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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 409/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.11.15, 15:23
Aktualisiert
02.11.15, 15:23
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 409/2015) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 409/2015) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 409/2015) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 409/2015) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 409/2015)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.06.2015 bis 30.09.2015 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen lfd. Nr. Produkt Produktbezeichnung Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL) nur Ergebnisplan 2015 1 010101 Politische Gremien Aufwand Interne Miete Köstersaal (ILV) 2 040102 Kulturförderung Aufwand Zuschuss an verschiedene Vereine im Rahmen von Erbbauzinsen (nur EP) 0,00 50.500,00 Die Feierstunde "40 Jahre Gemeinde / Stadt Pulheim" wurde im Dr.-Hans-Köster-Saal durchgeführt. Für die Miete ist eine Mittelbereitstellung in Höhe von 950 € erforderlich. Die Mittel sind im Haushaltsplan nicht 950,00 ausgewiesen. Deshalb werden die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 wurde vom LHA am 11.11.2014 für das Jahr 2015 ein erhöhter Zuschuss im Rahmen von Erbbauzinsen beschlossen. Dieser Zuschuss entsteht durch einen verminderten Erbbauzins für das Objekt Sport Life. Bei der Nutzung durch verschiedene Vereine werden ab 2015 pro Tag 650 € (statt 426,73 € in 2014) und für jeden weiteren Tag 460 € auf den Erbbauzins mindernd angerechnet. Entsprechend der Tage ergibt sich für das Jahr 2015 eine verminderte Einnahme im Immobilienmanagement und damit eine erhöhte Bezuschussung durch die Stadt in nebenstehender Höhe. 5.787,74 Seite 1 von 5 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt Produktbezeichnung Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL) Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2015 1 2 3 4 Zentrale schulund schülerbezogene 030601 Leistungen Zentrale schulund schülerbezogene 030601 Leistungen Hilfen für 050201 Asylbewerber Hilfen für 050201 Asylbewerber Aufwand/ Lernmittel herkunftssprachlicher Auszahlung Unterricht Aufwand/ Auszahlung Lernmittel Deutsch als Zweitsprache Aufwand/ Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG, Auszahlung Beihilfen etc.) Aufwand/ Beschaffung Einrichtung für Auszahlung Asylbewerber (M 50880001) Gem. § 6 Abs. 3 der VO zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz wird für Lernmittel für die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht ein zusätzlicher Betrag bis zu 17 € pro Schüler (ohne Eigenanteil) festgesetzt. Bisher wurden die Schulen auf die bestehenden Schulbudgets verwiesen. In einer Dienstbesprechung der Bezirksregierung wurde den Schulen mitgeteilt, dass der Schulträger diese Mittel im Schulbudget gesondert auszuweisen hat. Die Deckung erfolgt aus den Restmitteln bei der Förderschule. Dort werden die Mittel in dieser Höhe aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen nicht mehr benötigt. 0,00 3.000,00 Gem. § 6 Abs. 3 der VO zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz wird für Lernmittel für die Teilnahme am Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ein zusätzlicher Betrag bis zu 44 € pro Schüler (ohne Eigenanteil) festgesetzt. Bisher wurden die Schulen auf die bestehenden Schulbudgets verwiesen. In einer Dienstbesprechung der Bezirksregierung wurde den Schulen mitgeteilt, dass der Schulträger diese Mittel im Schulbudget gesondert auszuweisen hat. Die Deckung erfolgt aus den Restmitteln bei der Hauptschule. Dort werden die Mittel in dieser Höhe aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen nicht mehr benötigt. 0,00 17.000,00 5.000,00 20.000,00 Aufgrund der erhöhten Zuweisung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist der Ansatz für sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG, Beihilfen etc.) für 2015 bereits zur Jahresmitte erschöpft. Grund hierfür ist, dass neben den regelmäßig zu gewährenden Erstaustattungen unvorhergesehene Kosten zur Sicherung der Gesundheit, die nicht über § 4 AsylbLG abgerechnet werden können, entstanden sind. Für die zweite Jahreshälfte ist mit weiteren Kosten in Höhe von 20.000 € zu rechnen. Da auf die Leistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht, sind die entstehenden Mehrausgaben unabweisbar. Bedingt durch die stark steigenden Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen steigt auch der Bedarf an Einrichtungsgegenständen in den Unterkünften. Es werden u.a. neue Matratzen, Spinde, Betten und Elektrogeräte für Küchen benötigt. Durch den Rat wurden bereits insgesamt 20.000,00 € bewilligt. (vgl. Vorlage 113/2015, 24.03.2015 und 319/2015, 25.08.2015). Insgesamt wurden somit Mittel i. H. v. 35.