Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
100 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
17.11.11, 15:58
Aktualisiert
17.11.11, 15:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Aldenhoven: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 S - Mühlenstraße
Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3, Abs. 2 BauGB (Offenlage)
Lfd.
Nr.
01
Bürger
Daniel und Sonja Neunherz
Pfarrer-Steffens-Ring 26
52457 Aldenhoven
Vorgetragene Anregungen
27.09.2011
Zu unserer Freude haben wir das Vorhaben zur
Ansiedlung eines Supermarktes in Siersdorf verfolgt.
Wir finden es erfreulich, dass sich dort ein Markt
ansiedeln wird und sich das Gebiet dadurch auch
weiter entwickeln kann. Wir haben im Frühjahr diesen
Jahres einen Neubau im Pfarrer-Steffens-Ring fertig
gestellt und bezogen. Der Markt ist von unserem Haus
ca. 150 m Luftlinie entfernt und daher wollen wir zu
dem Vorhaben Stellung nehmen und in diesem
Zusammenhang noch einige Anregungen einbringen.
Die Unterlagen zum B-Plan-Verfahren habe ich vorab
per Mail erhalten und am 23.09.2011 im Rathaus
eingesehen. An dieser Stelle noch einen Dank an die
beteiligten Mitarbeiter der Stadt für die unkomplizierte
und schnelle Abwicklung.
Stellungnahme Lärm / Verkehr
Durch den Neubau des Marktes an der Mühlenstraße
erwarten und hoffen wir, dass uns der Lärm (und
andere Emissionen) durch den regulären Betrieb des
Marktes
auf
dem
Grundstück
(wie
im
Schallprognosegutachten beschrieben) nur wenig
belasten wird.
Jedoch sehen wir durch die höhere Frequentierung der
L109 und den Lieferverkehr für den Markt in der
jetzigen Situation erhebliche Einschränkungen und
Belastungen, da ein nicht unerheblicher Teil des
Verkehrs zum Markt an unserem Grundstück
vorbeifährt. Die L 109 mit dem 70 km/h Bereich ist von
unserem Wohnhaus ca. 35 m entfernt. Wir sind
dadurch direkt von der Mehrbelastung durch den Markt
betroffen, sobald wir im Wohnhaus ein Fenster kippen
bzw. unseren Garten nutzen wollen.
Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen im Zuge
des B-Planes gingen keine direkten Angaben zu der
Mehrbelastung der L 109 hervor oder ob es eine
Vorgabe für den LKW-Lieferverkehr gibt.
\\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
-
-
-
-
-
-
Zum Beleg der späteren Vorhabensumsetzbarkeit
wurde für das beabsichtigte Bauvorhaben im Vorfeld
ein schalltechnisches Prognosegutachten erstellt.
Dieses trifft eine Regelung für die Betriebs- und
Anlieferzeiten (siehe Seiten 4 und 5). In der –
besonders schutzwürdigen – Nachtzeit (22.00 – 6.00
Uhr) liegen keine Betriebs- und Anlieferzeiten. Um
das Baugelände herum wurden vom Gutachter
Immissionsaufpunkte bestimmt und untersucht,
einschl. einer Maximalwertbetrachtung zur Liefer- und
Kundenfrequenz, nach Parkplatzlärmstudie 2007 und
eigener Untersuchungen des Gutachters. Zugrunde
gelegte Fahrzeugzahlen siehe auf S. 5 und 6 des
Gutachtens.
Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt.
Der
Immissionsschutz ist – wie
vorgesehen – abschließend im
Baugenehmigungsverfahren
prüfen zu lassen.
1
Lfd.
Nr.
1.
Bürger
Vorgetragene Anregungen
Fortsetzung
Daniel und Sonja Neunherz
Pfarrer-Steffens-Ring 26
52457 Aldenhoven
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der
Hinweis
der
Eingebenden
bzgl.
der
Verkehrssituation am Ortseingang Siersdorf und die
hierzu geäußerten Vorschläge werden zur Kenntnis
genommen.
