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Antrag (Antrag bzgl. Arbeitsangebote für Arbeitslosengeld-II-Bezieher bei der Satdt Erftsttadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
678 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Antrag (Antrag bzgl. Arbeitsangebote für Arbeitslosengeld-II-Bezieher bei der Satdt Erftsttadt) Antrag (Antrag bzgl. Arbeitsangebote für Arbeitslosengeld-II-Bezieher bei der Satdt Erftsttadt) Antrag (Antrag bzgl. Arbeitsangebote für Arbeitslosengeld-II-Bezieher bei der Satdt Erftsttadt) Antrag (Antrag bzgl. Arbeitsangebote für Arbeitslosengeld-II-Bezieher bei der Satdt Erftsttadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen den beigefügten Antrag der I des d1 SPDCDUtz:J Fraktion Fraktion 0 F.D.P.- 0 Fraktion III an die zuständigen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich oD Fraktion BÜNDNIS 90 I qRUNEN o StV Irf/· Ausschüsse weiter. STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER 105 ~n4 82 81 ",St.", irtt..,• ." .', ~.." J t •• ,'·.f' ,1 '~'I • '2' 3;N' 'ov.' '20' "'t' \,J. ,,; .... ; .. ,P.":·:"-. :63 ~"".9üro.1;I6i ..., t, ~ . l't ...32 jH' 71l Aürg"ron"'iItBI'. tiI5 '-:',' •• {~ f~ \ ..,'- .~r -: ,'.I!l\:c.':(lll ,..4 J.' r Öffentlich ', A 8 /0180 eb .. _~I ~ 44 ~O '4J ." 50 l' -u "Jf~~:G(ll.~1,'1.,:,; • _.,:_~)L ~~~;';J :__.1 :," .•J.;'l ",t, _., ~ CF·' '_. ;~f::',,[.r ~~_: ~":':'~'Hlr, iB.Eltr.~tt::·~~·A'ntiqg~bi:g".'Arbeitsangebote )~!": :,' • • tr .i;·tj(.fl I --; p::a,'!1:'IIS Ämt:-- "', . ", l?esc~Ii}~~L: - 50 - \)Ii:- (~:'(UNt t" •- .• Datum: . i, ..- 25,01,2005 für Arbeitslosengeld-li-Bezieher bei ~w:t.idEH S·tadt.EiTtstadt . ;" ~ • .... .' :So -' ~ ,,' . 't"'l'nll d':or~t~-\d~ ·;rf· c·'i.vlt IUti .... ""1 SI ,~ .' • •• . Finanzielle ... r .: ' :'.'. 1 Auswirkungen: .:..''.'. j Keine " " Unterschriftdes·Budgetverantwortlichen Erftstadf..deln 25.01.2005"-' ' ''-.r' 1--: _J .Jii , " . ,t .•.. " .,' ... , . ",', ' . . •. r, - , .. ; • ,I, ,.d. ,.... , I Antrag wird zur._._.Beschlussfassung _Der .... -.... Stellungnahme .' , ,,_, zugeleitet an den _.- der Verwaltung: . Mit Antragvom 22.11.2004 wird die Verwaltung von der SPD-Fraktion darum gebeten, 'kommunale.Möglichkeiten zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro-Jobs) 'aufzuzeigen. Hierzu vorab einige grundsätzliche Anmerkungen: ,1 ~ <, Po ~ ". '. i \" .: .r- , .• '_. , ~. ~,! :' .: I " • Das im Zuge der Arbeitsmarktreformen neu geschaffene Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der· Zusammenführunq von I;lisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für . erwerbsfähige Hilfeernpfänqersieht für die Anspruchsberechtigten a,l,swesentlichen Bestandteil (neben den Leistungen zur Sicherunq desLebensunterhaltes) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vor. M '"o, o ~ Vorrangig . ' '." , .: . werden , , '.; ... gemäß P:\500\DATEN\500~1\AUSSCHUSS\A ' . § a-OlBO.DOC 16 Absatz 1 SGB II alle wesentlichen Eingliederungsleistungen des Sozialgesetzbuch III (SGB III, Arbeitsförderung) auch den Beziehern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung gestellt. Der Förderkatalog nach dieser Vorschrift ist breit gefächert (z.B. Umschulungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, Mobilitätshilfen usw.). • Daneben sollen nach § 16 Absatz 3 SGB II zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten mit einer Mehraufwandsentschädigung