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt. Aufgrund dessen handelt es sich nun um eine erhebliche ÜPL. 13.947,18 15.000,00 Seite 2 von 5 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt Produktbezeichnung Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz 5 Förderung von Kindern in Tageseinrich060101 tungen 6 Förderung von Kindern in Tageseinrich060101 tungen 7 Förderung von Kindern in Tageseinrich060101 tungen Aufwand/ Beschaffung für Spachförderung Auszahlung (M 51150005) 0,00 8 Bauaufsicht und 100101 Denkmalpflege Aufwand/ Auszahlung Förderung Denkmalschutz 0,00 9 110101 Abfallwirtschaft Aufwand/ Beschaffung von Abfallbehältnissen Auszahlung (Dog Stations) (M 20880003) 10 120201 Verkehrsanlagen Aufwand/ Auszahlung Aufwand für Aus- und Fortbildung 0,00 11 120201 Verkehrsanlagen Aufwand/ Auszahlung Straßenbeleuchtung Rheidter Weg 0,00 Aufwand/ Auszahlung Geschäftsaufwendungen Aufwand/ Auszahlung Kostenerstattung an übrige Bereiche 0,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt 14.600,00 Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL) Mit Einführung der neuen Finanzsoftware im Jahreswechsel 2011/2012 wurden neue Sachkonten angelegt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Zusammenfassung gleichartiger Ausgabepositionen. Im Haushalt 2015 wurden die Geschäftsaufwendungen für städt. Kitas im Produkt 06/01/01 auf dem Sachkonto für Fernmeldegebühren geplant und verbucht. Unter Berücksichtigung der Haushaltswahrheit und -klarheit sollen die Ausgaben für die Geschäftsaufwendungen auch auf dem dafür entsprechenden Konto gebucht werden. Es entsteht jedoch kein zusätzlicher Finanzierungsaufwand, da der Ansatz für die Geschäftsaufwendungen nach der Kontenzusammenlegung auch auf dem Konto Fernmeldegebühren veranschlagt wurde. Diese beiden Konten sollen insofern wieder aufgesplittet werden. Nach Beschluss des Rates vom 23.06.2015 sind anteilige Kosten für die Mittagsverpflegung in den Fällen zu erstatten, in denen streikbedingt keine Betreuung (auch nicht in einer Notgruppe) erfolgt. Nach durchgeführter Ermittlung sind rd. 4.500 € an anteiligen Kosten an die Eltern zu erstatten. 0,00 2.500,00 4.500,00 Für die Sprachförderung in Kindergärten werden u.a. CD-Player und Materialien für den Bewegungsbereich bzw. die Sprachwerkstatt benötigt. Da bisher keine investiven Mittel für diesen Zweck angemeldet wurden, ist eine APL notwendig. Die Deckung erfolgt durch die Landeszuweisung für die Sprachförderung, welche auch für 4.010,00 investive Zwecke verwendet werden kann. Der bauliche Zustand der Mühle in Stommeln ist bedenklich. Es muss eine statische Überprüfung erfolgen und auch ggf. eine vorläufige Sicherung. Außerdem muss durch einen Sachverständigen eine Feststellung der erforderlichen Maßnahmen erfolgen. Um diese Maßnahmen erfüllen zu können, wird dem privaten Eigentümer 8.000,00 ein Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € gewährt. Am Römischen Platz muss ein Abfalleimer ausgetauscht werden, dafür müssen 250,00 € zusätzlich bereitgestellt werden. Der Haushaltsansatz in Höhe von 2.500,00 € ist vollständig für die Beschaffung von Dog Stations 250,00 vorgesehen. Bisher wurden die Kosten für Aus- und Fortbildung über die Unterhaltungsmittel für Infrastruktur gebucht. Da dieser Aufwand jedoch unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen ist, müssen die Mittel auf 5.000,00 dem nebenstehenden Sachkonto außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Kosten für den Ausbau der Straßenbeleuchtung Rheidter Weg werden auf 20.000 € geschätzt. Für die Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels sowie einer zusätzlichen Straßenleuchte, die in diesem Jahr hergestellt werden müssen, ist die außerplanmäßige Bereitstellung von 12.000 € in 2015 erforderlich. Für die Herstellung der restlichen vier Leuchten im Jahr 2016 werden weitere außerplanmäßige Mittelbereitstellungen von 8.000 € erforderlich. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt unter dem Sachkonto "Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlagen" zur Verfügung. 