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Beschlussvorlage (Verkehrslärm-Untersuchung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,9 MB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30

Inhalt der Datei

Projekt 150877 Bebauungsplan Nr. 122 „Sinnersdorf“ Pulheim Schallimmissionstechnische Bearbeitung Geräuscheinwirkung durch Straßenverkehr H ger Grasy A exa der a i GbR B ch t Bau u d Rau a usti Scha i issi sschut W"r e u d de satfeuchteschut Schwi gu gs u d Ersch&tteru gsschut A te berger D Stra(e 81 D 51467 Bergisch G adbach - 151121 BSI za 150877Stand: 21. November 2015 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli Auftraggeber: Stadt Pulheim Planungsamt Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim T0 49 (0)2202 9 29 75 80 F0 49 (0)2202 9 29 75 85 i f @g e gi eeri g0de www0g e gi eeri g0de Spar asse B IBA:; DE38370501980040842163 BIC; C>?SDE33XXX B? ; 37050198 t ; 40842163 USt Id:r0 DE239983669 Gese schafter H ger GrasyB Dip 0 I g0(FH) Berate der I ge ieur I ge ieur a er Bau :RW Citg ieds u er 727 437 A exa der a Dip 0 I g0(FH) Dieser Bericht enthält 15 Seiten Text und 18 Seiten Anlagen. Hinweis: Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers. iB Berate der I ge ieur I ge ieur a er Bau :RW Citg ieds u er 713 387 Staat ich a er a ter Sachverst" diger f&r Scha u d W"r eschut Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 Seite 2 von 15 Inhalt: Seite 1. Situation und Aufgabenstellung .................................................................................. 3 2. Grundlagen .................................................................................................................... 3 2.1 Örtliche Gegebenheiten ................................................................................................ 3 2.2 Technische Grundlagen ................................................................................................ 4 3. Anforderungen .............................................................................................................. 6 3.1 Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG ............................................................... 6 3.2 Baugesetzbuch – BauGB ............................................................................................... 6 3.3 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau....................................................................... 7 4. Berechnungsgrundlagen .............................................................................................. 9 4.1 Prognoseberechnung.................................................................................................... 9 4.2 Gelände / Topografie .................................................................................................... 9 4.3 Immissionssorte ............................................................................................................ 9 4.4 Schallquellen ................................................................................................................. 9 5. Beurteilungsgrundlage ............................................................................................... 11 5.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau..................................................................... 11 6. Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau ..................................................... 12 7. Berechnungsergebnisse und Bewertung................................................................... 13 7.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ............................................................................ 14 8. Zusammenfassung...................................................................................................... 15 Anlagen: A 1-1 bis A 1-3 .............................. Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet A 2-1 bis A 2-3 ................................................................. Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeld A 3-1 bis A 3-3 ..................................... Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet A 4-1 bis A 4-3 .........................................................................Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeld A 5-1 bis A 5-3 ... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet A 6-1 bis A 6-3 ...................................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht Freifeld Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 1. Seite 3 von 15 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Sinnersdorf“. In diesem Zuge sollen die Verkehrslärmeinwirkungen durch die Roggendorfer Straße auf das Plangebiet berechnet und beurteilt werden. Hinweis: Hinweise auf rechtliche Zusammenhänge und Entscheidungen aus unserem Hause sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des RBG zu sehen. Bei der Bewertung umweltschutzrelevanter und bautechnischer Situationen sind derartige Hinweise aus rechtlicher Sicht zulässig und üblich. 