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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 94/2011)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
100 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
17.11.11, 15:58
Aktualisiert
17.11.11, 15:58
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 94/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 94/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 94/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 94/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 94/2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Aldenhoven: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 S - Mühlenstraße Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3, Abs. 2 BauGB (Offenlage) Lfd. Nr. 01 Bürger Daniel und Sonja Neunherz Pfarrer-Steffens-Ring 26 52457 Aldenhoven Vorgetragene Anregungen 27.09.2011 Zu unserer Freude haben wir das Vorhaben zur Ansiedlung eines Supermarktes in Siersdorf verfolgt. Wir finden es erfreulich, dass sich dort ein Markt ansiedeln wird und sich das Gebiet dadurch auch weiter entwickeln kann. Wir haben im Frühjahr diesen Jahres einen Neubau im Pfarrer-Steffens-Ring fertig gestellt und bezogen. Der Markt ist von unserem Haus ca. 150 m Luftlinie entfernt und daher wollen wir zu dem Vorhaben Stellung nehmen und in diesem Zusammenhang noch einige Anregungen einbringen. Die Unterlagen zum B-Plan-Verfahren habe ich vorab per Mail erhalten und am 23.09.2011 im Rathaus eingesehen. An dieser Stelle noch einen Dank an die beteiligten Mitarbeiter der Stadt für die unkomplizierte und schnelle Abwicklung. Stellungnahme Lärm / Verkehr Durch den Neubau des Marktes an der Mühlenstraße erwarten und hoffen wir, dass uns der Lärm (und andere Emissionen) durch den regulären Betrieb des Marktes auf dem Grundstück (wie im Schallprognosegutachten beschrieben) nur wenig belasten wird. Jedoch sehen wir durch die höhere Frequentierung der L109 und den Lieferverkehr für den Markt in der jetzigen Situation erhebliche Einschränkungen und Belastungen, da ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zum Markt an unserem Grundstück vorbeifährt. Die L 109 mit dem 70 km/h Bereich ist von unserem Wohnhaus ca. 35 m entfernt. Wir sind dadurch direkt von der Mehrbelastung durch den Markt betroffen, sobald wir im Wohnhaus ein Fenster kippen bzw. unseren Garten nutzen wollen. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen im Zuge des B-Planes gingen keine direkten Angaben zu der Mehrbelastung der L 109 hervor oder ob es eine Vorgabe für den LKW-Lieferverkehr gibt. \\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag - - - - - - Zum Beleg der späteren Vorhabensumsetzbarkeit wurde für das beabsichtigte Bauvorhaben im Vorfeld ein schalltechnisches Prognosegutachten erstellt. Dieses trifft eine Regelung für die Betriebs- und Anlieferzeiten (siehe Seiten 4 und 5). In der – besonders schutzwürdigen – Nachtzeit (22.00 – 6.00 Uhr) liegen keine Betriebs- und Anlieferzeiten. Um das Baugelände herum wurden vom Gutachter Immissionsaufpunkte bestimmt und untersucht, einschl. einer Maximalwertbetrachtung zur Liefer- und Kundenfrequenz, nach Parkplatzlärmstudie 2007 und eigener Untersuchungen des Gutachters. Zugrunde gelegte Fahrzeugzahlen siehe auf S. 5 und 6 des Gutachtens. Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Immissionsschutz ist – wie vorgesehen – abschließend im Baugenehmigungsverfahren prüfen zu lassen. 1 Lfd. Nr. 1. Bürger Vorgetragene Anregungen Fortsetzung Daniel und Sonja Neunherz Pfarrer-Steffens-Ring 26 52457 Aldenhoven Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis der Eingebenden bzgl. der Verkehrssituation am Ortseingang Siersdorf und die hierzu geäußerten Vorschläge werden zur Kenntnis genommen. Von Seiten der Verwaltung werden sie als positive Denkansätze beurteilt, es handelt sich hier allerdings, da übergeordnete Straße, um Sachverhalte, die nicht von der Gemeinde aus zu regeln sind, sondern den Landesbetrieb Straßenbau NRW bzw. das Straßenverkehrsamt betreffen. Die Anregungen der Bürger sollten daher von der Gemeinde dorthin zur Entscheidung weitergereicht werden. Die Anregungen der Bürger zur Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich sind an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Unter anderem liegen auch 2 der Immissionsaufpunkte auf der gegenüber liegenden Seite der Mühlenstraße (siehe Übersichtskarte A1 zum Gutachten). Beide liegen näher am Vorhaben als das Haus der Anregungen vortragenden Bürger, werden also auch mehr mit Geräuschen beaufschlagt werden. Das – positiv ausgefallene – Gutachten belegt somit – erst recht – die Vorhabensverträglichkeit für weiter entfernte Wohngebäude, wie das der Eingebenden. Eine detaillierte Ermittlung von lärmtechnischen Vorbelastungen kann entfallen, wenn – wie hier gegeben – die von dem Plangebiet ausgehende, neue Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mind. 6 dB(A) unterschreitet. I.