Daten
Kommune
Pulheim
Größe
94 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Frühzeitige Beteiligung
Stand November 2015
BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF
des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim 1301 gemäß § 13 a BauGB.
Entwurf für die frühzeitige Beteiligung
Inhaltsverzeichnis
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestehende Rechtsverhältnisse
5.
Bestand
6.
Inhalt des Planentwurfs
7.
Umweltbelange
8.
Kosten
Stadt Pulheim
Amt 61
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Frühzeitige Beteiligung
Stand November 2015
1. Planerfordernis
Der Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim wurde am 25.09.2012 rechtskräftig. Ziel dieses Bauleitplanverfahrens war
die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen Gärtnereifläche durch Umplanung zu einem
Wohngebiet. Im Bereich des hier vorliegenden Änderungsverfahrens sah der Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
unter Berücksichtigung des Wohngebäudes der ehemaligen Gärtnerei zwei Bauflächen vor. Zwischenzeitlich fand
ein Eigentümerwechsel statt. Der neue Eigentümer plant nun das bestehende Gebäude zu entfernen und
beabsichtigt den Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Tiefgarage.
Der geplante Baukörper zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses ist auf Grundlage der im Bebauungsplan
Nr. 108 festgesetzten Bauflächen planungsrechtlich nicht zulässig, da in wesentlichen Teilen die Bauflächen
überschritten würden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des jetzt geplanten
Mehrfamilienhauses ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim erforderlich.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen das Wohngrundstück der ehemaligen Gärtnerei am
Pletschmühlenweg im Ortsteil Pulheim und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 108 Pulheim. Der
Planbereich grenzt im Süden an die Straße Pletschmühlenweg, im Westen und Norden ist er durch die neue
Erschließungsstraße „Hegelweg“ begrenzt, die Lärmschutzwand zur Bonnstraße markiert die östliche Grenze.
Bestandteil des Änderungsbereiches sind die Flurstücke 1467, 1468, 2582 und Teilfläche aus 2583 (Gemarkung
Pulheim, Flur 13).
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist der das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Durch dieses
Änderungsverfahren soll auf dem Grundstück wie bisher eine Baufläche für ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
festgesetzt werden. Der Änderungsbereich ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
4. Bestehende Rechtsverhältnisse
Der Regionalplan weist für die Fläche „allgemeinen Siedlungsbereich“ aus. Der Flächennutzungsplan der Stadt
Pulheim stellt im Bereich des vorliegenden Bauleitplanverfahrens Wohnbaufläche dar.
Die angrenzende Wohnbebauung liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim und ist ausnahmslos als
allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Unmittelbar an den Änderungsbereich grenzen öffentliche Verkehrsflächen
und im Osten die Lärmschutzwand zur Abschirmung der K 9.
Im angrenzenden westlichen Bereich des Pletschmühlenweges existieren bislang keine Bebauungspläne.
Vorhaben sind hier nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nördlich angrenzend jenseits des Pulheimer Bachs befindet
sich das Wohngebiet „Edelsteingarten“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 Pulheim 1303. Südlich
angrenzend jenseits des Pletschmühlenweges ist der Bebauungsplan Nr. 11 B Pulheim, 1. Änderung rechtsverbindlich, welcher reines bzw. allgemeines Wohngebiet festsetzt.
Eine Bebauung der Planfläche als allgemeines Wohngebiet fügt sich dementsprechend in die Nutzungsstruktur
der Nachbarschaft ein.
Stadt Pulheim
Amt 61
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301
Frühzeitige Beteiligung
Stand November 2015
5. Bestand
Das Grundstück des Plangeltungsbereiches ist gegenwärtig noch mit einem eingeschossigen freistehenden
Einfamilienhaus bebaut. Die angrenzende Bebauung besteht im Norden aus 8 Doppelhäusern, die sich derzeit in
der Fertigstellung befinden. Im Westen ist noch ein freistehendes Einzelhaus geplant und in Fortführung des
Pletschmühlenweges eine Reihenhausgruppe. Hinsichtlich der Höhenentwicklung dieser Haustypen prägt die
zweigeschossige Bauweise. Südlich an den Plangeltungsbereich grenzt ein größerer mehrgeschossiger
Gebäudekomplex der durch eine größere Gemeinschaftsgaragenbebauung zur angrenzenden Straße
abgeschirmt wird.
6. Inhalt des Planentwurfs
Entgegen der Ursprungsplanung, die den Erhalt des bestehenden Gebäudes berücksichtigte, plant der neue
Eigentümer der Grundstücksflächen den Bestand zu entfernen. Das neue städtebauliche Konzept sieht eine
Bebauung in offener Bauweise als Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage vor, das über den Pletschmühlenweg von
Süden erschlossen wird. Hier sollen in Anlehnung an den bisherigen Bebauungsplan zwei Gebäudekörper
entstehen, die über einen verbindenden Erschließungstrakt eine bauliche Einheit bilden.
Die Höhenentwicklung orientiert sich an der Bestandsbebauung in der näheren Umgebung und wird über Traufund Firsthöhen so festgelegt, dass zwei Geschosse plus Staffelgeschoss möglich sind.
Die überbaubaren Flächen folgen dem Straßenverlauf und bilden ablesbare stadträumliche Einheiten.
Die Anbindung des Wohngebietes an das örtliche Verkehrsnetz erfolgt über den Pletschmühlenweg. Die innere
Erschließung ist als verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche vorgesehen. Die vorhandene Lärmschutzwand
schirmt das Baugebiet bereits gegenüber der benachbarten K 9 ab.
7. Umweltbelange
Derzeit liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine den üblichen Rahmen überschreitende Beeinträchtigung des
Naturhaushaltes für ein derartiges Vorhaben auf einer Brachfläche hindeuten. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von dem Bauleitplanverfahren
unterrichtet und um Zusendung ihrer Kenntnisse zu den Umweltbelangen gebeten.
8. Kosten
Durch das Bebauungsplanverfahren entstehen keine über die Planungskosten hinausgehenden Kosten.
Pulheim, den 24.11.2015
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Stadt Pulheim
Amt 61
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