2. Grundlagen 2.1 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 122 wird begrenzt durch die „Roggendorfer Straße“, „Am Zehnthof“, „Am Theuspfad“ und „Kesselsgasse“. In nachstehender, unmaßstäblicher Übersicht ist das Plangebiet eingetragen: Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 Seite 4 von 15 2.2 Technische Grundlagen 2.2.1 Gesetze und Erlasse, Normen und Richtlinien Gesetze und Erlasse BImSchGBundesimmissionsschutzgesetz BauGB Baugesetzbuch Bau NVO4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) TA LärmTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz Normen DIN 1320 Akustik, Grundbegriffe ; 1997-6 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; 1989-11 DIN E 4109, Teil 1Schallschutz im Hochbau (Entwurf), Oktober 2006 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau; 2002-7 DIN 18005-1 Bbl.1Schallschutz im Städtebau; 1987-5 DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau; 1991-9 Regelwerke + Richtlinien RLS90 – Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Bundesministerium für Verkehr, 1990 Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 2.2.2 Seite 5 von 15 Verwendete Unterlagen Digitale geografische und topografische Daten Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen Stadt Pulheim Vorentwurf zum Bebauungsplan September 2014, Amt 61 Stadtplanung, Pulheim Verkehrszählung vom 08.04.2014 bis 14.04.2014, Tiefbauamt, Stadt Pulheim 2.2.3 Technische Hilfsmittel PC-gestütztes Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm SoundPLAN Version 7.4, SoundPLAN GmbH, Backnang Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 Seite 6 von 15 3. Anforderungen 3.1 Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG Zweck des Gesetzes ist es u. a. (§1), Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten u. a. für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen (§2). Entsprechend § 50 sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen … die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen…auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.“ 3.2 Baugesetzbuch – BauGB Im BauGB wird im ersten Teil die Bauleitplanung thematisiert. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten (§1 (5)). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere nach §1 (6) zu berücksichtigen (Auszug): 1. … 7. 8. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere…. … c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung … c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 Seite 7 von 15 Hinsichtlich dem Umweltschutz gilt ergänzend die Vorschrift nach §1a: (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzung die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Im dritten Teil des BauGB wird in §34 die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschrieben: (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 3.3 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau Die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ist für die Bauleitplanung das maßgebliche Regelwerk. Hierbei werden die Berechnungsverfahren für Geräuschimmissionen von sämtlichen Quellen definiert. Die Bewertung der ermittelten Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage von Orientierungswerten, welche im Rahmen der Bauleitplanung eine Richtschnur zur Einschätzung der Geräuschbeaufschlagung in einem Gebiet geben sollen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als Grenzwerte zu betrachten sondern sollen in Abwägung mit den sonstigen Kriterien abgewogen werden. Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Baufläche oder der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet bezogen werden. Sie dienen folglich dem Schutz der Wohnung bzw. der schützenswerten Räumen in Gebäuden. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 3.3.1 Seite 8 von 15 Orientierungswerte der DIN 18005 Nachfolgend werden die Orientierungswerte gem. DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 für die für das Plangebiet vorgesehene Nutzung als Wohngebiet aufgeführt: Orientierungswerte für entsprechend DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1. Ziffer1.1b) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebieten Tags 50 dB Nachts 40 dB bzw. 35 dB Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten Tags 55 dB Nachts 45 dB bzw. 40 dB Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) Tags 60 dB Nachts 50 dB bzw. 45 dB Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) Tags 65 dB Nachts 55 dB bzw. 50 dB Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 4. Berechnungsgrundlagen 4.1 Prognoseberechnung Seite 9 von 15 Für die Ermittlung von Beurteilungspegeln wird eine Schallausbreitungsprognosesoftware verwendet, die entsprechend den rechtlichen Vorgaben die normkonforme Schallausbreitung und die Beurteilung gem. den einschlägigen Richtlinien durchführt. Schallausbreitungsberechnungen nach der DIN 18005 für Straßenverkehr basieren auf der RLS 90. 