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Bürgerantrag (Kontrolle der Kurzzeitparkplätze in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
240 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich B 8/0141 Amt: -32BeschIAusf.: -32Datum: 16.11.2004 An den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Anregung der AHAG Lechenich e.V. Betrifft: Kontrolle der Kurzzeitparkplätze Finanzielle Stellungnahme in Lechenich Auswirkungen: keine der Verwaltung: Die Parkplätze in Erftstadt-Lechenich für deren Benutzung eine Parkscheibe vorgesehen ist, sollen gemäß dem Antrag der AHAG Lechenich häufiger kontrolliert werden. Dabei sollen zusätzlich die Ventilstände der Fahrzeuge kontrolliert werden, um festzustellen, ob ein Fahrzeugführer die höchstzulässige Parkdauer überschreitet, indem lediglich die Parkscheibe weiter gedreht, das Fahrzeug jedoch nicht bewegt wurde. Damit wäre dann der Beweis für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erbracht. Ein Verwarngeld wäre rechtmäßig. Folgendes Beispiel soll darstellen, wie eine Kontrolle der Ventilstände erfolgen könnte: Ein Autofahrer parkt sein Fahrzeug um 10.05 Uhr auf einem Kurzzeitparkplatz, auf dem die höchstzulässige Parkdauer 2 Stunden beträgt. Der Autofahrer stellt die Parkscheibe korrekt auf 10.30 Uhr ein, darf also bis 12.30 Uhr parken. Die Politesse, die um 09.00 Uhr den 4stündigen Dienst begonnen hat, kontrolliert das Fahrzeug um 10.15 Uhr und gibt die Ventilstände in das mobile Datenerfassungsgerät ein. Sie kann nun frühestens um 12.40 Uhr das Fahrzeug erneut kontrollieren. Sie stellt fest, dass die Parkscheibe nun auf 13.00 Uhr steht - die Parkzeit mithin um 15 Uhr enden würde. Die Ventilstände werden mit den Ventilständen von 10.15 Uhr abgeglichen; die Politesse stellt eine Überschreitung der höchstzulässigen Parkdauer fest und stellt eine gebührenpflichtige Verwarnung von 5.- € aus. Da die Dienstzeit der Politesse um 13 Uhr endet, muss sie eine Kollegin, die die Schicht um 13 Uhr beginnt, von dem Vorgang unterrichten und sie bitten, ein weiteres Mal das Fahrzeug mit Ventilständen zu kontrollieren. Bei einer nochmaligen Kontrolle um 15 Uhr wäre dann die zulässige Parkdauer um mehr als eine Stunde überschritten und eine Erhöhung des Verwarngeldbetrages käme in Betracht. Als Schwerpunktaktion wurden in der Vergangenheit schon Kontrollen der Ventilstände durchgeführt. Dies wird auch künftig immer mal wieder thematisiert werden. Kontrollen dieser Art können jedoch nicht zum Routinegeschäft der Politessen gehören, da diese, wie das Beispiel verdeutlicht, sehr zeitaufwendig sind. In Vertretung (Erner) AHAG·Lechanich a.V.. Postfach 1210 . 50363 Erftstadt An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Ernst - Dieter Bösche Rathaus Am Holzdarnm.tü 50374 Erftstadt - Liblar Erftstadt, 12.11.04 BÜRGERANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, zur derzeitigen Parkplatz - Situation in Lechenich wird den Geschäftsleuten und deren Mitarbeitern sehr häufig vorgeworfen, dass sie, durch das widerrechtliche Abstellen ihrer Fahrzeuge auf Kurzzeit - Parkplätzen, zum Mangel an Parkplätzen beitragen. Darum beantragen wir: Bei der Kontrolle von Fahrzeugen, die auf zeitlich begrenzten Parkplätzen abgestellt wurden, sollen die Politessen die VentilsteIlung von einem Reifen des Fahrzeuges dokumentieren. Begründung: So kann sie, wenn bei Ihrer nächsten Runde das Fahrzeug an der gleichen Stelle steht, feststellen, ob das Auto oder nur die Parkscheibe bewegt wurde. Mit dieser schnellen und preiswerten Methode kann man - wenn die Behauptung stimmt - schnell mehr Parkraum für unsere Kunden schaffen. Mit freundlichen Grüßen Für den Vorstand der AHAG Lechenich LO~ 1. Vorsitzender: Lothar Marschalleck . Schloss Str. 4 . 50374 Erftstadt . Telefon (02235) 5696 Geschäftsstelle: Wolfgang Schrnolke : Markt 13·50374 Erftstadt· Telefon (02235) 72613