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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2016) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 303/2015 Erstellt am: 10.08.2015 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 118.500 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 2017 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 118.500 € € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Grünanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten sind im Haushalt 2016 bis auf 1.740 € finanziert. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2015 ergibt sich ein Mehrbedarf von 1.740 €, der im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt wird. *Eine Aussage für die Jahre ab 2017 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 303/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat nimmt die anliegende Kalkulationsübersicht bezüglich der Friedhofs- und Bestattungsgebühren für das Jahr 2016 zur Kenntnis. 2 Der Rat beschließt, dass die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bis 31.12.2016 unverändert bleiben. Erläuterungen Die Gebührensätze können gegenüber dem Jahr 2015 unverändert bleiben. Die um rund 4,2 % gestiegenen bereinigten Kosten werden durch die kalkulierten Fallzahlen ausgeglichen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Jahr 2015 kann bei den meisten Fallgestaltungen eine geringfügige Steigerung und somit auch Mehrerträge angenommen werden. Wesentlicher Grund für die Kostensteigerung ist der höhere Ausgleich der Unterdeckungen der Vorjahre, da gegenüber der Kalkulation 2015 ein Jahr mehr anteilsmäßig ausgeglichen werden muss.