Von Seiten der Verwaltung werden sie als positive
Denkansätze beurteilt, es handelt sich hier allerdings,
da übergeordnete Straße, um Sachverhalte, die nicht
von der Gemeinde aus zu regeln sind, sondern den
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
bzw.
das
Straßenverkehrsamt betreffen. Die Anregungen der
Bürger sollten daher von der Gemeinde dorthin zur
Entscheidung weitergereicht werden.
Die Anregungen der Bürger zur
Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich sind an die
zuständigen
Behörden
weiterzugeben.
Unter
anderem
liegen
auch
2
der
Immissionsaufpunkte auf der gegenüber liegenden
Seite der Mühlenstraße (siehe Übersichtskarte A1
zum Gutachten). Beide liegen näher am Vorhaben
als das Haus der Anregungen vortragenden Bürger,
werden also auch mehr mit Geräuschen beaufschlagt
werden. Das – positiv ausgefallene – Gutachten
belegt
somit
–
erst
recht
–
die
Vorhabensverträglichkeit
für
weiter
entfernte
Wohngebäude, wie das der Eingebenden. Eine
detaillierte
Ermittlung
von
lärmtechnischen
Vorbelastungen kann entfallen, wenn – wie hier
gegeben – die von dem Plangebiet ausgehende,
neue Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um
mind. 6 dB(A) unterschreitet. I.Ü. gelten für
Verkehrslärm zur Nachtzeit noch einmal um 5 dB(A)
erhöhte Immissionsrichtwerte und Vorhabens- und
Verkehrslärm sind getrennt voneinander zu
beurteilen.
Die
immissionsschutzrechtliche
Vorhabenszulässigkeit ist dann abschließend für das
Baugenehmigungsverfahren
–
gutachtlich
–
nachzuweisen und wird in diesem Verfahren von der
zuständigen Fachbehörde beim Kreis Düren
nochmals geprüft. Insofern ist eine Absicherung für
die Bewohner im Vorhabensumfeld gewährleistet.
In letzter Zeit haben wir häufiger festgestellt, dass es
am Ortseingang / -ausgang immer wieder zu hohen
Geschwindigkeiten kommt und damit auch ein
Lärmpegel und gewisses Unfallrisiko verbunden ist.
Aus unserer Beobachtung und eigenen Erfahrungen
konnten wir feststellen, dass viele der Anwohner aus
dem Gebiet morgens mit ihren Kindern zum
Kindergarten oder zur Schule in Siersdorf gehen.
Dabei benutzen sie den Gehweg der Mühlenstraße
bzw. die L 109. Durch die recht freie und ungehinderte
Zufahrt in den Ort über die breite Straße L 109 wird
das angestrebte Niveau von 50 km/h erst später
erreicht.
\\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc
Details sind ggf. im Rahmen der
anschließenden
tiefbautechnischen
Ausführungsplanung zu regeln.
2
Lfd.
Nr.
1.
Bürger
Fortsetzung
Daniel und Sonja Neunherz
Pfarrer-Steffens-Ring 26
52457 Aldenhoven
Vorgetragene Anregungen
Vorschlag
An dieser Stelle wollen wir noch einmal betonen, dass
wir nichts gegen den Bau des Marktes haben, jedoch
das Potential sehen durch geeignete Maßnahmen im
Umfeld unseres Wohngebietes zu einer auf Dauer
akzeptablen Situation zu gelangen. Daher schlagen wir
im Zuge des Bauvorhabens die Beruhigung des
Ortseinganges von Siersdorf aus Dürboslar kommend
vor. Das kann z.B. durch das Schlangenlinienfahren
durch versetzte Baumanpflanzung in der Fahrbahn
zwischen dem Ortsschild und der Zufahrt zum Markt
erfolgen. Dies wird bereits erfolgreich in Siersdorf im
Bereich des Friedhofes eingesetzt. Eine weitere
Alternative wäre auch eine Fahrbahnverengung im
Ortseingangsbereich.
