Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az: 44
öffentlich
V8/
Amt:
Rat
BeschlAusf:
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
zur Vorberatung über den
Ausschuß fur Kultur u. Partnerschaften
Betr.:
Unterschrift des BUdgetveranta
Erftstadt, 30.11.04
Datum:
Satzung der Musikschule:
Finanzielle
•
020>
An den
-44-
-44-
30.11.2004
6. Änderungssatzung
Aus wir
Keine
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Beschlußentwurf:
Der § 6.3 der 5. Änderungssatzung vom 23.07.1996:
"Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitglieder des Rates,
des für die Musikschule zuständigen Ausschusses und an der Schule tätige Lehrkräfte sind
nicht wählbar."
wird ersetzt durch:
"Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitglieder des
Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar."
•
Begründung:
In seiner Sitzung am 25.11.04 hat sich der Kulturausschuss darauf verständigt, analog zur
VHS-Satzung
durch
Satzungsänderung
bei
der
Musikschule
Mitgliedern
des
Kulturausschusses die Wählbarkeit in den Musikschulbeirat zu ermöglichen.
n Vertretung
(Emer)