Daten
Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
478/2015
Erstellt am:
05.11.2015
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.12.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe PA 17.06.2015, SV 205/2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.123 Stommeln sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 17.06.2015 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123
Stommeln und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Dies erfolgte in der Zeit vom 26.08.2015 bis 16.09.2015 bzw. mit Anschreiben vom 24.08.2015.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen vier Stellungnahmen ein, mit denen aber weder Bedenken noch sonstige Anregungen vorgetragen wurden. Hinweise ergingen vom Rhein-Erft-Kreis zum Thema Artenschutz, zu einem Altlast-Grundstück sowie zur Niederschlagswasserbeseitigung.
Zwei Eingaben erhielt die Verwaltung von betroffenen Bürgern. Sie enthalten diverse Anregungen wie auch Bedenken
gegen bestimmte Planinhalte:
Eine Wohnungseigentümerin aus dem Haus Venloer Straße 643 beklagt die geplante Bebauungsdichte und Geschossigkeit, durch welche der Wohnwert der von ihr bewohnten Wohnung leide. Außerdem würde eine Grünanlage
auf ihrem Grundstück zu einer Hofanlage total ohne Sonne degradiert. Sie regt daher an, parallel zum Grundstück
Venloer Straße 643-645 lediglich eine eingeschossige Bebauung zuzulassen und für diese auch noch einen mindestens 8,0 m Abstand von der fraglich Grundstücksgrenze vorzusehen.
Weiter befürchtet sie ein höheres Verkehrsaufkommen für den Kreuzungsbereich Hagelkreuzstraße/Venloer Straße
und fragt nach dem Umgang mit den vorhandenen Bäumen und diversen Tierarten.
Ein zweites Schreiben, deren Verfasser (als Teileigentümer) ebenfalls im Haus Venloer Straße 643-645 wohnen,
trägt im Kern die gleichen Kritikpunkte und Anregungen vor. Dazu gehören die Reduzierung der geplanten Bebauungshöhen für die direkt angrenzende Neubebauung sowie die Vergrößerung des Abstands auf 8,0 m. Wegen der
zahlreichen vorzufindenden Tierarten wird gefordert, „die entsprechenden Naturschutzmaßnahmen einzuhalten“.
Die Eingabesteller erhoffen sich Ersatz für abgängige Bäume und bitten, den an der südwestlichen Grenze des
Vorhabengrundstücks befindlichen, mit Sträuchern und Büschen bewachsenen Wall zu erhalten. Außerdem sorgen
sie sich um eine Verschärfung der Verkehrssituation und empfehlen, die TG-Zufahrt weit nach Norden zu verschieben. Schließlich befürchten sie eine Lärmbelästigung durch das geplante Blockheizkraftwerk.
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Die Verwaltung kann verstehen, dass „Bestands-Bewohner“ immer eine Verschlechterung des Wohnwertes befürchten,
wenn neue Nachbarn hinzukommen sollen. Richtig ist sicher auch, dass dies erheblich von der zu erwartenden Zahl an
neuen Bewohnern abhängt. Bezogen auf die geplante Neubebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 123
Stommeln hält die Verwaltung die Befürchtungen aber für ungerechtfertigt.
Auf den von der Hagelkreuzstraße erschlossenen, seit langem ungenutzten Grundstücksflächen sind sechs Einfamilienhäuser und eine noch nicht exakt bezifferbare Zahl von Geschosswohnungen geplant. Das noch mit einer aufgegebenen
Tankstelle bestandene Grundstück an der Venloer Straße soll ebenfalls mit zwei Mehrfamilienhäusern bebaut werden,
deren Wohneinheitenzahl bei ca. 10 -12 liegen dürfte. Schließlich gibt es noch ein unbebautes Grundstück an der Neusser Gasse, welche aber lediglich ein Ein- bis Zweifamilienhaus aufnehmen kann.
Zwar ist nicht zu bestreiten, dass gegenüber den Bebauungsmöglichkeiten, die der „alte“ rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 16 Stommeln eröffnet, die jetzige Planung eine höhere Dichte möglich macht, weil nunmehr statt einer eingeschossigen eine zweigeschossige Bebauung – teilweise mit Staffelgeschoss – zulässig werden soll. Eine Unverträglichkeit für das nähere Umfeld, auch hinsichtlich der Kapazitäten der vorhandenen Erschließungsstraßen vermag die Verwaltung aber nicht zu erkennen. Die vorgetragenen Bedenken sind auch vor dem Hintergrund zu bewerten, dass die
Bedenkenträger selbst in einem dreigeschossigen Wohnhaus plus Staffelgeschoss leben. Die Forderung nach nur eingeschossiger Nachbarbebauung erscheint unangemessen und ist – vor dem Hintergrund des Bedarfs an Wohnraum und
des Primats der Innenentwicklung – städtebaulich nicht begründbar.
Zum Stichwort „Einhaltung entsprechender Naturschutzmaßnahmen“ ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan
Nr. 123 Stommeln als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird. Von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht wird im beschleunigten Verfahren abgesehen. Es ist im Blick zu behalten, dass auf
Grundlage des verbindlichen Bebauungsplans Nr. 16 Stommeln eine Bebauung der fraglichen Innenbereichsflächen
bereits (seit 1974) zulässig ist.
Bezüglich der heimischen Fauna, die sich angesiedelt haben soll, wird auf die bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegte Artenschutzprüfung sowie auf die Planbegründung verwiesen.
Der Standort für die Tiefgaragenzufahrt ist aus Sicht der Verwaltung gut gewählt. Angrenzend auf dem Nachbargrundstück befindet sich bereits eine größere ebenerdige Stellplatzanlage. Eine Bündelung der Ziel- und Quellverkehre erscheint sinnvoll. Eine zwingende Vorgabe für die Positionierung der Tiefgaragenzufahrt enthält der Bebauungsplanentwurf nicht; hier soll der noch zu konkretisierenden Objektplanung Flexibilität erhalten bleiben.
Zur befürchteten Lärmbelästigung durch ein Blockheizkraftwerk ist festzuhalten, dass der Planentwurf die Installierung
einer solchen Anlage nicht verbindlich vorschreibt. Sollte der Investor zur Wärmeversorgung der zukünftigen Gebäude
sich zur Errichtung eines BHKW entschließen, obliegt es ihm, die maximal zulässigen Immissionswerte einzuhalten.
Die Verwaltung schlägt vor, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Zu den Planinhalten im Einzelnen wird auf die beigefügte Begründung verwiesen.
Besonderer Erwähnung bedarf an dieser Stelle die vom Architekten des (zukünftigen) Eigentümers der Parzelle 893
(Venloer Straße 641, ehemaliges Tankstellengrundstück) vorgelegte Bebauungskonzeption für dieses Areal. Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hatte diese Planung noch nicht vorgelegen. Sie wurde in enger Abstim-
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mung mit dem Planungsamt erstellt und ist als Anlage beigefügt. Der nun für die Offenlage vorgesehene Planentwurf
enthält die für die Zulassung des Vorhabens erforderlichen Festsetzungen.
Hinweis:
Zusätzlich Bestandteil der Beschlussvorlage ist die vom Kölner Büro für Faunistik erarbeitete Artenschutzprüfung. Auf
ihren nochmaligen Abdruck wurde allerdings verzichtet, da eine gedruckte Fassung bereits mit der Vorlage Nr. 205/2015
allen Ratsmitgliedern zuging (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der
gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 17.06.2015). Im Ratsinformationssystem ist das
Gutachten selbstverständlich (wieder) abrufbar.