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Anregungen betreffen nicht das B-Plan-Verfahren
in sich, sondern die sich noch anschließende
tiefbautechnische Ausführungsplanung. Sie können
dann in diesem Rahmen ggf. noch berücksichtigt und
geregelt werden.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist eine wirksame
Reduzierung der Geschwindigkeit auf der L 109 im
Bereich des parallel verlaufenden Pfarrer-SteffensRings. Dies kann z.B. durch das Versetzen des
Ortsschildes Richtung Dürboslar um ca. 100 m
erfolgen. Soweit ich es dem B-Plan für den Bereich
entnehmen konnte, steht diese Maßnahme, je nach
Bedarf und Baufortschritt, in den nächsten Jahren an.
Nachfolgend noch die Zusammenstellung von ein paar
Vorteilen, die durch diese Maßnahmen bewirkt werden
können und sollten; der Liefer- und Kundenverkehr
wird wirksam vor dem Ort gebremst, das
Beschleunigen am Ortsausgang wird weiter außerhalb
des Ortes an das Ende der zukünftigen Bebauung
gelegt und die Attraktivität des Baugebietes PfarrerSteffens-Ring am Ortseingang steigt und wird für neue
Käufer interessanter.
\\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc
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Lfd.
Nr.
1.
Bürger
Fortsetzung
Daniel und Sonja Neunherz
Pfarrer-Steffens-Ring 26
52457 Aldenhoven
Vorgetragene Anregungen
Zum Markt selber:
Bei der Durchsicht der Unterlagen fiel mir die
Beleuchtung des Parkplatzes und des Marktes auf.
Hier wurde der Schutz der Insekten und Tiere
angeführt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch
noch den Schutz der Anwohner einbringen. Durch eine
zu hohe und/oder zu starke Beleuchtungsanlage auf
dem Parkplatz erfolgt eine Störung der umliegenden
Anwohner.
Unter
dem
Gesichtspunkt
des
Energiesparens macht eine Reduzierung der
Beleuchtung zu den geschlossenen Zeiten ebenfalls
Sinn. Die Größe und Beleuchtung des Werbetafel
sollte sich in das Ortsbild eingliedern und nicht als
eigenständiges Merkmal später herausstechen.
Zu meinem Erstaunen habe ich im Schallgutachten die
Betriebs- und Anlieferungszeiten gelesen. Auch wenn
dieses für den Kunden von Vorteil ist, kann es für die
Anwohner zum Nachteil sein. Eine Einhausung der
Ladezone bzw. Anlieferung sollte daher auf jeden Fall
angestrebt werden. Eine Reduzierung der bisher
genannten Betriebszeiten von 6-22 Uhr halten wir für
wünschenswert. Um den Lärm des Parkbetriebes
einzugrenzen sollte in den Bereichen, in denen es
möglich ist, keine Bodendecker, sondern Büsche,
Bäume und Sträucher eingesetzt werden, die sich
positiv auf das Bild und die Schallausbreitung
auswirken.
\\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die zum Insektenschutz empfohlene Abschirmung Art
und
Umfang
von
von Leuchtkörpern wirkt sich auch positiv für die Werbeanlagen
ist
im
Anwohner aus.
Baugenehmigungsverfahren
abzustimmen.
Art und Umfang von Werbeanlagen ist im
Baugenehmigungsverfahren noch abzustimmen. Von
Seiten des Bebauungsplanes besteht hier ansonsten
kaum eine Beeinflussungsmöglichkeit.
Wie bereits oben dargelegt, erfolgt die abschließende
Regelung und Prüfung eines ausreichenden
Immissionsschutzes
abschließend
im
Baugenehmigungsverfahren. Die Ladezone mit dem
Rampentisch
ist
jedenfalls
abzuschirmen
/
einzuhausen,
wenn
ansonsten
eine
lärmschutztechnisch relevante Beeinträchtigung der
Nachbarschaft eintreten könnte.
Nebenstehenden Ausführungen
der Verwaltung wird zugestimmt.
Es
ist
entsprechend
zu
verfahren.
