Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
303/2015
Erstellt am:
10.08.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.10.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
118.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
2017 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
118.500 €
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Grünanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten sind im Haushalt 2016 bis auf 1.740 € finanziert. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt
130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2015 ergibt sich ein Mehrbedarf von 1.740 €, der im
Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt wird. *Eine Aussage für die Jahre ab 2017 ist nicht möglich, da die
weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 303/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die anliegende Kalkulationsübersicht bezüglich der Friedhofs- und Bestattungsgebühren für das Jahr
2016 zur Kenntnis.
2 Der Rat beschließt, dass die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bis 31.12.2016 unverändert bleiben.
Erläuterungen
Die Gebührensätze können gegenüber dem Jahr 2015 unverändert bleiben. Die um rund 4,2 % gestiegenen bereinigten
Kosten werden durch die kalkulierten Fallzahlen ausgeglichen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Jahr 2015 kann
bei den meisten Fallgestaltungen eine geringfügige Steigerung und somit auch Mehrerträge angenommen werden.
Wesentlicher Grund für die Kostensteigerung ist der höhere Ausgleich der Unterdeckungen der Vorjahre, da gegenüber
der Kalkulation 2015 ein Jahr mehr anteilsmäßig ausgeglichen werden muss.