Daten
Kommune
Erftstadt
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240 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
B 8/0141
Amt: -32BeschIAusf.: -32Datum: 16.11.2004
An den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
Anregung der AHAG Lechenich e.V.
Betrifft: Kontrolle der Kurzzeitparkplätze
Finanzielle
Stellungnahme
in Lechenich
Auswirkungen:
keine
der Verwaltung:
Die Parkplätze in Erftstadt-Lechenich für deren Benutzung eine Parkscheibe vorgesehen ist,
sollen gemäß dem Antrag der AHAG Lechenich häufiger kontrolliert werden. Dabei sollen
zusätzlich die Ventilstände der Fahrzeuge kontrolliert werden, um festzustellen, ob ein
Fahrzeugführer
die höchstzulässige
Parkdauer
überschreitet,
indem lediglich
die
Parkscheibe weiter gedreht, das Fahrzeug jedoch nicht bewegt wurde. Damit wäre dann der
Beweis für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
erbracht. Ein Verwarngeld
wäre rechtmäßig.
Folgendes Beispiel soll darstellen, wie eine Kontrolle der Ventilstände erfolgen könnte:
Ein Autofahrer parkt sein Fahrzeug um 10.05 Uhr auf einem Kurzzeitparkplatz, auf dem die
höchstzulässige Parkdauer 2 Stunden beträgt. Der Autofahrer stellt die Parkscheibe korrekt
auf 10.30 Uhr ein, darf also bis 12.30 Uhr parken. Die Politesse, die um 09.00 Uhr den 4stündigen Dienst begonnen hat, kontrolliert das Fahrzeug um 10.15 Uhr und gibt die
Ventilstände in das mobile Datenerfassungsgerät ein. Sie kann nun frühestens um 12.40 Uhr
das Fahrzeug erneut kontrollieren. Sie stellt fest, dass die Parkscheibe nun auf 13.00 Uhr
steht - die Parkzeit mithin um 15 Uhr enden würde. Die Ventilstände werden mit den
Ventilständen von 10.15 Uhr abgeglichen; die Politesse stellt eine Überschreitung der
höchstzulässigen Parkdauer fest und stellt eine gebührenpflichtige Verwarnung von 5.- €
aus. Da die Dienstzeit der Politesse um 13 Uhr endet, muss sie eine Kollegin, die die
Schicht um 13 Uhr beginnt, von dem Vorgang unterrichten und sie bitten, ein weiteres Mal
das Fahrzeug mit Ventilständen zu kontrollieren. Bei einer nochmaligen Kontrolle um 15 Uhr
wäre dann die zulässige Parkdauer um mehr als eine Stunde überschritten
und eine
Erhöhung des Verwarngeldbetrages käme in Betracht.
Als Schwerpunktaktion
wurden in der Vergangenheit schon Kontrollen der Ventilstände
durchgeführt. Dies wird auch künftig immer mal wieder thematisiert werden. Kontrollen dieser
Art können jedoch nicht zum Routinegeschäft der Politessen gehören, da diese, wie das
Beispiel verdeutlicht, sehr zeitaufwendig sind.
In Vertretung
(Erner)
AHAG·Lechanich
a.V.. Postfach 1210 . 50363 Erftstadt
An den
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Ernst - Dieter Bösche
Rathaus
Am Holzdarnm.tü
50374 Erftstadt - Liblar
Erftstadt, 12.11.04
BÜRGERANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
zur derzeitigen Parkplatz - Situation in Lechenich wird den Geschäftsleuten und
deren Mitarbeitern sehr häufig vorgeworfen, dass sie, durch das widerrechtliche
Abstellen ihrer Fahrzeuge auf Kurzzeit - Parkplätzen, zum Mangel an Parkplätzen
beitragen. Darum beantragen wir:
Bei der Kontrolle von Fahrzeugen, die auf zeitlich begrenzten Parkplätzen abgestellt
wurden, sollen die Politessen die VentilsteIlung von einem Reifen des Fahrzeuges
dokumentieren.
Begründung:
So kann sie, wenn bei Ihrer nächsten Runde das Fahrzeug an der gleichen Stelle
steht, feststellen, ob das Auto oder nur die Parkscheibe bewegt wurde.
Mit dieser schnellen und preiswerten Methode kann man - wenn die Behauptung
stimmt - schnell mehr Parkraum für unsere Kunden schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand der AHAG Lechenich
LO~
1. Vorsitzender: Lothar Marschalleck . Schloss Str. 4 . 50374 Erftstadt . Telefon (02235) 5696
Geschäftsstelle: Wolfgang Schrnolke : Markt 13·50374
Erftstadt· Telefon (02235) 72613