Im Schallgutachten ist als – maximaler –
Betriebszeitraum 6.00 – 22.00 Uhr untersucht
worden, da dies der immissionsschutzrechtlich fest
definierten sog. „Tagzeit“ entspricht (im Gegensatz
zur sog. „Nachtzeit“, mit anderer Schutzwürdigkeit).
Wie die Betriebszeiten dann in der Praxis tatsächlich
ausfallen, wird sich noch zeigen. Bepflanzung mit
Bäumen
und
Sträuchern,
nicht
nur
mit
Bodendeckern, ist teilweise schon vorgesehen. Die
Anregung zusätzlicher höherer Bepflanzung kann
noch an den Investor weitergegeben werden. Deren
tatsächliche abschirmende Wirkung sollte jedoch
auch nicht überschätzt werden; der Effekt wäre
allenfalls gering.
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Lfd.
Nr.
1.
Bürger
Fortsetzung
Daniel und Sonja Neunherz
Pfarrer-Steffens-Ring 26
52457 Aldenhoven
Vorgetragene Anregungen
Anregung:
In der derzeitigen Situation und den bekannten
Planungen ist die Erreichbarkeit des Marktes durch
öffentliche Verkehrswege nur begrenzt möglich. Zum
einen gibt es keine Anbindung an den Fußweg im
Süden der Mühlenstraße (vor Haus 54) Richtung
Ortsmitte. Zum anderen ist das Überqueren der L 109
(einer breiten Landstraße) heute schon schwierig. Wie
sie in den vorliegenden Unterlagen zum B-Plan bereits
beschrieben haben, erwarten Sie die Kaufkraft auch
aus dem nördlichen Teil (Im Lohfeld, Honigmannstraße
etc.) der Mühlenstraße. Teilweise ist dieser Bereich
fußläufig nur über einen Trampelpfad im Bereich des
Pfarrer-Steffens-Ring möglich, ohne einen größeren
Umweg zu gehen. Im Zuge einer Planung sollten
solche Bereiche mit berücksichtigt und angestoßen
werden. Wie bereits im landschaftspflegerischen
Begleitplan beschrieben, dient diese Achse als
Übergang zur Feldflur und Erholung der Menschen.
Vorschlag:
Wir
würden
daher
die
Errichtung
eines
Fußgängerüberweges im Bereich der Einfahrten des
Marktes und die Einbindung des Marktes in die
vorhandenen Fuß- und Radwege vorschlagen.
Mittelfristig sollte es eine Verbindung vom Markt in
Richtung des Feldes geben.
Durch den steigenden Verkehr kann durch solche
Maßnahmen das Unfallrisiko reduziert werden. Die
bessere fußläufige Erreichbarkeit auch für alte
Menschen und vor allem Kinder fördert das Einkaufen
ohne Auto. Optisch lässt sich durch solche
Maßnahmen eine schönere Integration des Marktes in
das Ortseingangsbild erreichen.
Wir würden uns darüber freuen, wenn sie unsere
Stellungnahme und Anregungen berücksichtigen
können und keine Verschlechterung der Situation
stattfindet.
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die nebenstehenden Anregungen und Vorschläge
zur Verbesserung der Einbindung und fußläufigen
Erreichbarkeit werden von Seiten der Verwaltung –
bis auf einen Weg in die Feldflur hinein – als
erschließungstechnisch sinnvoll und förderlich für die
Vorhabensakzeptanz angesehen.
Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird
zugestimmt.
-
-
Die getroffenen Anregungen sind
auch
den
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
zur
Sie betreffen nicht das B-Plan-Verfahren an sich, Mitentscheidung weiterzugeben.
sollten aber bei den sich anschließenden
erschließungstechnischen
Detailplanungen
und Die fußläufige Erreichbarkeit des
vertraglichen Regelungen berücksichtigt werden.
Vorhabens
ist
bei
der
erschließungstechnischen
Da wiederum übergeordnete Verkehrsfläche der L Detailplanung
und
den
109 betroffen, muss die Umsetzung mit dem vertraglichen Regelungen zu
Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt werden; berücksichtigen.
die Anregungen werden dorthin weitergeleitet.
Stand 10.11.2011 My-Dö
\\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc
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