Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
SPDCDUFraktion
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IB an die zuständigen Ausschüsse weiter.
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in der Zehntstraße.
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zugeleitet an den
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Stellungnahme
derVerwaltung:
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Die beidenStraßen
Zehntstraße und Raiffeisenstraße befinden sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches.' Das Parkenist hier nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen
erlaubt. Zusätzlich besteht hier für den ruhenden Vei.~ebr qie'-Beschränkunq, dass in dem
anqeqebenen Bereich nur Anwohner parken dürfen. Hierauf werden die Autofahrer durch ein vor
dem Einmlinoungsberel6h au'fgesteillesVerkehrszeichen
aufmerksam gemacht.
Die Aufstellung .eines Stahl- oder Betonpollers, so wie von dem Antragsteller vorgeschlagen, ist
in einem verkehrsberuhiqteri Bereich bei entsprechender Kennzeichnung möglich, Bei einer
Aufstellurig rriüsste'derStandort
so gewählt werden, dass einerseits die größeren Fahrzeuge
(Müllfahrzeug, Feuerwehr) nicht beim Einbiegen von der Raiffeisenstraße in die Zehntstraße
gehindert werden und andererseits das Parken von Kraftfahrzeugen im Einmündungsbereich
unmöglich ist. Es bestünde natürlich an dieser Stelle -die Gefahr,dass der Poller öfter durch
einbiegende Fahrzeuge beschädigt wird, Auch für die Fußgänger bedeutet der Poller an dieser
Stelle ein Hindernis, Aufgrund der vorhandenen Sachlage rate ich von der Aufstellung eines
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~ Pollersim Einmündungsbereich Zehntstraße in die Raiffeisenstraße
ab.
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Johannes Oberhofer
Ortsvorsteher
Paul-Kelier-Straße 1
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel.-Nr.: 02235 - 73888
Fax-Nr.: 02235 - 688046
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
- RathausAm Holzdamm
50374 Erftstadt
•
Anbringung
eines Absperr-Poller
in der "Zehntstraße"
in Erftstadt-Lechenich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich bitte folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und
Beschlußfassung zuzuleiten:
An der " Zehntstraßel Ecke Raiffeisenstraße"
soll am Anfang der Einbahnstraße
.Zehntstraße" ein Absperrpoller
eingesetzt werden.
•
Begründung:
Von vielen Anwohner der Zehntstraße und auch der Raiffeisenstraße bin ich
angesprochen worden, das immer wieder PKW-Fahrer ihren Wagen am Anfang der
Zehntstraße die als Einbahnstraße ausgewiesen ist, vor der Nagel-Abmarkierung
widerrechtlich parken. Es ist für die Anwohner der Zehntstraße dann unmöglich in
ihre Straße zu fahren.
Der Müllwagen muss vom Zehntwall kommend, rückwärts in die Zehntstraße fahren,
Tankfahrzeuge können nicht beliefem, Arzte, Pflegedienste und vor allem Rettungsund Feuerwehrfahrzeuge ist der Zugang zur Zehntstraße aus der Raiffeisenstraße
nicht möglich. Trotz den vielen Strafzetteln die von den Politessen ausgestellt
werden wird immer wieder falsch geparkt.
Sehr einfach und kostengünstig wäre die Anbringung eines Pollers oder eines
großen Felssteins. Laut den Anwohnern keine Abmarkierung anbringen, diese wird
überparkt.
Mit freundlichen Grüßen
illf~f;
~ohannes Oberhofer
Anlage 1 zum S 8/0222
Aufstellung eines Absperrpollers
•
in der Zehntstraße
Mit Vertretern der Feuerwehr, der Polizei, der Fraktionen und der Verwaltung konnte
in der Zehntstraße im Einmündungsbereich zur Raiffeisenstraße nach kurzer Diskussion ein Platz für die Aufstellung des beantragten Pollers festgelegt werden.
Dieser ist so aufzustellen, dass einerseits das widerrechtliche
Parken im Einmündungsbereich verhindert wird und zum anderen die Feuerwehr- und Müllfahrzeuge beim Einbiegen von der Raiffeisenstraße in die Zehntstraße nicht weiter behindert werden. Um die Reparaturkosten bei einer Beschädigung des Pollers in
Grenzen zu halten, ist der Einbau eines Holzpollers mit entsprechenden Reflektoren
vorgesehen .
•
P:\szIANTRÄGElAnlage
1 zu S 0222.doc