Daten
Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.11.15, 15:23
Aktualisiert
02.11.15, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.06.2015 bis 30.09.2015 bewilligten unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
lfd.
Nr. Produkt
Produktbezeichnung
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL)
nur Ergebnisplan 2015
1
010101 Politische Gremien
Aufwand
Interne Miete Köstersaal (ILV)
2
040102 Kulturförderung
Aufwand
Zuschuss an verschiedene Vereine im
Rahmen von Erbbauzinsen (nur EP)
0,00
50.500,00
Die Feierstunde "40 Jahre Gemeinde / Stadt Pulheim" wurde im Dr.-Hans-Köster-Saal durchgeführt. Für die
Miete ist eine Mittelbereitstellung in Höhe von 950 € erforderlich. Die Mittel sind im Haushaltsplan nicht
950,00 ausgewiesen. Deshalb werden die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt.
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 wurde vom LHA am 11.11.2014 für das Jahr 2015 ein erhöhter Zuschuss im
Rahmen von Erbbauzinsen beschlossen. Dieser Zuschuss entsteht durch einen verminderten Erbbauzins für das
Objekt Sport Life. Bei der Nutzung durch verschiedene Vereine werden ab 2015 pro Tag 650 € (statt 426,73 € in
2014) und für jeden weiteren Tag 460 € auf den Erbbauzins mindernd angerechnet. Entsprechend der Tage
ergibt sich für das Jahr 2015 eine verminderte Einnahme im Immobilienmanagement und damit eine erhöhte
Bezuschussung durch die Stadt in nebenstehender Höhe.
5.787,74
Seite 1 von 5
Anlage 1
lfd.
Nr. Produkt
Produktbezeichnung
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL)
Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2015
1
2
3
4
Zentrale schulund
schülerbezogene
030601 Leistungen
Zentrale schulund
schülerbezogene
030601 Leistungen
Hilfen für
050201 Asylbewerber
Hilfen für
050201 Asylbewerber
Aufwand/ Lernmittel herkunftssprachlicher
Auszahlung Unterricht
Aufwand/
Auszahlung Lernmittel Deutsch als Zweitsprache
Aufwand/ Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG,
Auszahlung Beihilfen etc.)
Aufwand/ Beschaffung Einrichtung für
Auszahlung Asylbewerber (M 50880001)
Gem. § 6 Abs. 3 der VO zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz wird für Lernmittel für die Teilnahme am muttersprachlichen
Unterricht ein zusätzlicher Betrag bis zu 17 € pro Schüler (ohne Eigenanteil) festgesetzt. Bisher wurden die
Schulen auf die bestehenden Schulbudgets verwiesen. In einer Dienstbesprechung der Bezirksregierung wurde
den Schulen mitgeteilt, dass der Schulträger diese Mittel im Schulbudget gesondert auszuweisen hat. Die
Deckung erfolgt aus den Restmitteln bei der Förderschule. Dort werden die Mittel in dieser Höhe aufgrund der
gesunkenen Schülerzahlen nicht mehr benötigt.
0,00
3.000,00
Gem. § 6 Abs. 3 der VO zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz wird für Lernmittel für die Teilnahme am Unterricht in
Deutsch als Zweitsprache ein zusätzlicher Betrag bis zu 44 € pro Schüler (ohne Eigenanteil) festgesetzt. Bisher
wurden die Schulen auf die bestehenden Schulbudgets verwiesen. In einer Dienstbesprechung der
Bezirksregierung wurde den Schulen mitgeteilt, dass der Schulträger diese Mittel im Schulbudget gesondert
auszuweisen hat. Die Deckung erfolgt aus den Restmitteln bei der Hauptschule. Dort werden die Mittel in dieser
Höhe aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen nicht mehr benötigt.
0,00
17.000,00
5.000,00
20.000,00
Aufgrund der erhöhten Zuweisung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist der Ansatz für sonstige
Leistungen (§ 6 AsylbLG, Beihilfen etc.) für 2015 bereits zur Jahresmitte erschöpft. Grund hierfür ist, dass neben
den regelmäßig zu gewährenden Erstaustattungen unvorhergesehene Kosten zur Sicherung der Gesundheit, die
nicht über § 4 AsylbLG abgerechnet werden können, entstanden sind. Für die zweite Jahreshälfte ist mit weiteren
Kosten in Höhe von 20.000 € zu rechnen. Da auf die Leistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht, sind die
entstehenden Mehrausgaben unabweisbar.
Bedingt durch die stark steigenden Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen steigt auch der Bedarf an
Einrichtungsgegenständen in den Unterkünften. Es werden u.a. neue Matratzen, Spinde, Betten und
Elektrogeräte für Küchen benötigt. Durch den Rat wurden bereits insgesamt 20.000,00 € bewilligt. (vgl. Vorlage
113/2015, 24.03.2015 und 319/2015, 25.08.2015). Insgesamt wurden somit Mittel i. H. v.
