Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung eines Schriftführes und eines Stellvertreters gem. § 52 Abs 1 in Verbindung mit § 58 Abs 7 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
02.11.15, 18:30
Aktualisiert
02.11.15, 18:30
Beschlussvorlage (Bestellung eines Schriftführes und eines Stellvertreters gem. § 52 Abs 1 in Verbindung mit
§ 58 Abs 7 GO NRW) Beschlussvorlage (Bestellung eines Schriftführes und eines Stellvertreters gem. § 52 Abs 1 in Verbindung mit
§ 58 Abs 7 GO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 451/2015 Erstellt am: 27.10.2015 Aktenzeichen: II/32.33o.12.91 .11/10 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Wahlprüfungsausschuss 1 ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 25.11.2015 Betreff Bestellung eines Schriftführes und eines Stellvertreters gem. § 52 Abs 1 in Verbindung mit § 58 Abs 7 GO NRW Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 451/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Wahlprüfungsausschuss bestellt Herrn Andreas Müller-Beyreiß, Amt für öffentliche Ordnung, zum Schriftführer für den Wahlprüfungsausschuss. Der Wahlprüfungsausschuss bestellt Frau Jarmer, Amt für öffentliche Ordnung, zur stellvertretenden Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss. Erläuterungen Gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 7 der GO NRW sind die in einem Ratsausschuss gefassten Beschlüsse in einer Niederschrift aufzunehmen.