Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
389/2015
Erstellt am:
24.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61 - ri
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.10.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto
09/01/01.5431020 - Geschäftsaufwendungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
28.059,57 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
28.059,57 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
28.059,57 €
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Aus Produktsachkonto 10/01/01. 4311002 / 6311002 – Baugenehmigungsgebühren
Vorlage Nr.: 389/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Rat fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produkt 09/01/01
(Stadtplanung und Stadtentwicklung), Sachkonten 5431020 / 7431020 (Geschäftsaufwendungen) in 2015
von 28.059,57 € für ein Verkehrs- und Schallschutzgutachten im Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim.
Erläuterungen
Für die Weiterführung der Planungen für ein neues Gewerbegebiet im Bereich zwischen dem geplanten Möbelhaus und
der Industriebahn (Bebauungsplan 99 und Flächennutzungsplanänderung 16.9) ist die Sicherung der Erschließung ein
wesentlicher Bestandteil der Planungen. Hierbei gilt es, sowohl die kapazitative Bewältigung zu sichern, als auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu zählen der Einbezug verschiedener Überlegungen des Rhein-Erft-Kreises und
des Vorhabenträgers für das Möbelhaus zur Schaffung einer unmittelbaren Anbindung der K 6 an die B 59.
Die Erarbeitung einer konkreten Aufgabenstellung und die Einholung eines Angebotes durch das bearbeitende Büro
ergaben einen Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 40.059,57. Dem stehen lediglich bislang zur Verfügung
gestellte Mittel in Höhe von 12.000 € gegenüber, die auf einer Schätzung ohne ausreichende Berücksichtigung der zu
erarbeitenden alternativen Lösungen beruhten.
Die Verwaltung hat aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst eine aktuelle Verkehrszählung beauftragt, um
vor Beginn des prognostisch schwierigeren vierten Quartals die vorliegenden Basisdaten zu ergänzen und zu aktualisieren. Um die Untersuchung selbst beauftragen zu können, sind zusätzliche Mittel in Höhe von 28.059,57 € als überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Die Deckung hierzu steht zur Verfügung aus dem Sachkonto 4311002 / 6311002 (Einnahmen aus Kostenträger 10/01/01 Baugenehmigungsgebühren).