20.000,00 Seite 3 von 5 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt Produktbezeichnung Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL) nur Finanzplan 2015 Es war erforderlich zwei Wasserberegnungsanlagen für alle Sportanlagen zu beschaffen. Hierfür mussten Mittel i.H.v. 1.338,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Finanzierung der Gesamtkosten haben Einsparungen im Bereich der Beschaffung von Turn- und Sportgeräten beigetragen. 1 010601 Bauhof (allgemein) Auszahlung Fahrzeuge und BGA (M 70880001) 2 Gefahrenabwehr020701 und Vorbeugung Beschaffung einer Statistiksoftware Auszahlung (M 32150001) 3 Förderung von Kindern in Tageseinrich060101 tungen Beschaffung von Ausstattung/Geräten Auszahlung städt. Kindergärten (M 51880003) 5.000,00 18.093,49 1.338,00 Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Feuerwehren im Kreisgebiet ein neues Statistikprogramm beschafft. Die Kosten hierfür werden entsprechend auf die Kommunen aufgeteilt. Der Haushaltsansatz von 5.000 € wurde auf Grundlage des ersten Angebots geplant, zwischenzeitlich sind die Kosten jedoch um 2.069,64 € gestiegen. Der Betrag wird durch Minderauszahlungen auf dem (Auftrags-)Sachkonto 2.069,64 M 32880003.7826000 "Beschaffung Geräte/Ausstattung RTW" gedeckt. Für die Betreuung der Kinder im Bereich der Kindertagespflege im Vertretungsfalle wird ein Raum in der Kita Fabklecks (Erfurter Straße) eingerichtet. Für die Erstausstattung dieses Raumes werden die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 4.000,00 € benötigt. 4.000,00 In der Kita Anemonenweg wird schon immer frisch gekocht. Bereits vor einigen Jahren wurde ein Teil der Küche mit einer funktionsfähigen neuen Küchenzeile (inkl. Elektrogeräten) versehen. Da die Küche nicht über genügend Lagerfähigkeit verfügte, wurden Mittel für die bauliche Umgestaltung der Küche sowie Mittel in Höhe von 5.000 € für den Kauf von neuen Kühlgeräten veranschlagt. Die Kühlgeräte wurden bereits bestellt. Da sich zwischenzeitlich durch eine Ausweitung der Betreuungszeiten die Anzahl der Mittagsessen gesteigert hat und die noch vorhandenen alten Einbauschränke nicht mehr gebrauchsfähig sind, ist eine Ergänzung der neuen Küchenteile um zusätzliche Schränke erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf ca. 6.000 € geschätzt. Die Deckung erfolgt aus dem M-Auftrag für die bauliche Veränderung der Küche für diese Kita. Förderung von Kindern in Tageseinrich060101 tungen Umbau/Einrichtung Küche KiTa Auszahlung Anemonenweg (M 26140305) 5 110101 Abfallwirtschaft Beschaffung von Abfallbehältnissen Auszahlung (Dog Stations) (M 20880003) 6 Entwässerung und Abwasserbeseitigu Stommeln, Kanalerneuerung 110201 ng Auszahlung Forsterhütte (M 66115501) 4 444.651,64 5.000,00 0,00 0,00 6.000,00 Durch den Totalschaden einer Dog Station am Quellenweg in Sinthern wird eine außerplanmäßige Auszahlungen i.H.v. 1.180,54 € notwendig. Der Schadensbetrag wird in voller Höhe durch den Verursacher 1.180,54 erstattet. Im Zuge der Erneuerung der Straße "Forsterhütte" hat sich herausgestellt, dass der alte Kanal ebenfalls ausgetauscht werden muss. Es gibt mehrere Ursachen / Zusammenhänge, die eine Erneuerung begründen. Der Kanal hat eine sehr geringe Tiefenlage. Diverse mögliche Maßnahmen zur Sanierung des Kanals, die das Bauwerk auch statisch tragen würden, sind entweder nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, da sich der Kanal aufgrund der geringen Tiefenlage mit seinem Körper im Bereich des Straßenoberbaus befindet. Als einzig wirtschaftlich sinnvolle Lösung bleibt die Erneuerung des Kanals, die für das Jahr 2017 vorgesehen ist. Die hier beantragten Mittel werden für die Planung benötigt. 15.000,00 Seite 4 von 5 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt 7 Produktbezeichnung Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung Entwässerung und AbwasserKanalsanierung Venloer Str., 110201 beseitigung Auszahlung Cäsilienstr. (M66115401) fortgeschriebener Ansatz 981,35 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (ÜPL) bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ( APL) Die Kosten für die Kanalsanierung im Bereich der Venloer Str./Cäsilienstr. wurden auf 50.000,00 € geschätzt und im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die endgültigen Kosten betragen jedoch insgesamt 51.252,95 €. Hiervon wurden bereits 49.018,65 € im Jahr 2014 abgerechnet. Unter Berücksichtigung der übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 981,35 € ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag i.H.v. 1.252,95 €. Zur Begleichung der letzten Schlussrechnung ist somit eine ÜPL erforderlich. 1.300,00 Seite 5 von 5