Daten
Kommune
Erftstadt
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521 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
B 8/0154
Az.:
Amt: - 082BeschIAusf.: - 082Datum: 22.11.2004
An den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Anregung von Taxi Erftstadt, Frenzenstraße 29, Erftstadt
Betrifft: Vergabemodalitöten
Finanzielle
beim Anruf-Sammel-Taxi
Auswirkungen:
Keine
Stellungnahme der Verwaltung:
•
Die Zuständigkeit über die Vergabemodalitäten des AST-Verkehres liegt bei der REVG und
nicht bei der Stadt Erftstadt. Neben der wirtschaftlichen Durchführung der AST-Verkehre
steht für die REVG die Kundenzufriedenheit durch die Beauftragung eines ausreichend
leistungsfähigen Unternehmens im Vordergrund. Dies ist beim Anruf-Samrnel-Taxi durch
eine Zentrale und durch genügend Fahrzeuge, die zeitgleich neben dem Taxibetrieb zur
Verfügung stehen müssen, zu erzielen.
Der REVG liegen Bewerbungen zur Durchführung des AST-Verkehres vor. Diese
Bewerbungen werden derzeit auf ihren Leistungsumfang mit dem Ziel geprüft, ob eine
Ausschreibung angemessen ist. Dieses Ergebnis ist nun abzuwarten, über das ich den
Ausschuss jedoch umgehend informieren werde.
TAXI-ERFTSTADT
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Rat der Stadt Erftstadt
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97-5466
Telefax: 02235/690462
E.-Mail:taxi-erflstadt@t-online.de.
Rankverbindung:KSK Köln (370 502 99)
Kto.-Nr.: 0191008225
UST-Ident-Nr.: DE 213791708
USt.-Nr.: 224/591311443-'
IK-Nr.:600545894
Erflstadt den 04. November 2004
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Betr.: Bürgerantrag
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Sehr geehrte Damen und I-Ierren,
•
trotz mehrmaligem Vorsprechen beim Bürgermeiser Bösche bezüglich der Vergabemodalitäten
beim Anruf-Sammel-Taxi
(AST) der Stadt Erftstadt und der REVG ist bis heute keine
befriedigende Auskunfi erteilt worden.
Es kann nicht richtig sein, dass die Firma Taxi Schumacher ein Monopol für diese Aufträge
erhält und dies stillschweigend
geduldet wird, zumal noch andere Taxi-Unternehmen
in
Erftstadt ansäßig sind, dessen Existenzen durch das AST bzw. den Synergie-Effekten,
welche sich dadurch ergeben, ernsthaft gefährdet sind.
Deshalb stellen wir hiermit den Antrag, gemäß
23 der Gemeindeordnung,
auf Einsicht in die
Vertragsunterlagen
bzw. Berücksichtigung
unseres Unternehmens bei der Vergabe der Aufträge
beim AST. Laut Landesinformations-Gesetz
besteht eine Informationspflicht,
welche
berücksichtigt werden sollte.
Wir bitten um eine baldige Antwort Ihrerseits.
*
Mit freundliehen
Grüßen
---
4-