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Bürgerantrag (Vergabemodalitäten beim Anruf-Sammel-Taxi)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
521 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister B 8/0154 Az.: Amt: - 082BeschIAusf.: - 082Datum: 22.11.2004 An den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Anregung von Taxi Erftstadt, Frenzenstraße 29, Erftstadt Betrifft: Vergabemodalitöten Finanzielle beim Anruf-Sammel-Taxi Auswirkungen: Keine Stellungnahme der Verwaltung: • Die Zuständigkeit über die Vergabemodalitäten des AST-Verkehres liegt bei der REVG und nicht bei der Stadt Erftstadt. Neben der wirtschaftlichen Durchführung der AST-Verkehre steht für die REVG die Kundenzufriedenheit durch die Beauftragung eines ausreichend leistungsfähigen Unternehmens im Vordergrund. Dies ist beim Anruf-Samrnel-Taxi durch eine Zentrale und durch genügend Fahrzeuge, die zeitgleich neben dem Taxibetrieb zur Verfügung stehen müssen, zu erzielen. Der REVG liegen Bewerbungen zur Durchführung des AST-Verkehres vor. Diese Bewerbungen werden derzeit auf ihren Leistungsumfang mit dem Ziel geprüft, ob eine Ausschreibung angemessen ist. Dieses Ergebnis ist nun abzuwarten, über das ich den Ausschuss jedoch umgehend informieren werde. TAXI-ERFTSTADT _pL, !l1.:J-J.J;K~nml!llml!llcU:I-y'V.!lI'I!!r' !!l,dJ!!' An den 1l!!!!!!lllili!i...fulll£l_!ll!;j:2....iQ.llJ~J1~:1.J;i~p·~O<I~~Ot,q:Ir] J,. 8'\1.<1 ••• 1 •• -" . Rat der Stadt Erftstadt Am Holzdamm • ~1 0 5. Nlh~W(f~el"1'fIa .~ 801iQ~/öflf1sl~ n '0. 44 __ e . Y1J; 941 . Papadopoulos GhR Oilllo.thA'rWllIllft Fronzenstraße ~ 50374 Erftstadt Oor ., 6~ I 97-5466 Telefax: 02235/690462 E.-Mail:taxi-erflstadt@t-online.de. Rankverbindung:KSK Köln (370 502 99) Kto.-Nr.: 0191008225 UST-Ident-Nr.: DE 213791708 USt.-Nr.: 224/591311443-' IK-Nr.:600545894 Erflstadt den 04. November 2004 -KZ- Betr.: Bürgerantrag -eee-: ß,l fk /;V. r, ""7;"" r' v. (7,.,.,. ;Iv ..... 41.#. tJ '7' Sehr geehrte Damen und I-Ierren, • trotz mehrmaligem Vorsprechen beim Bürgermeiser Bösche bezüglich der Vergabemodalitäten beim Anruf-Sammel-Taxi (AST) der Stadt Erftstadt und der REVG ist bis heute keine befriedigende Auskunfi erteilt worden. Es kann nicht richtig sein, dass die Firma Taxi Schumacher ein Monopol für diese Aufträge erhält und dies stillschweigend geduldet wird, zumal noch andere Taxi-Unternehmen in Erftstadt ansäßig sind, dessen Existenzen durch das AST bzw. den Synergie-Effekten, welche sich dadurch ergeben, ernsthaft gefährdet sind. Deshalb stellen wir hiermit den Antrag, gemäß 23 der Gemeindeordnung, auf Einsicht in die Vertragsunterlagen bzw. Berücksichtigung unseres Unternehmens bei der Vergabe der Aufträge beim AST. Laut Landesinformations-Gesetz besteht eine Informationspflicht, welche berücksichtigt werden sollte. Wir bitten um eine baldige Antwort Ihrerseits. * Mit freundliehen Grüßen --- 4-