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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 09/01/01.5431020 - Geschäftsaufwendungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 09/01/01.5431020 - Geschäftsaufwendungen) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 09/01/01.5431020 - Geschäftsaufwendungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 389/2015 Erstellt am: 24.09.2015 Aktenzeichen: IV/61 - ri Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 09/01/01.5431020 - Geschäftsaufwendungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 28.059,57 € — im Haushalt des laufenden Jahres 28.059,57 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € 28.059,57 € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Aus Produktsachkonto 10/01/01. 4311002 / 6311002 – Baugenehmigungsgebühren Vorlage Nr.: 389/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Rat fasst folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produkt 09/01/01 (Stadtplanung und Stadtentwicklung), Sachkonten 5431020 / 7431020 (Geschäftsaufwendungen) in 2015 von 28.059,57 € für ein Verkehrs- und Schallschutzgutachten im Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim. Erläuterungen Für die Weiterführung der Planungen für ein neues Gewerbegebiet im Bereich zwischen dem geplanten Möbelhaus und der Industriebahn (Bebauungsplan 99 und Flächennutzungsplanänderung 16.9) ist die Sicherung der Erschließung ein wesentlicher Bestandteil der Planungen. Hierbei gilt es, sowohl die kapazitative Bewältigung zu sichern, als auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu zählen der Einbezug verschiedener Überlegungen des Rhein-Erft-Kreises und des Vorhabenträgers für das Möbelhaus zur Schaffung einer unmittelbaren Anbindung der K 6 an die B 59. Die Erarbeitung einer konkreten Aufgabenstellung und die Einholung eines Angebotes durch das bearbeitende Büro ergaben einen Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 40.059,57. Dem stehen lediglich bislang zur Verfügung gestellte Mittel in Höhe von 12.000 € gegenüber, die auf einer Schätzung ohne ausreichende Berücksichtigung der zu erarbeitenden alternativen Lösungen beruhten. Die Verwaltung hat aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst eine aktuelle Verkehrszählung beauftragt, um vor Beginn des prognostisch schwierigeren vierten Quartals die vorliegenden Basisdaten zu ergänzen und zu aktualisieren. Um die Untersuchung selbst beauftragen zu können, sind zusätzliche Mittel in Höhe von 28.059,57 € als überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Die Deckung hierzu steht zur Verfügung aus dem Sachkonto 4311002 / 6311002 (Einnahmen aus Kostenträger 10/01/01 Baugenehmigungsgebühren).