p,:l', _::!"ä-, :I_~ ~ .BetleW " ,~nt~ag' t:i.zgl.·Anbringung .",":.; "i "'. Ufchenich';:;' eines Absperr-Poller in der Zehntstraße. _.. - . E.- I.J ••• Finanzielle ...1 . ~" .• ' , ~. \ ". :.'" , • , . I' o Keine . " ,,, •••• Untersctinftdes Budqetverantworthchen . . Erftstadt, 4_.. . • _, den •• - 20.12.2004 ...... ..... • ., Auswirkungen: ", .~ , ,', \ •. - - ... . r:" . -~ -' De'r J;I~tri3gwird 'zurBeschlussfassunq Ausschuss für Öffentliche Ordnung . . '. . .. zugeleitet an den und Verkehr ' Stellungnahme derVerwaltung: .•• "', ,t, . i. Die beidenStraßen Zehntstraße und Raiffeisenstraße befinden sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches.' Das Parkenist hier nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt. Zusätzlich besteht hier für den ruhenden Vei.~ebr qie'-Beschränkunq, dass in dem anqeqebenen Bereich nur Anwohner parken dürfen. Hierauf werden die Autofahrer durch ein vor dem Einmlinoungsberel6h au'fgesteillesVerkehrszeichen aufmerksam gemacht. Die Aufstellung .eines Stahl- oder Betonpollers, so wie von dem Antragsteller vorgeschlagen, ist in einem verkehrsberuhiqteri Bereich bei entsprechender Kennzeichnung möglich, Bei einer Aufstellurig rriüsste'derStandort so gewählt werden, dass einerseits die größeren Fahrzeuge (Müllfahrzeug, Feuerwehr) nicht beim Einbiegen von der Raiffeisenstraße in die Zehntstraße gehindert werden und andererseits das Parken von Kraftfahrzeugen im Einmündungsbereich unmöglich ist. Es bestünde natürlich an dieser Stelle -die Gefahr,dass der Poller öfter durch einbiegende Fahrzeuge beschädigt wird, Auch für die Fußgänger bedeutet der Poller an dieser Stelle ein Hindernis, Aufgrund der vorhandenen Sachlage rate ich von der Aufstellung eines " ~ Pollersim Einmündungsbereich Zehntstraße in die Raiffeisenstraße ab. ~ , . ',;, Johannes Oberhofer Ortsvorsteher Paul-Kelier-Straße 1 50374 Erftstadt-Lechenich Tel.-Nr.: 02235 - 73888 Fax-Nr.: 02235 - 688046 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche - RathausAm Holzdamm 50374 Erftstadt • Anbringung eines Absperr-Poller in der "Zehntstraße" in Erftstadt-Lechenich Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten: An der " Zehntstraßel Ecke Raiffeisenstraße" soll am Anfang der Einbahnstraße .Zehntstraße" ein Absperrpoller eingesetzt werden. • Begründung: Von vielen Anwohner der Zehntstraße und auch der Raiffeisenstraße bin ich angesprochen worden, das immer wieder PKW-Fahrer ihren Wagen am Anfang der Zehntstraße die als Einbahnstraße ausgewiesen ist, vor der Nagel-Abmarkierung widerrechtlich parken. Es ist für die Anwohner der Zehntstraße dann unmöglich in ihre Straße zu fahren. Der Müllwagen muss vom Zehntwall kommend, rückwärts in die Zehntstraße fahren, Tankfahrzeuge können nicht beliefem, Arzte, Pflegedienste und vor allem Rettungsund Feuerwehrfahrzeuge ist der Zugang zur Zehntstraße aus der Raiffeisenstraße nicht möglich. Trotz den vielen Strafzetteln die von den Politessen ausgestellt werden wird immer wieder falsch geparkt. Sehr einfach und kostengünstig wäre die Anbringung eines Pollers oder eines großen Felssteins. Laut den Anwohnern keine Abmarkierung anbringen, diese wird überparkt. Mit freundlichen Grüßen illf~f; ~ohannes Oberhofer Anlage 1 zum S 8/0222 Aufstellung eines Absperrpollers • in der Zehntstraße Mit Vertretern der Feuerwehr, der Polizei, der Fraktionen und der Verwaltung konnte in der Zehntstraße im Einmündungsbereich zur Raiffeisenstraße nach kurzer Diskussion ein Platz für die Aufstellung des beantragten Pollers festgelegt werden. Dieser ist so aufzustellen, dass einerseits das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich verhindert wird und zum anderen die Feuerwehr- und Müllfahrzeuge beim Einbiegen von der Raiffeisenstraße in die Zehntstraße nicht weiter behindert werden. Um die Reparaturkosten bei einer Beschädigung des Pollers in Grenzen zu halten, ist der Einbau eines Holzpollers mit entsprechenden Reflektoren vorgesehen . • P:\szIANTRÄGElAnlage 1 zu S 0222.doc