Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V 8/0223
Az.: 82.24
Amt:
- 82 -
An den
BeschlAusf.: - 82 -
Rat
Datum: 05.01.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft: Stromlieferung - Vergabe für 14 Sonderstromverlräge
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Haushaltsplan sowie die Wirtschaftpläne
Ausgabenseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
•
auf der
~~
Beschlussentwurf:
Der Vertrag mit der RWERhein-Ruhr AG über die Lieferung von elektrischer Energie für alle Lieferstellen der Stadt Erftstadt wird bis zum 31.12.2007 verlängert.
Gegenüber den bisherigen Konditionen werden die Preise für die Lieferstellen
mit Leistungsmessung um 5,6 % erhöht.
Begründung
Letztmalig im Jahr 2002 hot die Stadt Erftstadt die Lieferung von elektrischer Energie europaweit ausgeschrieben. Aufgrund dieser Ausschreibung wurde mit RWE
Rhein-Ruhr AG ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr, beginnend ab dem
1.7.2002,abgeschlossen. Entsprechend den Modalitäten der Ausschreibung verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertrogsparteien sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Alternativ kann zwischen
den Vertragsparteien über eine Anpassung des Vertrages an veränderte Konditionen auf dem Strommarkt verhandelt werden.
Zum 30.6.2004 hotte die RWERhein-Ruhr AG erstmals eine Anpassung der Vertragskonditionen verlangt und der Stadl ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Der Rat der Stadt hat im Dezember 2003 dieses Angebot angenommen.
p:\822\8224\AUSSCHREIBUNGEN\STROM\VERGABE
STROMLIEFERUNG
2005
BIS 2007.DOC
•
•
Nach der im Jahr 2004 vorgenommenen Anpassung stell! sich die vertragliche
Situation hinsichtlich der Lieferung von elektrischer Energie an die Lieferstellen
der Stadt Erftstadt wie folgt dar:
Für 14 Lieferstellen mit Leistungsmessung bestehen vertragliche Bindungen bis
zum 30.6.2005. Die RWERhein-Ruhr AG verlangt zum 1.7.2005eine Erhöhung
der bestehenden Entgelte um 5,1 % bei einer Laufzeit bis zum 30.6.2006 bzw.
5,6 % bei einer Laufzeit bis zum 31.12.2007. Eine Erhöhung der Preise um 5,6 %
führt zu Mehrkosten für die Stadt Erftstadt in Höhe von ca. 22.600,- €/ Jahr. Die
Gesamtkosten für die 14 Lieferstellen betragen dann rund 426.700,- €/ Jahr.
Die 117 Kleinlieferstellen ohne Leistungsmessung werden nach dem Allgemeinen Tarif der RWE Rhein-Ruhr AG abgerechnet. Die Stadt erhält einen
Preisnachlass von 10%. Die Kosten für diese Lieferstellen betragen derzeit ca.
127.500,- €/ Jahr.
Die Lieferstellen mit Wärmespeicherstrom nach Sondervertrag werden nach
dem jeweils gültigen Vertragstyp der RWERhein-Ruhr AG abgerechnet.
Fürdie Lieferung von Strom zur Straßenbeleuch!ung bestehen autgrund des
Konzessionsvertrages Bindungen bis 2009. Die RWERhein-Ruhr AG gewährt
der Stadt einen Preisnachlass in Höhe von 10 % auf den Allgemeinen Tarif.
falls alle Lieferstellen der Stadt von der RWERhein-Ruhr AG beliefert werden.
Dos Angebot der RWERhein-Ruhr AG habe ich durch den Verband der EnergieAbnehmer (VEA) überprüfen lassen. Seitens der VEA wurde empfohlen, mit der
RWE Rhein-Ruhr AG weitere Verhandlungen über das Angebot zu führen und
ggl. ein alternatives Angebot einzuholen. Diese Empfehlungen führten zu folgenden Ergebnissen:
Ursprünglich hatte die RWERhein-Ruhr AG bei einer 5.6-prozentigen Preiserhöhung eine Vertragslaufzeit bis zum 30.6.2007 angeboten. Die Laufzeit kann
nun bei unveränderten Konditionen um ein halbes Jahr bis zum 31.12.2007
verlängert werden. Die RWE Rhein-Ruhr AG wird die Lieferstellen mit Leistungsmessung fernabfragetauglich
so umrüsten, dass Lastgangmessungen
zurVerfügung gestellt werden können. Weiterhin gewährt die RWERhein-Ruhr
AG eine einmalige Abschlussgutschrift in Höhe von 3.480,- €.
Fürdie 14 Lieferstellen mit Leistungsmessung sowie für die 117Kleinlieferstellen
wurde ein Angebot eines von der VEA als günstig eingestuften Anbieters eingeholt. Gegenüber dem Angebot der RWERhein-Ruhr AG würden sich für
die Stadt Mehrkosten in Höhe von ca. 54.400,- €/Jahr ergeben, wobei ein
Teilbetrag von ca. 26.700,- € dieser Aufwendungen durch den Entfall des
Preisnachlosses bei der Straßenbeleuchtung verursacht würde.
