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Beschlussvorlage (Erweiterung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit um eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:30
Aktualisiert
07.12.15, 18:30
Beschlussvorlage (Erweiterung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit um eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner) Beschlussvorlage (Erweiterung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit um eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 497/2015 Erstellt am: 19.11.2015 Aktenzeichen: I/001 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 15.12.2015 Betreff Erweiterung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit um eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner Veranlasser/in / Antragsteller/in Elternplegschaft Pulheimer Schule Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) ca. 110 €/Jahr € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 497/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt, die Anzahl der Sitze des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit um einen Sitz für eine sachkundige Einwohnerin / einen sachkundigen Einwohner als Vertretung der „Elternpflegschaft Pulheimer Schule“ zu erhöhen. Der Ausschuss setzt sich damit aus 33 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 16 sachkundige Bürgerinnen und Bürger und zusätzlich sechs sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen (2x Stadtsportverband, Integrationsrat, Seniorenbeirat, GiP und Elternpflegschaft Pulheimer Schule) sowie den beratenden Mitgliedern nach § 85 Schulgesetz zusammen. 2. Der Rat wählt als Mitglied der der „Elternpflegschaft Pulheimer Schule“ Frau / Herrn _______________________ zur sachkundige Einwohnerin / zum sachkundigen Einwohner und Frau / Herrn _______________________ zur stellv. sachkundige Einwohnerin / zum sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Erläuterungen Die „Elternpflegschaft Pulheimer Schule“ (EPS) hat den Wunsch geäußert, die Anzahl der Sitze des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit um einen Sitz für eine sachkundige Einwohnerin / einen sachkundigen Einwohner als Vertretung der Elternpflegschaft Pulheimer Schule zu erhöhen. Das Anliegen wird von der Verwaltung befürwortet. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit setzt sich z. Z. aus 33 stimmberechtigten Mitgliedern, davon max. 16 sachkundige Bürgerinnen und Bürger und zusätzlich fünf sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen (2x Stadtsportverband, Integrationsrat, Seniorenbeirat und GiP) und den beratenden Mitgliedern nach § 85 Schulgesetz zusammen (s. Niederschrift Ratssitzung 01.07.2014, TOP I.4). Um dem Antrag nachzukommen muss der Rat beschließen, den Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit um eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner zu erweitern. Für die sachkundigen Einwohner/innen finden - wie für alle Rats- und Ausschussmitglieder - die Vorschriften über die Verschwiegenheitspflicht Anwendung. Das bedeutet, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen aus Ausschüssen nicht an Dritte, die weder dem entsprechenden Ausschuss noch dem Rat angehören, weitergegeben werden dürfen. Auf der Grundlage der Sitzungsanzahl der o. a. Ausschüsse im Jahr 2015 wären damit z. Z. durchschnittliche jährliche Ausgaben für Sitzungsgelder in Höhe von 136,50 € verbunden (PA 5, 4 * 27,30 = 109,20 €). Die konkreten Besetzungsvorschläge werden rechtzeitig mitgeteilt. Das Verfahren für die Besetzung richtet sich nach § 58 Abs. 1, 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW.