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Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefügten Antrag der I des
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Fraktion
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F.D.P.-
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III an die zuständigen
der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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Ausschüsse weiter.
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
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Stellungnahme
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der Verwaltung:
. Mit Antragvom 22.11.2004 wird die Verwaltung von der SPD-Fraktion darum gebeten,
'kommunale.Möglichkeiten zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro-Jobs)
'aufzuzeigen. Hierzu vorab einige grundsätzliche Anmerkungen:
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Das im Zuge der Arbeitsmarktreformen neu geschaffene Sozialgesetzbuch II (SGB II)
mit der· Zusammenführunq
von I;lisheriger Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe für .
erwerbsfähige Hilfeernpfänqersieht
für die Anspruchsberechtigten a,l,swesentlichen
Bestandteil (neben den Leistungen zur Sicherunq desLebensunterhaltes)
Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit vor.
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§
a-OlBO.DOC
16
Absatz
1
SGB
II
alle
wesentlichen
Eingliederungsleistungen des Sozialgesetzbuch III (SGB III, Arbeitsförderung) auch den
Beziehern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung gestellt. Der Förderkatalog nach dieser
Vorschrift ist breit gefächert (z.B. Umschulungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
Eingliederungszuschüsse, Mobilitätshilfen usw.).
•
Daneben sollen nach § 16 Absatz 3 SGB II zusätzliche und im öffentlichen Interesse
liegende Arbeitsgelegenheiten
mit einer Mehraufwandsentschädigung
geschaffen
werden, sofern eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer
Zeit nicht möglich ist und der Leistungsberechtigte nicht in eine der vorgenannten
Fördermöglichkeiten
integriert werden kann (so genannte 1-Euro-Jobs). Die
Arbeitsgelegenheiten sollen somit eine Brückenfunktion haben mit dem Ziel einer
späteren Vermittlung in eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes oder in eine
weitere aufbauende Eingliederungsleistung.
Der. erwerbsfähige Hilfebedürftige soll über die Arbeitsgelegenheit eine soziale und
berufliche Stabilisierung erfahren. Berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten der
Teilnehmer sollen verbessert und die Eigeninitiative gestärkt werden .
Zu beachten ist, dass für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Verpflichtung zur
Teilnahme an einer ihm angebotenen Arbeitsgelegenheit besteht. Die Verweigerung
wird mit Kürzung des gewährten Arbeitslosengeldes II sanktioniert.
Durch die Arbeitsgelegenheit wird kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes
begründet. Für die Tätigkeiten im Umfange bis zu 30 Std./Woche erhalten die
Teilnehmer eine Mehraufwandsentschädigung von maximal1 bis 2 EurolStd. Es findet
keine Anrechnung auf das auch weiterhin gewährte Arbeitslosengeld II statt.
Auf die Arbeitsgelegenheiten des SGB II lässt sich der Grundsatz für gemeinnützige
Arbeit
im Sinne des
vormaligen
§ 19 des bis 31.12.2004
gültigen
Bundessozialhilfegesetzes übertragen, wonach die zur Verfügung gestellte Arbeit "sonst
nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde."
Weitere
wichtige
Voraussetzung
ist Wettbewerbsneutralität,
d.h., reguläre
Beschäftigungsverhältnisse dürfen durch die Zusatzjobs nicht gefährdet werden.
•
Eine Abfrage in allen Fachämtern der Stadtverwaltung mit dem Ziel festzustellen,
welche Stellen in den verschiedenen Bereichen eingerichtet werden können, wurde
durchgeführt.
Die Auswertung ergab ein Volumen von insgesamt 32 möglichen Arbeitsgelegenheiten
mit unterschiedlichen Einsatzbereichen:
>-
schulischer Bereich (Amt -40-) mit ca. 12 Stellen u.a. für Schulsozialarbeit
Schulbusbegleitung,
>-
Jugendamt (Amt -51-) mit ca. 5 Stellen u.a. für betreuerische Tätigkeiten und
Hilfen in Kindertageseinrichtungen,
>-
Umweltbereich (Amt -61-) mit ca. 13 Stellen u.a. für unterstützende Arbeit bei der
Umweltbildung, Abfallberatung oder Parkdienste,
>-
Gartenbau, Friedhöfe
Reinigungstrupps
(Amt -65-) mit ca. 2 Stellen zur Unterstützung
und
des
Darüber hinaus werden weitere Einsatzmöglichkeiten geprüft. Insoweit sind ergänzende
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a-OIBO.DOC
Gespräche mit den hierfür in Frage kommenden Fachbereichen zu führen. Insgesamt
kann nach jetzigem Stand davon ausgegangen werden, dass ca. 40 Stellen im Rahmen
von Arbeitsgelegenheiten
im oben dargestellten Sinne innerhalb der städtischen
Verwaltung bereit gestellt werden können.
