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Mitteilungsvorlage (Belegung von Turnhallen im Stadtgebiet mit Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
90 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
16.11.15, 18:30
Aktualisiert
16.11.15, 18:30
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 469/2015 Erstellt am: 29.10.2015 Aktenzeichen: 40 400 Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 24.11.2015 Betreff Belegung von Turnhallen im Stadtgebiet mit Flüchtlingen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Wie bereits in vorangegangenen Sitzungen mitgeteilt und täglich den Medien zu entnehmen, steht die Stadt Pulheim, wie alle anderen Kommunen auch, vor der Aufgabe, eine große Zahl an Flüchtlingen aufzunehmen; aktuell treffen derzeit wöchentlich alleine im Rahmen der Regelzuweisungen rd. 30 Personen in Pulheim ein. In diesem Kontext verweist die Verwaltung auf die den Fraktionen regelmäßig gegebenen Informationen. Wenngleich in Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten beschlossen wurden, mussten und müssen zunächst Asylbewerber zur Verhinderung ansonsten drohender Obdachlosigkeit in Turnhallen untergebracht werden. Aktuell sind folgende Turnhallen als Notunterkunft für Asylbewerber hergerichtet worden; im Einzelnen: - Turnhalle `Alte Dreifachhalle´ am Schulzentrum Brauweiler; seit 30.07.2015 Die Belegung der sog. Alten Dreifachturnhalle in Brauweiler erfolgt im Rahmen der Amtshilfe für das Land NordrheinWestfalen; die Aufnahmemöglichkeit dieser Landeseinrichtung liegt aktuell bei 170 Personen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Nutzung als Landeseinrichtung zumindest bis April 2016 andauern wird. Der Sportunterricht am Schulzentrum findet derzeit in der sog. Neuen Dreifachturnhalle statt bzw. ist in den Sportpark Villeforstpark ausgelagert. Die mit der Nutzung der Alten Dreifachturnhalle verbundenen Kosten – inkl. der Kosten, die im Zusammenhang mit der Auslagerung des Sportunterrichtes verbunden sind – werden vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet. - Turnhalle an der KGS Stommeln; seit 26.10.2015 In der Turnhalle an der KGS Stommeln Kopfbuche sind der Stadt Pulheim zugewiesene Asylbewerber untergebracht; sog. Regelzuweisungen. Insgesamt können dort rd. 60 Personen untergebracht werden; die Kapazitätsgrenze ist nahezu erreicht. Vorlage Nr.: 469/2015 . Seite 2 / 2 Im Weiteren angedachte Belegungen Trotz aller Bemühungen ist aufgrund der hohen Zahl an Zuweisungen zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass auch weiterhin auf Turnhallen zurückgegriffen werden muss. Vor diesem Hintergrund erfolgen weitere Unterbringungen in den Turnhallen Horionschule in Sinnersdorf ab 09.11.2015 und Steinstrasse – KGS Barabara-Schule – ab voraussichtlich Ende November 2015. Um den Schulsport in den betreffenden Schulen – wenn auch in eingeschränktem Maße – sicherstellen zu können, wird die Verwaltung mit den betreffenden Schulleitungen analog der Verfahrensweise in Brauweiler Alternativlösungen erarbeiten.