Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefOgten Antrag der I des
SPDCDU~ Fraktion
Fraktion
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111 an die zuständigen
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F.D.P.Fraktion
der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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STADT ERFTSTADT
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Datum: 16.12.2004
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Betreff: '·-'Änirag·bzgl. Nutzung des Grundstücks der ehemaligen Fa. Opel
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Die Lagerung von Altreifen ist an dieser Stelle des Bebauungsplanes
der Stadt Erftstadt zulässiq.
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Nr. 55 (1. Änd.)
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Da,die Laqerunq zunächst ohne bauordnungsrechtliche Genehmigung aufgenommen
wurde, hat die Stadt Erftstadt als)1l'Untere Bauaufsichtsbehörde sofort jede weitere
Tätigkeit ordnungsbehördlich unterbunden. Insofern ist es nur richtig, wenn dort keine
"Unschlagtätigkeit" festgestellt werden konnte.
Inzwischen ist eine Baugenehmigung erteilt. Mit ihr ist die Überprüfung aller (auch der
Sicherheit dienenden) öffentlich-rechtlichen
Vorschriften mit dem Ergebnis der
Genehmigungsfähigkeit abgeschlossen.
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Zu 3):
Es wurden die Auflagen der Brandschutzdienststelle sowie die allgemeinen Auflagen,
die sich aus der Bauordnung für das Land NRW ergeben, in die Baugenehmigung
aufgenommen. Auf deren Einhaltung wird die Bauaufsichtsbehörde achten.
•
Zu 4):
Die Fläche ist bisher zum Abstellen von KFZ genehmigt gewesen. Die allgemeine
Sorgfaltspflicht von Eigentümer und Betreiber muss hier ausreichen. Größere Mengen
an Schadstoffen, die öffentlich-rechtliche
Zusatzauflagen, wie zum Beispiel bei
Tankstellen, Spirituosentanks oder Flüssigdüngerlagern.rechtfertigen,werden
hier nicht
gesehen. Nur wenn es sich bei den abgestellten LKW's endgültig um Schrott handelt,
hat der Erftkreis als untere Abfallbehörde eine Eingriffsmöglichkeit.
Solange die
Fahrzeuge noch wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, ist diese
Nutzung des Abstellens mit der jetzigen Genehmigung abgedeckt.
Zu 5.):
Öffentlich-rechtliche Insolvenzvorsorge der öffentlichen Hand gibt es nicht. Rechtsgrundlagen zur Absicherung der Restrisiken gibt es für diese Fälle ebenfalls nicht.
Allerdings hat das Grundstück als solches ja auch einen Wert, der zur Deckung
herangezogen werden könnte.
Es besteht daher seitens der Stadt keinerlei weiterer Handlungsbedarf, da es sich um
einen inzwischen ordnungsgemäß genehmigten und zulässigen Gewerbebetrieb
handelt.
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P:\SZ\ANTRÄGEIA0219.DDC
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus I Am Holzdamm
50374 Erftstadt
Kerstin Reder
Von-Stephan-Str. 32
50374 Erftstadt
11 (0 22 35) 4 39 32
E-Mail: Reder-Erftstadt@t-online.de
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Antrag auf Sachstandsbericht
Sehr geehrter Herr Bösche,
auf dem ehemaligen Grundstück der Firma Opel Massenberg im Ortsteil Köttingen befindet
sich seit geraumer Zeit ein Handel fur Altautoreifen. Mittlerweile lagern vor Ort geschätzte
3.000 bis 3.500 alte Autoreifen. Des Weiteren werden zusätzlich aufdem Grundstück zu
verschrottende LKW's abgestellt.
Ein Abtransport oder eine gewisse Umschlagshäufigkeit, die einen Handel und damit kurze
Lagerzeiten der Autoreifen dokumentieren, sind nicht zu erkennen.
Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Umweltschutzes stellen sich hierdurch
verschiedene Fragen:
•
I.
Ist die Lagerung von Altautoreifen in diesem Umfang auf dem Grundstück gestattet?
2.
Werden die Sicherheitsvorschriften
großes Wohngebiet anschließt?
3.
Welche Brandschutzmaßnahmen
4.
Ergeben sich durch das Abstellen der LKW's Verunreinigungen, die ggf. zu
Umweltschäden (Boden- und Grundwasserverunreinigung) führen?
5.
Kann die Stadt Vorkehrungen treffen, um nicht zur Entsorgung der Reifen (z. B. bei
einer Insolvenz der FirmalGrundstückseigentümer)
herangezogen zu werden?
eingehalten, da sich in geringer Entfernung ein
wurden getroffen?
Wir sehen mittlerweile akuten Handlungsbedarfund
Ratsgrernien einen aktuellen Sachstandsbericht.
beantragen daher fur die zuständigen
Kerstin Reder
stellv. Fraktionsvorsitzende
SPD-Bürgcrbüro'
Bahnhofstr. 38· 50374 Erftstadt . fit (0 22 35) 46 30 03 . www.spd-crftstadt.de