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Beschlussvorlage (Satzung der Musikschule: 6. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
240 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Satzung der Musikschule: 6. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az: 44 öffentlich V8/ Amt: Rat BeschlAusf: der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung zur Vorberatung über den Ausschuß fur Kultur u. Partnerschaften Betr.: Unterschrift des BUdgetveranta Erftstadt, 30.11.04 Datum: Satzung der Musikschule: Finanzielle • 020> An den -44- -44- 30.11.2004 6. Änderungssatzung Aus wir Keine k u n gen: liche/n -<U~ Beschlußentwurf: Der § 6.3 der 5. Änderungssatzung vom 23.07.1996: "Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitglieder des Rates, des für die Musikschule zuständigen Ausschusses und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar." wird ersetzt durch: "Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar." • Begründung: In seiner Sitzung am 25.11.04 hat sich der Kulturausschuss darauf verständigt, analog zur VHS-Satzung durch Satzungsänderung bei der Musikschule Mitgliedern des Kulturausschusses die Wählbarkeit in den Musikschulbeirat zu ermöglichen. n Vertretung (Emer)