Ü. gelten für Verkehrslärm zur Nachtzeit noch einmal um 5 dB(A) erhöhte Immissionsrichtwerte und Vorhabens- und Verkehrslärm sind getrennt voneinander zu beurteilen. Die immissionsschutzrechtliche Vorhabenszulässigkeit ist dann abschließend für das Baugenehmigungsverfahren – gutachtlich – nachzuweisen und wird in diesem Verfahren von der zuständigen Fachbehörde beim Kreis Düren nochmals geprüft. Insofern ist eine Absicherung für die Bewohner im Vorhabensumfeld gewährleistet. In letzter Zeit haben wir häufiger festgestellt, dass es am Ortseingang / -ausgang immer wieder zu hohen Geschwindigkeiten kommt und damit auch ein Lärmpegel und gewisses Unfallrisiko verbunden ist. Aus unserer Beobachtung und eigenen Erfahrungen konnten wir feststellen, dass viele der Anwohner aus dem Gebiet morgens mit ihren Kindern zum Kindergarten oder zur Schule in Siersdorf gehen. Dabei benutzen sie den Gehweg der Mühlenstraße bzw. die L 109. Durch die recht freie und ungehinderte Zufahrt in den Ort über die breite Straße L 109 wird das angestrebte Niveau von 50 km/h erst später erreicht. \\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc Details sind ggf. im Rahmen der anschließenden tiefbautechnischen Ausführungsplanung zu regeln. 2 Lfd. Nr. 1. Bürger Fortsetzung Daniel und Sonja Neunherz Pfarrer-Steffens-Ring 26 52457 Aldenhoven Vorgetragene Anregungen Vorschlag An dieser Stelle wollen wir noch einmal betonen, dass wir nichts gegen den Bau des Marktes haben, jedoch das Potential sehen durch geeignete Maßnahmen im Umfeld unseres Wohngebietes zu einer auf Dauer akzeptablen Situation zu gelangen. Daher schlagen wir im Zuge des Bauvorhabens die Beruhigung des Ortseinganges von Siersdorf aus Dürboslar kommend vor. Das kann z.B. durch das Schlangenlinienfahren durch versetzte Baumanpflanzung in der Fahrbahn zwischen dem Ortsschild und der Zufahrt zum Markt erfolgen. Dies wird bereits erfolgreich in Siersdorf im Bereich des Friedhofes eingesetzt. Eine weitere Alternative wäre auch eine Fahrbahnverengung im Ortseingangsbereich. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Anregungen betreffen nicht das B-Plan-Verfahren in sich, sondern die sich noch anschließende tiefbautechnische Ausführungsplanung. Sie können dann in diesem Rahmen ggf. noch berücksichtigt und geregelt werden. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist eine wirksame Reduzierung der Geschwindigkeit auf der L 109 im Bereich des parallel verlaufenden Pfarrer-SteffensRings. Dies kann z.B. durch das Versetzen des Ortsschildes Richtung Dürboslar um ca. 100 m erfolgen. Soweit ich es dem B-Plan für den Bereich entnehmen konnte, steht diese Maßnahme, je nach Bedarf und Baufortschritt, in den nächsten Jahren an. Nachfolgend noch die Zusammenstellung von ein paar Vorteilen, die durch diese Maßnahmen bewirkt werden können und sollten; der Liefer- und Kundenverkehr wird wirksam vor dem Ort gebremst, das Beschleunigen am Ortsausgang wird weiter außerhalb des Ortes an das Ende der zukünftigen Bebauung gelegt und die Attraktivität des Baugebietes PfarrerSteffens-Ring am Ortseingang steigt und wird für neue Käufer interessanter. \\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc 3 Lfd. Nr. 1. Bürger Fortsetzung Daniel und Sonja Neunherz Pfarrer-Steffens-Ring 26 52457 Aldenhoven Vorgetragene Anregungen Zum Markt selber: Bei der Durchsicht der Unterlagen fiel mir die Beleuchtung des Parkplatzes und des Marktes auf. Hier wurde der Schutz der Insekten und Tiere angeführt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch den Schutz der Anwohner einbringen. Durch eine zu hohe und/oder zu starke Beleuchtungsanlage auf dem Parkplatz erfolgt eine Störung der umliegenden Anwohner. Unter dem Gesichtspunkt des Energiesparens macht eine Reduzierung der Beleuchtung zu den geschlossenen Zeiten ebenfalls Sinn. Die Größe und Beleuchtung des Werbetafel sollte sich in das Ortsbild eingliedern und nicht als eigenständiges Merkmal später herausstechen. Zu meinem Erstaunen habe ich im Schallgutachten die Betriebs- und Anlieferungszeiten gelesen. Auch wenn dieses für den Kunden von Vorteil ist, kann es für die Anwohner zum Nachteil sein. Eine Einhausung der Ladezone bzw. Anlieferung sollte daher auf jeden Fall angestrebt werden. Eine Reduzierung der bisher genannten Betriebszeiten von 6-22 Uhr halten wir für wünschenswert. Um den Lärm des