4.2 Gelände / Topografie Zur Berücksichtigung der Topografie wurde ein digitales Geländemodell als Grundlage für das weitere Berechnungsmodell erstellt. Hierfür wurden die durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW zur Verfügung gestellten Höhenpunkte in die Berechnungssoftware eingeladen und digitales Geländemodell durch Triangulation berechnet. 4.3 Immissionssorte Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurden keine Immissionsaufpunktberechnungen durchgeführt sondern Rasterlärmkarten in verschiedenen Höhen berechnet. 4.4 Schallquellen Die Schallemissionen durch den Straßenverkehr werden nach der RLS 90 berechnet. Die daraus ermittelte Schallleistung der Quellen bildet in Form von Linienschallquellen die Basis für die Schallausbreitungsberechnung. Gemäß Vorgabe der Stadt Pulheim soll der Straßenverkehrslärm der Roggendorfer Straße untersucht werden. Andere Straßen in der Nähe des Plangebiets sollen nicht betrachtet werden, da diese eine untergeordnete Bedeutung haben. Für die Berechnung der Straßenverkehrslärmimmissionen wurden die seitens der Stadt Pulheim vorgegebenen Zähldaten verwendet. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens für die nächsten Jahre wurde nicht berücksichtigt. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 Seite 10 von 15 In nachfolgender Tabelle sind die bei der Verkehrszählung ermittelten Daten und die daraus berechneten Werte für die Eingabe in SoundPLAN angegeben: Dienstag, 8. April Lkw-Anteil % M Tag Kfz/h 261 4,9 334,9 197 4 2,0 Kfz Lkw Lkw-Anteil % M Tag Kfz/h 24h 7054 358 Tag 6655 349 5,2 415,9 Nacht 399 9 2,3 Kfz Lkw Lkw-Anteil % M Tag Kfz/h 24h 6987 302 Tag 6588 286 4,3 411,8 Nacht 399 16 4,0 Kfz Lkw 24h 5556 265 Tag 5359 Nacht M Nacht Kfz/h 24,6 Mittwoch 9. April M Nacht Kfz/h 49,9 Donnerstag 10. April M Nacht Kfz/h 49,9 Für die Berechnung der Straßenlärmimmissionen wurden die aus schallimmissionstechnischer Sicht ungünstigsten Werte verwendet: M Tag: M Nacht 415,9 Kfz/h 49,9 Kfz/h p Tag 5,2% p Nacht 4,0% Als Straßenoberbelag wurde ein Belag ohne Zuschlag nach RLS90 berücksichtigt. Steigungen / Gefälle der Roggendorfer Straße sind im Bereich des Plangebiets unter 5%, sodass hierfür kein Zuschlagnach RLS90 zu berücksichtigen ist. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen wurden an der Roggendorfer Straße / Am Zenthof sowie Roggendorfer Straße / Kölner Straße in das Rechenmodell aufgenommen. Auf einen Zuschlag für Mehrfachreflexionen wurde verzichtet, da es sich nicht beidseitig um eine geschlossene Bebauung handelt. In der nachfolgenden Tabelle sind die verwendeten Parameter der Emissionsberechnung nach RLS90 angegeben: Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 Seite 11 von 15 5. Beurteilungsgrundlage 5.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau Diese Norm bietet die Basis für eine orientierende schalltechnische Einschätzung der Situation. 5.1.1 Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 Bei der Bauleitplanung, nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. a) Bei reinen Wohngebieten (WR) tags 50 dB nachts 40 dB bzw. 35 dB b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA) tags 55 dB nachts 45 dB bzw. 40 dB c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 dB d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags 60 dB nachts 45 dB bzw. 40 dB e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 dB nachts 50 dB bzw. 45 dB f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 dB nachts 55 dB bzw. 50 dB g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 dB bis 60 dB nachts 35 dB bis 65 dB Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Darüber hinaus wird empfohlen, bei Beurteilungspegeln im Nachtzeitraum von 45 dB(A) oder mehr Schalldämmlüfter ohne ähnliche Lüftungsanlagen bei Schlafräumen einzuplanen, damit auch bei geschlossenem Fenster ein hygienischer Luftwechsel sichergestellt ist. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 5.1.2 Seite 12 von 15 Beurteilungszeiten Für die Beurteilung gilt der Tagzeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und der Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. 5.1.3 Abwägungsprinzip Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 6. Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen sind. Die in dieser Bearbeitung empfohlenen Lärmpegelbereiche basieren im Tagzeitraum auf der Basis der DIN 4109 von 1989. Für den Nachtzeitraum wird nach der Entwurfsfassung der DIN 4109 von 2006 vorgegangen. Die Norm ist in dieser Fassung noch nicht als Weißdruck verabschiedet. In Bezug auf die Ermittlung der Lärmpegelbereiche für den Nachtzeitraum sehen wir jedoch die darin empfohlene Vorgehensweise aus gutachterlicher Sicht als richtungsweisend und dem Stand der Technik entsprechend an. Nach diesem Entwurf ist bei der Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels ein Zuschlag im Nachtzeitraum von +5 dB(A) bei Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr zu vergeben. Dieser Zuschlag dient der Würdigung des besonderen Schutzes des Nachtschlafs. