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Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Stufe 2 Straße und Schiene Sachstand Siehe 1. gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses am 17.06.2015 Vorlagen Nr. 231/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
103 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:32
Aktualisiert
23.11.15, 18:32
Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Stufe 2
Straße und Schiene
Sachstand
Siehe 1. gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses am 17.06.2015 Vorlagen Nr. 231/2015) Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Stufe 2
Straße und Schiene
Sachstand
Siehe 1. gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses am 17.06.2015 Vorlagen Nr. 231/2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 492/2015 Erstellt am: 17.11.2015 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 02.12.2015 Planungsausschuss X 09.12.2015 Betreff Umgebungslärm Stufe 2 Straße und Schiene Sachstand Siehe 1. gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses am 17.06.2015 Vorlagen Nr. 231/2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung In der 1. gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses am 17.06.2015 teilte die Verwaltung mit, dass für die Durchführung der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung einschließlich der Bürgerbeteiligung die Verwaltung ein externes Büro beauftragt hat. Derzeit läuft die Ausarbeitung noch, die voraussichtlich im März 2016 vorgestellt werden wird. Das für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken mittlerweile zuständige Eisenbahnbundesamt (EBA) hat unter dem Link https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/lapeba/de/home/news/single/id/31 den Lärmaktionsplan (LAP) für die Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen Teil A veröffentlicht. Es handelt sich um eine 236 Seiten starke Ausarbeitung, in deren allgemeinem Teil die Zielsetzung, Grundlagen, eine Betroffenheitsanalyse, allgemein Lärmminderungsmaßnahmen mit einer Zusammenfassung und Ausblick erläutert werden. Der überwiegende Teil besteht aus Tabellen. Wie aus dem Antwortschreiben des EBA auf die im Beteiligungsverfahren (im Sommer 2015) abgegebene Stellungnahme der Stadt Pulheim (beides Anlage 3) hervorgeht sollen in dieser ersten Phase der Lärmaktionsplanung nur die erfolgten und geplanten Maßnahmen des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes dargestellt werden. Des Weiteren soll der Ist-Zustand dokumentiert werden. Nun liegt das Ergebnis vor, allerdings sind die Ergebnisse wenig aufschlussreich. Pulheim ist im Anhang des LAP unter der Zusammenstellung der Kommunen unter der Streckennummer 2611, KölnEhrenfeld-Rheydt aufgeführt. Unter dieser Nummer sind (nach dem Verständnis des EBA) in den Tabellen des Anhan- Vorlage Nr.: 492/2015 . Seite 2 / 2 ges zum LAP Aussagen zu Prioritäten der Lärmsanierung, Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen, die Ergebnisse der Lärmkartierung Stufe II und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zu ersehen. Die Tabellenbeschreibung, das Abkürzungsverzeichnis und die Tabellen Pulheim betreffend sind als Anlage 1 beigefügt („Auszug LAP für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (Teil A)“). Zur besseren Findung ist Pulheim mit einem roten Pfeil markiert. Nach Einschätzung der Verwaltung enthalten die Unterlagen des EBA zunächst keinerlei inhaltliche Informationen über mögliche Maßnahmen in Pulheim. Eine Rückfrage beim EBA hat dies bestätigt. Das in Tabelle 08 benannte „Ergebnis“ in Form der Prioritätszahl des Sanierungsabschnitts von 2,81 für den Pulheimer Streckenabschnitt (Streckennummer 2611 – Bahnstrecke Köln-Mönchengladbach) erlaubt keine Ableitung, welche Maßnahmen wann und wo stattfinden sollen. Für ergänzende Informationen sandte das EBA die folgenden Links: Die rechtliche Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist die Förderrichtlinie des BMVI: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Schiene/foerderrichtlinie-laermsanierung-schiene.pdf Die Förderrichtlinie der Lärmsanierung sieht beispielsweise für reine Wohngebieten vor, dass bei Überschreitung der Immissionspegel von 70 dB(A) am Tag beziehungsweise 60 dB(A) in der Nacht zum Schutz der umliegenden Gebäude Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Unter anderem die verschiedenen einzelnen Grenzwerte, ab dem ein Lärmschutz aus dem Lärmsanierungsprogramm gewährt werden kann, entnehmen Sie bitte der umfassenden Broschüre „Lärmschutz im Schienenverkehr“ des BMVI: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LA/laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere.html Linksammlung des BMVI (u.a. Links zu dem Gesamtkonzept der Lärmsanierung und dessen Anlagen 1, 2 und 3): http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html Das Gesamtkonzept der Lärmsanierung des EBA (ohne Anhänge) ist zusätzlich dieser Vorlage als Anlage 2 im Ratsinformationssystem beigefügt. Die Anhänge zum Konzept weisen lediglich für den Pulheimer Streckenabschnitt eine Prioritätskennzahl von 2,606 aus sowie Streckenkilometerangaben für die Ortsteile Pulheim und Stommeln, denen zunächst kein Bezug zugeordnet werden kann, die mutmaßlich aber den Ortslagen entsprechen. Die Differenz zwischen den Prioritätszahlen in Lärmaktionsplanung und Lärmgesamtplanung ist nicht erklärbar, zumal laut Auskunft des EBA die Lärmgesamtplanung die Quelle darstellen soll. Informationen zu einem zeitlichen Horizont oder inhaltlichen Details vermitteln auch die Unterlagen zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung nicht. Das EBA wurde angeschrieben und um inhaltliche Erläuterung gebeten. Da die Informationen bis zur Drucklegung der Ausschussunterlagen für den Umweltausschuss noch nicht zur Verfügung standen, werden diese möglichst zu den Protokollen nachgesandt.