35.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt. Aufgrund dessen handelt es sich nun um eine erhebliche ÜPL.
13.947,18
15.000,00
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Anlage 1
lfd.
Nr. Produkt
Produktbezeichnung
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
5
Förderung von
Kindern in
Tageseinrich060101 tungen
6
Förderung von
Kindern in
Tageseinrich060101 tungen
7
Förderung von
Kindern in
Tageseinrich060101 tungen
Aufwand/ Beschaffung für Spachförderung
Auszahlung (M 51150005)
0,00
8
Bauaufsicht und
100101 Denkmalpflege
Aufwand/
Auszahlung Förderung Denkmalschutz
0,00
9
110101 Abfallwirtschaft
Aufwand/ Beschaffung von Abfallbehältnissen
Auszahlung (Dog Stations) (M 20880003)
10
120201 Verkehrsanlagen
Aufwand/
Auszahlung Aufwand für Aus- und Fortbildung
0,00
11
120201 Verkehrsanlagen
Aufwand/
Auszahlung Straßenbeleuchtung Rheidter Weg
0,00
Aufwand/
Auszahlung Geschäftsaufwendungen
Aufwand/
Auszahlung Kostenerstattung an übrige Bereiche
0,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
14.600,00
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL)
Mit Einführung der neuen Finanzsoftware im Jahreswechsel 2011/2012 wurden neue Sachkonten angelegt. In
diesem Zusammenhang erfolgte auch die Zusammenfassung gleichartiger Ausgabepositionen. Im Haushalt 2015
wurden die Geschäftsaufwendungen für städt. Kitas im Produkt 06/01/01 auf dem Sachkonto für
Fernmeldegebühren geplant und verbucht. Unter Berücksichtigung der Haushaltswahrheit und -klarheit sollen die
Ausgaben für die Geschäftsaufwendungen auch auf dem dafür entsprechenden Konto gebucht werden. Es
entsteht jedoch kein zusätzlicher Finanzierungsaufwand, da der Ansatz für die Geschäftsaufwendungen nach der
Kontenzusammenlegung auch auf dem Konto Fernmeldegebühren veranschlagt wurde. Diese beiden Konten
sollen insofern wieder aufgesplittet werden.
Nach Beschluss des Rates vom 23.06.2015 sind anteilige Kosten für die Mittagsverpflegung in den Fällen zu
erstatten, in denen streikbedingt keine Betreuung (auch nicht in einer Notgruppe) erfolgt. Nach durchgeführter
Ermittlung sind rd. 4.500 € an anteiligen Kosten an die Eltern zu erstatten.
0,00
2.500,00
4.500,00
Für die Sprachförderung in Kindergärten werden u.a. CD-Player und Materialien für den Bewegungsbereich bzw.
die Sprachwerkstatt benötigt. Da bisher keine investiven Mittel für diesen Zweck angemeldet wurden, ist eine
APL notwendig. Die Deckung erfolgt durch die Landeszuweisung für die Sprachförderung, welche auch für
4.010,00 investive Zwecke verwendet werden kann.
Der bauliche Zustand der Mühle in Stommeln ist bedenklich. Es muss eine statische Überprüfung erfolgen und
auch ggf. eine vorläufige Sicherung. Außerdem muss durch einen Sachverständigen eine Feststellung der
erforderlichen Maßnahmen erfolgen. Um diese Maßnahmen erfüllen zu können, wird dem privaten Eigentümer
8.000,00 ein Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € gewährt.
Am Römischen Platz muss ein Abfalleimer ausgetauscht werden, dafür müssen 250,00 € zusätzlich bereitgestellt
werden. Der Haushaltsansatz in Höhe von 2.500,00 € ist vollständig für die Beschaffung von Dog Stations
250,00 vorgesehen.
Bisher wurden die Kosten für Aus- und Fortbildung über die Unterhaltungsmittel für Infrastruktur gebucht. Da
dieser Aufwand jedoch unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen ist, müssen die Mittel auf
5.000,00 dem nebenstehenden Sachkonto außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Kosten für den Ausbau der Straßenbeleuchtung Rheidter Weg werden auf 20.000 € geschätzt. Für die
Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels sowie einer zusätzlichen Straßenleuchte, die in diesem Jahr
hergestellt werden müssen, ist die außerplanmäßige Bereitstellung von 12.000 € in 2015 erforderlich. Für die
Herstellung der restlichen vier Leuchten im Jahr 2016 werden weitere außerplanmäßige Mittelbereitstellungen
von 8.000 € erforderlich. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt unter dem Sachkonto "Ausbau der
Straßenbeleuchtungsanlagen" zur Verfügung.
20.000,00
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Anlage 1
lfd.
Nr. Produkt
Produktbezeichnung
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL)
nur Finanzplan 2015
Es war erforderlich zwei Wasserberegnungsanlagen für alle Sportanlagen zu beschaffen. Hierfür mussten Mittel
i.H.v. 1.338,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Finanzierung der Gesamtkosten haben Einsparungen
im Bereich der Beschaffung von Turn- und Sportgeräten beigetragen.