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 7. Seite 13 von 15 Berechnungsergebnisse und Bewertung Die Berechnungsergebnisse sind in Form von Rasterlärmkarten als Anlage beigefügt: A 1-1 bis A 1-3 Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet A 2-1 bis A 2-3 Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeldberechnung A 3-1 bis A 3-3 Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden in Plangebiet A 4-1 bis A 4-3 Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeldberechnung A 5-1 bis A 5-3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 mit Gebäuden im Plangebiet A 6-1 bis A 6-3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Freifeld Die Rasterlärmberechnungen wurden in den Höhen 2 m (Anlagen mit Endung -1), 4 m (Endung -2) und 8 m (Endung -3) durchgeführt. Die Anlagen A 1-_ bis A 4-_ zeigen in der linken Kartendarstellung den Tagzeitraum, in der rechten den Nachtzeitraum. Bei den Anlagen A 5-_ und A 6-_ ist jeweils der höhere, also maßgebende Lärmpegelbereich dargestellt, unabhängig davon ob dieser während des Tages oder im Nachtzeitraum auftritt. Während des Nachtzeitraums wurde ein Zuschlag von +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm gemäß des Entwurfs der DIN 4109 berücksichtigt. Die Konfliktkarten (A 3-1 bis A 3-3 und A 4-1 bis A 4-3) zeigen die Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005. Gemäß des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 122 wurde ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ für das gesamte Plangebiet mit den Orientierungswerten 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts zugrunde gelegt. Wie den Konfliktkarten zu entnehmen, betragen die Überschreitungen an den Gebäuden entlang der Roggendorfer Straße 10 dB(A) und mehr. Eine Reduzierung der Schallimmissionen durch Lärmschutzwände erscheint aufgrund der innerstädtischen Lage nicht möglich. Auch eine Reduzierung der Schallemissionen an der Quelle ist nach RLS90 nicht möglich, da bereits die nach RLS90 niedrigste zulässige Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) in diesem Straßenabschnitt vorgegeben ist und Änderungen des Fahrbahnoberbelags (offenporiger Asphalt o.Ä.) bei dieser Geschwindigkeit keine Berücksichtigung nach RLS90 finden. Aus schallimmissionstechnischer Sicht bleibt nur die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern oder günstiger Grundrissanordnungen (keine Aufenthaltsräume an den stark mit Lärm beaufschlagten Fassaden). Die Mindestanforderungen nach DIN 4109 an den Schallschutz gegen Außenlärm sind im nachfolgenden Punkt dargestellt. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 7.1 Seite 14 von 15 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche wurde die DIN 4109, Ausgabe 1989 sowie der Entwurf der DIN 4109, Teil 1, Ausgabe 2006 herangezogen. Gemäß den Normen wird der sogenannte maßgebende Außenlärmpegel berechnet, indem alle Verkehrsgeräuscheinwirkungen (Straße, Schiene, Luft, Wasser) um 3 dB(A) erhöht und anschließend energetisch addiert werden. Zusätzlich ist noch der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm zur Berücksichtigung des Gewerbelärms energetisch zu addieren. Der Entwurf zur DIN 4109 beinhaltet außerdem noch einen nächtlichen Zuschlag, im Fall von Straßenverkehr +5 dB(A), zur Berücksichtigung des besonderen Schutzes des Nachtschlafs. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung angewendet. Im konkreten Fall berechnet sich der maßgebende Außenlärmpegel zu: Tag:Straßenverkehr + 3 dB(A) ++ IRW Tag Nacht:Straßenverkehr + 5 dB(A) + 3 dB(A) ++ IRW Nacht Wie den Anlagen zu entnehmen, wird an den Gebäuden entlang der Roggendorfer Straße der Lärmpegelbereich V erwartet. Mit zunehmendem Abstand zur Roggendorfer Straße vermindert sich der maßgebende Außenlärmpegelbereich bis II. Der maßgebende Außenlärmpegelbereich I wird im gesamten Plangebiet nicht erreicht, da der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm im Tagzeitraum bereits 55 dB(A) beträgt und somit bereits allein hierdurch der Lärmpegelbereich II erreicht ist. In nachstehender Tabelle sind die Lärmpegelbereiche den erforderlichen bewerteten Schalldämmmaßen, unterteilt nach Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Büroräumen, gegenübergestellt: 1 ) 2 ) Raumart erf. R`w,res. des Außenbauteils in dB Aufenthaltsräume in Büroräume 1) u.ä. Wohnungen u.ä. Lärmpegelbereich (LPB) maßgeblicher Außenlärmpegel dB(A) I bis 55 30 - II 55 bis 60 30 30 III 60 bis 65 35 30 IV 65 bis 70 40 35 V 70 bis 75 45 40 VI 75 bis 80 50 45 VII > 80 2 ) 50 An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpergel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die in der Tabelle der DIN 4109 angegebenen bewerteten Schalldämmmaße beziehen sich jeweils auf die Fassade eines Raumes. Bei unterschiedlichen Bauteilen (Wand + Fenster) muss das resultierende Schalldämmmaß die genannten Anforderungen erreichen. Des Weiteren ist in Abhängigkeit des Verhältnisses von Fassadenfläche zu Raumgrundfläche noch ein Zuschlag zu beachten. Datum: 21.11.2015 Projektnummer: 150877 Datei: 151121 BSI za 150877 8. Seite 15 von 15 Zusammenfassung Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Sinnersdorf“ in Pulheim wurde eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der