•
•
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Hierfür ist die
Stellung eines Förderantrages durch den für die Durchführung verantwortlichen Träger
notwendig. Angestrebt wird eine Trägerschaft bestehend aus dem Konsortium
"GemeinWohlArbeit
Rhein-Erft-Kreis" (bestehend aus den Gesellschaften Helios
gGmbH, lichtblick
e.V. und ASH Sprungbrett e.V.) in Kooperation mit dem
Umweltnetzwerk Erftstadt e.V.
Der Vorteil der Anbindung an die vorgenannte Arbeitsgemeinschaft
besteht
insbesondere im Hinblick auf die Nutzung bereits vorhandener Strukturen, auf die bei
der organisatorischen Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen zurück gegriffen
werden kann. Die notwendige Schulung, Betreuung und Qualifizierung der Teilnehmer
der Arbeitsgelegenheiten obliegt dem Träger. Art und Umfang der Betreuung und
Qualifizierung der Teilnehmer sind der Agentur für Arbeit im Förderantrag darzulegen.
Aus den von der Agentur für Arbeit dem Träger bewilligten Fördermitteln finanziert
dieser neben der Mehraufwandsentschädigung
auch die bei der Anleitung und
Qualifikation der Teilnehmer entstehenden Kosten.
Die für die Besetzung der Zusatzjobs in Frage kommenden Personen werden dem
Träger unter anderem durch das Sozialamt (später durch die Geschäftsstelle der
ARGE) aus dem Kreis der Arbeitslosengeld II - Empfänger benannt. Die notwendigen
Aufgaben im Hinblick auf Kooperation und Kommunikation zwischen Verwaltung und
dem beteiligten Träger werden von einer zwischenzeitlich gebildeten Arbeitsgruppe aus
Mitarbeitern des Umwelt- und des Sozialamtes wahrgenommen. Die Arbeitsgruppe
koordiniert die notwendigen Aufgaben im Hause und ist Ansprechpartner für den
beteiligten Träger ebenso wie für die Agentur für Arbeit im Rahmen der Vorbereitung
und Durchführung der einzurichtenden Arbeitsgelegenheiten. Für die Jahresplanung der
Agentur für Arbeit und Verteilung der Mittel aus dem Eingliederungstitel wurde der
Brühler Agentur zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für den kommunalen Bereich der Stadt
Erftstadt ca. 40 Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 16 Absatz 3 SGB II geschaffen
werden können.
Über den Fortgang und Umsetzung der Maßnahmen wird weiter berichtet werden.
In Vertretung
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B-OlSO.DOC
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD-Fraktion
• Bahnhofstraße
38 • 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter
Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
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Erftstadt
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Stadt E ;'-"".ot
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23. NOV.2004
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Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
Tel. (0 22 35) 46 30 05
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22. November 2004
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•
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion
bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen
Gremien des
Rates zuzuleiten:
Die Verwaltung
wird beauftragt, einen Katalog zu erstellen, in dem mögliche Arbeitsangebote
für Arbeitslosengeld-li-Bezieher
bei der Stadt aufgelistet werden.
Begründung:
Eines der wesentlichsten
Merkmale
waren, wieder an den Arbeitsmarkt
•
genannten
Arbeitslosengeld
ll
Diese Beschäftigungsverhältnisse
angeboten
zuzüglich
die lange arbeitslos
herangeführt werden. Eine Maßnahme ist die Schaffung so
von Arbeitsgelegenheiten.
auch von den Kommunen
von Hartz IV ist, dass Menschen,
einer
werden.
können insbesondere
Bei diesen Jobs erhält der Arbeitslose
Mehraufwandsentschädigung
von
1 bis
das
2 Euro
je
ist davon überzeugt, dass gerade im kommunalen Bereich, insbesondere
bei
Arbeitsstunde .
Die SPD-Fraktion
den diversen kommunalen
Arbeitsgelegenheiten
Einrichtungen,
einzurichten.
die Chance besteht, zahlreiche dieser so genannten
Davon will die SPD-Fraktion
regen Gebrauch machen, um
möglichst vielen Menschen wieder die Integration in das Arbeitsleben zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
(J
,(J-
Bernd Bohlen
Fraktionsvorsitzender
SPD-Bürgerbliro
• Bahnhofstraße
38 • 50374 Erftstadt • Telefon (022 35) 46 30 03