geschaffen werden, sofern eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist und der Leistungsberechtigte nicht in eine der vorgenannten Fördermöglichkeiten integriert werden kann (so genannte 1-Euro-Jobs). Die Arbeitsgelegenheiten sollen somit eine Brückenfunktion haben mit dem Ziel einer späteren Vermittlung in eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes oder in eine weitere aufbauende Eingliederungsleistung. Der. erwerbsfähige Hilfebedürftige soll über die Arbeitsgelegenheit eine soziale und berufliche Stabilisierung erfahren. Berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmer sollen verbessert und die Eigeninitiative gestärkt werden . Zu beachten ist, dass für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer ihm angebotenen Arbeitsgelegenheit besteht. Die Verweigerung wird mit Kürzung des gewährten Arbeitslosengeldes II sanktioniert. Durch die Arbeitsgelegenheit wird kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes begründet. Für die Tätigkeiten im Umfange bis zu 30 Std./Woche erhalten die Teilnehmer eine Mehraufwandsentschädigung von maximal1 bis 2 EurolStd. Es findet keine Anrechnung auf das auch weiterhin gewährte Arbeitslosengeld II statt. Auf die Arbeitsgelegenheiten des SGB II lässt sich der Grundsatz für gemeinnützige Arbeit im Sinne des vormaligen § 19 des bis 31.12.2004 gültigen Bundessozialhilfegesetzes übertragen, wonach die zur Verfügung gestellte Arbeit "sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde." Weitere wichtige Voraussetzung ist Wettbewerbsneutralität, d.h., reguläre Beschäftigungsverhältnisse dürfen durch die Zusatzjobs nicht gefährdet werden. • Eine Abfrage in allen Fachämtern der Stadtverwaltung mit dem Ziel festzustellen, welche Stellen in den verschiedenen Bereichen eingerichtet werden können, wurde durchgeführt. Die Auswertung ergab ein Volumen von insgesamt 32 möglichen Arbeitsgelegenheiten mit unterschiedlichen Einsatzbereichen: >- schulischer Bereich (Amt -40-) mit ca. 12 Stellen u.a. für Schulsozialarbeit Schulbusbegleitung, >- Jugendamt (Amt -51-) mit ca. 5 Stellen u.a. für betreuerische Tätigkeiten und Hilfen in Kindertageseinrichtungen, >- Umweltbereich (Amt -61-) mit ca. 13 Stellen u.a. für unterstützende Arbeit bei der Umweltbildung, Abfallberatung oder Parkdienste, >- Gartenbau, Friedhöfe Reinigungstrupps (Amt -65-) mit ca. 2 Stellen zur Unterstützung und des Darüber hinaus werden weitere Einsatzmöglichkeiten geprüft. Insoweit sind ergänzende P:\500\DATEN\500_1\AUSSCHUSS\A a-OIBO.DOC Gespräche mit den hierfür in Frage kommenden Fachbereichen zu führen. Insgesamt kann nach jetzigem Stand davon ausgegangen werden, dass ca. 40 Stellen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten im oben dargestellten Sinne innerhalb der städtischen Verwaltung bereit gestellt werden können. • • Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Hierfür ist die Stellung eines Förderantrages durch den für die Durchführung verantwortlichen Träger notwendig. Angestrebt wird eine Trägerschaft bestehend aus dem Konsortium "GemeinWohlArbeit Rhein-Erft-Kreis" (bestehend aus den Gesellschaften Helios gGmbH, lichtblick e.V. und ASH Sprungbrett e.V.) in Kooperation mit dem Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. Der Vorteil der Anbindung an die vorgenannte Arbeitsgemeinschaft besteht insbesondere im Hinblick auf die Nutzung