Aufgrund der 0.0. Prüfungen empfehle ich doher. das Angebot der RWERheinRuhr AG anzunehmen und bis zum 31.12.2007 neue Konditionen für die Belieferung der 14 Ueferstellen mit Leistungsmessung fest zu vereinbaren.
Die Preise für Stromlieferungen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gestiegen. Daher schlage ich vor, sich der Empfehlung der VEA anzuschließen
und eine möglichst lange Vertragslaufzeit zu wählen.
Mit der RWERhein-Ruhr AG habe ich eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis
zum 31.1.2005 vereinbart. Die RWERhein-Ruhr AG wird den bestehenden Vertrag
kündigen, wenn das jetzt vorliegende Angebot nicht angenommen wird. In diesem Fall wäre dann eine europaweite Ausschreibung erforderlich.
P:\822\8224\AUSSCHREIBUUGEN\STROM\VERGABE
STROMLIEFERUIlG 2005 BIS 2007.DOC
Die Belieferung der Kleinlieferstellen bei der Stadt Erftstadt ist für überregionale
Versarger wirtschaftlich nicht interessant. Eine Ausschreibung führt daher zunächst zu erheblichen Aufwendungen. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass
das Ergebnis über dem heutigen Angebot der RWERhein-Ruhr AG liegen wird.
Eine Ausschreibung bietet sich ab dem 1.1.2008 on, da dann aufgrund der
durchgeführten Lostgangmessungen verbesserte Ausschreibungsunterlagen vorliegen. Ggf. sollte eine europaweite Ausschreibung auch erst 2009 durchgeführt
werden, da dann die Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung einbezogen werden kann und aufgrund der dann erheblich größeren Liefe/mengen
bessere Ergebnisse zu erwarten sind.
•
Fürdie Erstellung eines Angebots muss sich die RWERhein-Ruhr AG Optionen an
der Strombörse einräumen lassen. Dementsprechend werden die Angebote befristet. im vorliegenden Fall bis zum 15.1.2005. Das Angebot bedarf einer eingehenden Prüfung hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit. Daher konn die Vorlage erst
wenige Tage vor der Sitzung des Rates erstellt und versandt werden .
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P:\822\8224\AUSSCHREIBUNGEN\STROM\VERGABE
STROMLIEfERUNG
2005 BIS 2007.DOC
Anlage zur Vorlage V 8/0223
Stromlieferung
17.01.2005
- Vergabe für 14 Sonderstromverträge
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 11.11.2005 die Vorlage in die Fachausschüsse verwiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten, einen Kostenvergleich zwischen dem Angebot der RWE Rhein-Ruhr AG sowie dem vorliegenden Altcrnativangebot
vorzulegen.
Ein Vergleich der beiden vorliegenden Angebote zeigt folgendes Ergebnis:
Angebot RWE
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Lieferstellen mit Leistungsmessung
Kleinl ieferstellcn
426.700,- €
407.070,- €
127.500,- €
162.800,- €
Nachlass
.I. 3.480,-
€
-
-
8.550,- €
-
26.700,- €
550.720,- €
605.120,- €
Anpassung Netznutzungentgelte
Entfall Kommunalrabatt
Strom Straßenbeleuchtung
Summe
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Alterna tiva ngebot
Die Vergabe von Aufträgen sollte grundsätzlich so erfolgen, dass die Stadt ein möglichst
wirtschaftliches Ergebnis erzielt. In der Regel erfolgt dies durch den Wettbewerb im Rahmen
einer Ausschreibung. Voraussetzung fur einen Wettbewerb sind gleiche Bedingungen für alle
Anbieter. Auf dem Strommarkt ist diese Voraussetzung -leider - noch nicht gegeben. Ob die
von den örtlichen Betreibern verlangten Netznutzugsentgclte angernessen sind, wird vielfach
bestritten. Den Rabatt auf die Straßenbeleuchtung kann, wegen der noch bestehenden Bindungen aus dem Konzessionsvertrag, nur die RWE Rhein-Ruhr AG bieten. Bereits bei der
letzten Ausschreibung war in einer unabhängigen Prüfung festgestellt worden, dass ein solcher Nachlass bei der Vergabcentscheidung zu werten ist.
Die RWE Rhein-Ruhr AG bietet allen Kommunen innerhalb ihres Versorgungsgebietes gleiche Konditionen bei der Stromlieferung. Daher sind auf dem Verhandlungswege keine besseren Konditionen zu erzielen.
Ich empfehle daher weiterhin, das Angebot der RWE Rhein-Ruhr AG anzunehmen und die
Stromlieferung dann auszuschreiben, wenn ein fairer Wettbewerb unter den Anbietern gewährleistet ist. Dies sollte spätestens nach 2009 nach Auslaufen des Vertrages über die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung der Fall sein.
In Vertretung