1
010601 Bauhof (allgemein) Auszahlung Fahrzeuge und BGA (M 70880001)
2
Gefahrenabwehr020701 und Vorbeugung
Beschaffung einer Statistiksoftware
Auszahlung (M 32150001)
3
Förderung von
Kindern in
Tageseinrich060101 tungen
Beschaffung von Ausstattung/Geräten
Auszahlung städt. Kindergärten (M 51880003)
5.000,00
18.093,49
1.338,00
Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Feuerwehren im Kreisgebiet ein neues Statistikprogramm beschafft. Die Kosten
hierfür werden entsprechend auf die Kommunen aufgeteilt. Der Haushaltsansatz von 5.000 € wurde auf
Grundlage des ersten Angebots geplant, zwischenzeitlich sind die Kosten jedoch um 2.069,64 € gestiegen. Der
Betrag wird durch Minderauszahlungen auf dem (Auftrags-)Sachkonto
2.069,64 M 32880003.7826000 "Beschaffung Geräte/Ausstattung RTW" gedeckt.
Für die Betreuung der Kinder im Bereich der Kindertagespflege im Vertretungsfalle wird ein Raum in der Kita
Fabklecks (Erfurter Straße) eingerichtet. Für die Erstausstattung dieses Raumes werden die überplanmäßigen
Mittel in Höhe von 4.000,00 € benötigt.
4.000,00
In der Kita Anemonenweg wird schon immer frisch gekocht. Bereits vor einigen Jahren wurde ein Teil der Küche
mit einer funktionsfähigen neuen Küchenzeile (inkl. Elektrogeräten) versehen. Da die Küche nicht über genügend
Lagerfähigkeit verfügte, wurden Mittel für die bauliche Umgestaltung der Küche sowie Mittel in Höhe von 5.000 €
für den Kauf von neuen Kühlgeräten veranschlagt. Die Kühlgeräte wurden bereits bestellt.
Da sich zwischenzeitlich durch eine Ausweitung der Betreuungszeiten die Anzahl der Mittagsessen gesteigert
hat und die noch vorhandenen alten Einbauschränke nicht mehr gebrauchsfähig sind, ist eine Ergänzung der
neuen Küchenteile um zusätzliche Schränke erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf ca. 6.000 € geschätzt.
Die Deckung erfolgt aus dem M-Auftrag für die bauliche Veränderung der Küche für diese Kita.
Förderung von
Kindern in
Tageseinrich060101 tungen
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Auszahlung Anemonenweg (M 26140305)
5
110101 Abfallwirtschaft
Beschaffung von Abfallbehältnissen
Auszahlung (Dog Stations) (M 20880003)
6
Entwässerung und
Abwasserbeseitigu
Stommeln, Kanalerneuerung
110201 ng
Auszahlung Forsterhütte (M 66115501)
4
444.651,64
5.000,00
0,00
0,00
6.000,00
Durch den Totalschaden einer Dog Station am Quellenweg in Sinthern wird eine außerplanmäßige
Auszahlungen i.H.v. 1.180,54 € notwendig. Der Schadensbetrag wird in voller Höhe durch den Verursacher
1.180,54 erstattet.
Im Zuge der Erneuerung der Straße "Forsterhütte" hat sich herausgestellt, dass der alte Kanal ebenfalls
ausgetauscht werden muss. Es gibt mehrere Ursachen / Zusammenhänge, die eine Erneuerung begründen. Der
Kanal hat eine sehr geringe Tiefenlage. Diverse mögliche Maßnahmen zur Sanierung des Kanals, die das
Bauwerk auch statisch tragen würden, sind entweder nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, da sich der Kanal
aufgrund der geringen Tiefenlage mit seinem Körper im Bereich des Straßenoberbaus befindet. Als einzig
wirtschaftlich sinnvolle Lösung bleibt die Erneuerung des Kanals, die für das Jahr 2017 vorgesehen ist. Die hier
beantragten Mittel werden für die Planung benötigt.
15.000,00
Seite 4 von 5
Anlage 1
lfd.
Nr. Produkt
7
Produktbezeichnung
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
Entwässerung und
AbwasserKanalsanierung Venloer Str.,
110201 beseitigung
Auszahlung Cäsilienstr. (M66115401)
fortgeschriebener
Ansatz
981,35
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL)
Die Kosten für die Kanalsanierung im Bereich der Venloer Str./Cäsilienstr. wurden auf 50.000,00 € geschätzt und
im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die endgültigen Kosten betragen jedoch insgesamt 51.252,95 €.
Hiervon wurden bereits 49.018,65 € im Jahr 2014 abgerechnet. Unter Berücksichtigung der übertragenen
Ermächtigungen in Höhe von 981,35 € ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag i.H.v. 1.252,95 €. Zur
Begleichung der letzten Schlussrechnung ist somit eine ÜPL erforderlich.
1.300,00
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