bereits vorhandener Strukturen, auf die bei der organisatorischen Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen zurück gegriffen werden kann. Die notwendige Schulung, Betreuung und Qualifizierung der Teilnehmer der Arbeitsgelegenheiten obliegt dem Träger. Art und Umfang der Betreuung und Qualifizierung der Teilnehmer sind der Agentur für Arbeit im Förderantrag darzulegen. Aus den von der Agentur für Arbeit dem Träger bewilligten Fördermitteln finanziert dieser neben der Mehraufwandsentschädigung auch die bei der Anleitung und Qualifikation der Teilnehmer entstehenden Kosten. Die für die Besetzung der Zusatzjobs in Frage kommenden Personen werden dem Träger unter anderem durch das Sozialamt (später durch die Geschäftsstelle der ARGE) aus dem Kreis der Arbeitslosengeld II - Empfänger benannt. Die notwendigen Aufgaben im Hinblick auf Kooperation und Kommunikation zwischen Verwaltung und dem beteiligten Träger werden von einer zwischenzeitlich gebildeten Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Umwelt- und des Sozialamtes wahrgenommen. Die Arbeitsgruppe koordiniert die notwendigen Aufgaben im Hause und ist Ansprechpartner für den beteiligten Träger ebenso wie für die Agentur für Arbeit im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der einzurichtenden Arbeitsgelegenheiten. Für die Jahresplanung der Agentur für Arbeit und Verteilung der Mittel aus dem Eingliederungstitel wurde der Brühler Agentur zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für den kommunalen Bereich der Stadt Erftstadt ca. 40 Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 16 Absatz 3 SGB II geschaffen werden können. Über den Fortgang und Umsetzung der Maßnahmen wird weiter berichtet werden. In Vertretung f er) P:\500\PATEN\SOO_1\AUSSCHUSS\A B-OlSO.DOC SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SPD-Fraktion • Bahnhofstraße 38 • 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus im Einkaufszentrum Holzdamm 4 tDM I- Erftstadt 82 81 Stadt E ;'-"".ot . De' BQ'go''''"i~t.' ~ 10 50374 11051 ,t).'! 23. NOV.2004 to 1-20 EJnganrg BQro 8Qrge, ~32 40 4) I 44 I 50 - 21 Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt Tel. (0 22 35) 46 30 05 70 I ~S I -&3 - GI 51 22. November 2004 '-oo;.'~.• • ANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Katalog zu erstellen, in dem mögliche Arbeitsangebote für Arbeitslosengeld-li-Bezieher bei der Stadt aufgelistet werden. Begründung: Eines der wesentlichsten Merkmale waren, wieder an den Arbeitsmarkt • genannten Arbeitslosengeld ll Diese Beschäftigungsverhältnisse angeboten zuzüglich die lange arbeitslos herangeführt werden. Eine Maßnahme ist die Schaffung so von Arbeitsgelegenheiten. auch von den Kommunen von Hartz IV ist, dass Menschen, einer werden. können insbesondere Bei diesen Jobs erhält der Arbeitslose Mehraufwandsentschädigung von 1 bis das 2 Euro je ist davon überzeugt, dass gerade im kommunalen Bereich, insbesondere bei Arbeitsstunde . Die SPD-Fraktion den diversen kommunalen Arbeitsgelegenheiten Einrichtungen, einzurichten. die Chance besteht, zahlreiche dieser so genannten Davon will die SPD-Fraktion regen Gebrauch machen, um möglichst vielen Menschen wieder die Integration in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen (J ,(J- Bernd Bohlen Fraktionsvorsitzender SPD-Bürgerbliro • Bahnhofstraße 38 • 50374 Erftstadt • Telefon (022 35) 46 30 03