Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
498/2015
Erstellt am:
20.11.2015
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.12.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg, Gemarkung
Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 2583 und Teilfläche aus 2582
Änderung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 498/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim (Bereich: Fläche am
Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg, Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 2583 und Teilfläche aus 2582) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine barrierearme Wohnbebauung in einer dichteren Bauweise
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Bebauungsplan Nr.108 Pulheim (siehe Anlage 2) wurde am 25.09.2012 vom Rat der Stadt Pulheim als Satzung
beschlossen. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen Gärtnereifläche.
Im Bereich des jetzt einzuleitenden Änderungsverfahrens berücksichtigte der Bebauungsplan das vorhandene Wohnhaus mit der Option einer Erweiterung und ermöglichte unmittelbar angrenzend eine weitere Einzelhausbebauung. Der
neue Eigentümer der Grundstücksflächen im Änderungsbereich (siehe Anlage 3) beabsichtigt nun das vorhandene
Wohngebäude zu entfernen. Vorgesehen ist eine Erweiterung bzw. Verbindung der Bauflächen, um einen zusammenhängenden Gebäudekomplex für mehrere Wohneinheiten realisieren zu können.
Das Gebäude ist barrierearm mit Aufzug und Tiefgarage geplant. Im Wesentlichen orientiert es sich an den bereits festgesetzten Bauflächen. Die Ergänzung in dem dazwischen liegenden Bereich erfordert aber die Änderung des bestehenden Planrechts. Das geplante Gebäude soll zweigeschossig mit zurückgesetztem Dachgeschoss errichtet werden und
berücksichtigt hinsichtlich der Höhenentwicklung im Wesentlichen die bestehenden Festsetzungen. Die Gestaltung der
Planung wird in den in der Anlage beigefügten Entwurfsplänen (siehe Anlage 4) dargelegt.
In der Gesamtbetrachtung ist die angestrebte verdichtete Bauform in diesem Teilbereich des Plangebietes städtebaulich
verträglich, da südlich des Pletschmühlenweges bereits Geschosswohnungsbau vorhanden ist.
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dass dieser zur Einleitung des Änderungsverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 fasst und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden beauftragt.