Verkehrslärmeinwirkung der Roggendorfer Straße auf das Plangebiet durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen nach den Vorgaben der DIN 18005, RLS90 und DIN 4109. Als Grundlage der Verkehrslärmemissionen der Roggendorfer Straße wurden die durch die Stadt Pulheim zur Verfügung gestellten Zähldaten aus 2014 verwendet. Es wurden Rasterlärmkarten der Beurteilungspegel und der Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 in den Höhen 2m, 4m und 8m angefertigt. Hierbei wurde unterschieden in Berechnungen mit bestehenden Gebäuden im Plangebiet und ohne Gebäude im Plangebiet (Freifeld). Darüber hinaus wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm ermittelt und als Rasterlärmkarten in den genannten Höhen für beide Situationen (mit bestehender Bebauung und Freifeld) dargestellt. Es zeigt sich, dass entlang der Roggendorfer Straße mit Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 von 10 dB(A) und mehr zu rechnen ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) erscheinen aufgrund der innerörtlichen Lage nicht realisierbar. Maßnahmen an der Schallquelle, wie Geschwindigkeitsreduzierung oder Einbau eines offenporigen Asphalts, zeigen nach RLS90 keine Wirkung, da bereits die niedrigste zulässige Höchstgeschwindigkeit nach RLS90 an diesem Straßenabschnitt vorhanden ist und offenporige Asphalte bei dieser Geschwindigkeit nach RLS90 keine Minderung ergeben. Es verbleiben passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern in Verbindung mit Schalldämmlüftern (nächtlicher Beurteilungspegel größer 45 dB(A) bei Schlafräumen). grasy a A0 i a i e gi eeri g Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 1-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 1-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 1-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 2-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 2-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 2-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Beurteilungspegel Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Pegel in dB(A) 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 3-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= 0 - 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 > 10 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 3-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Ausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= 0 - 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 > 10 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 3-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Ausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= 0 - 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 > 10 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 4-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= 0 - 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 > 10 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 4-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= 0 - 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 > 10 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Nacht Projekt 150877 Anlage A 4-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Konfliktkarte Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittent: Roggendorfer Straße Berechnungsvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= 0 - 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 > 10 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150877 Anlage A 5-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittenten: Roggendorfer Straße Immissiosnrichtwert TA-Lärm Berechnungsvorschrift: DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150877 Anlage A 5-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittenten: Roggendorfer Straße Immissiosnrichtwert TA-Lärm Berechnungsvorschrift: DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150877 Anlage A 5-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittenten: Roggendorfer Straße Immissiosnrichtwert TA-Lärm Berechnungsvorschrift: DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150877 Anlage A 6-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht Berechnungshöhe 2m Emittenten: Roggendorfer Straße Immissiosnrichtwert TA-Lärm Berechnungsvorschrift: DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150877 Anlage A 6-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht Berechnungshöhe 4m Emittenten: Roggendorfer Straße Immissiosnrichtwert TA-Lärm Berechnungsvorschrift: DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4 Tag Projekt 150877 Anlage A 6-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 122 Stadt Pulheim Schallausbreitungsrasterberechnung Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht Berechnungshöhe 8m Emittenten: Roggendorfer Straße Immissiosnrichtwert TA-Lärm Berechnungsvorschrift: DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen Ausweisung: Allgemeines Wohngebiet (WA) Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:2000 0 10 20 Stand: 21.11.2015 40 60 80 m Blattgröße DIN A4