Parkbetriebes einzugrenzen sollte in den Bereichen, in denen es möglich ist, keine Bodendecker, sondern Büsche, Bäume und Sträucher eingesetzt werden, die sich positiv auf das Bild und die Schallausbreitung auswirken. \\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Die zum Insektenschutz empfohlene Abschirmung Art und Umfang von von Leuchtkörpern wirkt sich auch positiv für die Werbeanlagen ist im Anwohner aus. Baugenehmigungsverfahren abzustimmen. Art und Umfang von Werbeanlagen ist im Baugenehmigungsverfahren noch abzustimmen. Von Seiten des Bebauungsplanes besteht hier ansonsten kaum eine Beeinflussungsmöglichkeit. Wie bereits oben dargelegt, erfolgt die abschließende Regelung und Prüfung eines ausreichenden Immissionsschutzes abschließend im Baugenehmigungsverfahren. Die Ladezone mit dem Rampentisch ist jedenfalls abzuschirmen / einzuhausen, wenn ansonsten eine lärmschutztechnisch relevante Beeinträchtigung der Nachbarschaft eintreten könnte. Nebenstehenden Ausführungen der Verwaltung wird zugestimmt. Es ist entsprechend zu verfahren. Im Schallgutachten ist als – maximaler – Betriebszeitraum 6.00 – 22.00 Uhr untersucht worden, da dies der immissionsschutzrechtlich fest definierten sog. „Tagzeit“ entspricht (im Gegensatz zur sog. „Nachtzeit“, mit anderer Schutzwürdigkeit). Wie die Betriebszeiten dann in der Praxis tatsächlich ausfallen, wird sich noch zeigen. Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern, nicht nur mit Bodendeckern, ist teilweise schon vorgesehen. Die Anregung zusätzlicher höherer Bepflanzung kann noch an den Investor weitergegeben werden. Deren tatsächliche abschirmende Wirkung sollte jedoch auch nicht überschätzt werden; der Effekt wäre allenfalls gering. 4 Lfd. Nr. 1. Bürger Fortsetzung Daniel und Sonja Neunherz Pfarrer-Steffens-Ring 26 52457 Aldenhoven Vorgetragene Anregungen Anregung: In der derzeitigen Situation und den bekannten Planungen ist die Erreichbarkeit des Marktes durch öffentliche Verkehrswege nur begrenzt möglich. Zum einen gibt es keine Anbindung an den Fußweg im Süden der Mühlenstraße (vor Haus 54) Richtung Ortsmitte. Zum anderen ist das Überqueren der L 109 (einer breiten Landstraße) heute schon schwierig. Wie sie in den vorliegenden Unterlagen zum B-Plan bereits beschrieben haben, erwarten Sie die Kaufkraft auch aus dem nördlichen Teil (Im Lohfeld, Honigmannstraße etc.) der Mühlenstraße. Teilweise ist dieser Bereich fußläufig nur über einen Trampelpfad im Bereich des Pfarrer-Steffens-Ring möglich, ohne einen größeren Umweg zu gehen. Im Zuge einer Planung sollten solche Bereiche mit berücksichtigt und angestoßen werden. Wie bereits im landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben, dient diese Achse als Übergang zur Feldflur und Erholung der Menschen. Vorschlag: Wir würden daher die Errichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Einfahrten des Marktes und die Einbindung des Marktes in die vorhandenen Fuß- und Radwege vorschlagen. Mittelfristig sollte es eine Verbindung vom Markt in Richtung des Feldes geben. Durch den steigenden Verkehr kann durch solche Maßnahmen das Unfallrisiko reduziert werden. Die bessere fußläufige Erreichbarkeit auch für alte Menschen und vor allem Kinder fördert das Einkaufen ohne Auto. Optisch lässt sich durch solche Maßnahmen eine schönere Integration des Marktes in das Ortseingangsbild erreichen. Wir würden uns darüber freuen, wenn sie unsere Stellungnahme und Anregungen berücksichtigen können und keine Verschlechterung der Situation stattfindet. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Die nebenstehenden Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Einbindung und fußläufigen Erreichbarkeit werden von Seiten der Verwaltung – bis auf einen Weg in die Feldflur hinein – als erschließungstechnisch sinnvoll und förderlich für die Vorhabensakzeptanz angesehen. Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. - - Die getroffenen Anregungen sind auch den Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Sie betreffen nicht das B-Plan-Verfahren an sich, Mitentscheidung weiterzugeben. sollten aber bei den sich anschließenden erschließungstechnischen Detailplanungen und Die fußläufige Erreichbarkeit des vertraglichen Regelungen berücksichtigt werden. Vorhabens ist bei der erschließungstechnischen Da wiederum übergeordnete Verkehrsfläche der L Detailplanung und den 109 betroffen, muss die Umsetzung mit dem vertraglichen Regelungen zu Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt werden; berücksichtigen. die Anregungen werden dorthin weitergeleitet. Stand 10.11.2011 My-Dö \\SEKRETARIAT-1\Daten\PE\B-Pläne\Bürg-BP 54S Aldenhoven-Mühlenstraße.doc 5