Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,9 MB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Projekt 150877
Bebauungsplan Nr. 122
„Sinnersdorf“
Pulheim
Schallimmissionstechnische Bearbeitung
Geräuscheinwirkung durch Straßenverkehr
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Stra(e 81
D 51467 Bergisch G adbach
- 151121 BSI za 150877Stand: 21. November 2015
Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Planungsamt
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
T0 49 (0)2202 9 29 75 80
F0 49 (0)2202 9 29 75 85
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www0g e gi eeri g0de
Spar asse
B
IBA:;
DE38370501980040842163
BIC;
C>?SDE33XXX
B? ;
37050198
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40842163
USt Id:r0 DE239983669
Gese schafter
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Dieser Bericht enthält 15 Seiten Text und 18 Seiten Anlagen.
Hinweis:
Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers.
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Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
Seite 2 von 15
Inhalt:
Seite
1.
Situation und Aufgabenstellung .................................................................................. 3
2.
Grundlagen .................................................................................................................... 3
2.1
Örtliche Gegebenheiten ................................................................................................ 3
2.2
Technische Grundlagen ................................................................................................ 4
3.
Anforderungen .............................................................................................................. 6
3.1
Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG ............................................................... 6
3.2
Baugesetzbuch – BauGB ............................................................................................... 6
3.3
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau....................................................................... 7
4.
Berechnungsgrundlagen .............................................................................................. 9
4.1
Prognoseberechnung.................................................................................................... 9
4.2
Gelände / Topografie .................................................................................................... 9
4.3
Immissionssorte ............................................................................................................ 9
4.4
Schallquellen ................................................................................................................. 9
5.
Beurteilungsgrundlage ............................................................................................... 11
5.1
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau..................................................................... 11
6.
Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau ..................................................... 12
7.
Berechnungsergebnisse und Bewertung................................................................... 13
7.1
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ............................................................................ 14
8.
Zusammenfassung...................................................................................................... 15
Anlagen:
A 1-1 bis A 1-3 .............................. Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
A 2-1 bis A 2-3 ................................................................. Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeld
A 3-1 bis A 3-3 ..................................... Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
A 4-1 bis A 4-3 .........................................................................Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeld
A 5-1 bis A 5-3 ... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
A 6-1 bis A 6-3 ...................................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag / Nacht Freifeld
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
1.
Seite 3 von 15
Situation und Aufgabenstellung
Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Sinnersdorf“.
In diesem Zuge sollen die Verkehrslärmeinwirkungen durch die Roggendorfer
Straße auf das Plangebiet berechnet und beurteilt werden.
Hinweis:
Hinweise auf rechtliche Zusammenhänge und Entscheidungen aus unserem Hause
sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des RBG zu sehen. Bei der Bewertung umweltschutzrelevanter und bautechnischer Situationen sind derartige Hinweise aus
rechtlicher Sicht zulässig und üblich.
2.
Grundlagen
2.1
Örtliche Gegebenheiten
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 122 wird begrenzt durch die „Roggendorfer
Straße“, „Am Zehnthof“, „Am Theuspfad“ und „Kesselsgasse“. In nachstehender,
unmaßstäblicher Übersicht ist das Plangebiet eingetragen:
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
Seite 4 von 15
2.2
Technische Grundlagen
2.2.1
Gesetze und Erlasse, Normen und Richtlinien
Gesetze und Erlasse
BImSchGBundesimmissionsschutzgesetz
BauGB
Baugesetzbuch
Bau NVO4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung)
TA LärmTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundesimmissionsschutzgesetz
Normen
DIN 1320
Akustik, Grundbegriffe ; 1997-6
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau; 1989-11
DIN E 4109, Teil 1Schallschutz im Hochbau (Entwurf), Oktober 2006
DIN 18005-1
Schallschutz im Städtebau; 2002-7
DIN 18005-1 Bbl.1Schallschutz im Städtebau; 1987-5
DIN 18005-2
Schallschutz im Städtebau; 1991-9
Regelwerke + Richtlinien
RLS90 – Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Bundesministerium für Verkehr, 1990
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
2.2.2
Seite 5 von 15
Verwendete Unterlagen
Digitale geografische und topografische Daten
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW
Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen
Stadt Pulheim
Vorentwurf zum Bebauungsplan
September 2014, Amt 61 Stadtplanung, Pulheim
Verkehrszählung vom 08.04.2014 bis 14.04.2014, Tiefbauamt, Stadt Pulheim
2.2.3
Technische Hilfsmittel
PC-gestütztes Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm
SoundPLAN Version 7.4, SoundPLAN GmbH, Backnang
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
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3.
Anforderungen
3.1
Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG
Zweck des Gesetzes ist es u. a. (§1), Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten u. a. für die Errichtung und den Betrieb von
Anlagen (§2).
Entsprechend § 50 sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen … die
für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass
schädliche Umwelteinwirkungen…auf die ausschließlich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit
wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.“
3.2
Baugesetzbuch – BauGB
Im BauGB wird im ersten Teil die Bauleitplanung thematisiert.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine
dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten (§1 (5)).
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere nach §1 (6) zu berücksichtigen (Auszug):
1.
…
7.
8.
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere….
…
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie die Bevölkerung insgesamt
die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer
verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung
…
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
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Hinsichtlich dem Umweltschutz gilt ergänzend die Vorschrift nach §1a:
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei
sind zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzung die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen
zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige
Maß zu begrenzen.
Im dritten Teil des BauGB wird in §34 die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschrieben:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht
beeinträchtigt werden.
3.3
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
Die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ist für die Bauleitplanung das maßgebliche Regelwerk. Hierbei werden die Berechnungsverfahren für Geräuschimmissionen von sämtlichen Quellen definiert. Die Bewertung der ermittelten Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage von Orientierungswerten, welche im Rahmen der Bauleitplanung eine Richtschnur zur Einschätzung der Geräuschbeaufschlagung in einem Gebiet geben sollen.
Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als Grenzwerte zu betrachten sondern sollen in Abwägung mit den sonstigen Kriterien abgewogen werden.
Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Baufläche oder der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet bezogen werden. Sie dienen
folglich dem Schutz der Wohnung bzw. der schützenswerten Räumen in Gebäuden.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
3.3.1
Seite 8 von 15
Orientierungswerte der DIN 18005
Nachfolgend werden die Orientierungswerte gem. DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 für die
für das Plangebiet vorgesehene Nutzung als Wohngebiet aufgeführt:
Orientierungswerte für entsprechend DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1. Ziffer1.1b)
Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebieten
Tags
50 dB
Nachts
40 dB bzw.
35 dB
Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten
Tags
55 dB
Nachts
45 dB bzw.
40 dB
Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)
Tags
60 dB
Nachts
50 dB bzw.
45 dB
Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)
Tags
65 dB
Nachts
55 dB bzw.
50 dB
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
4.
Berechnungsgrundlagen
4.1
Prognoseberechnung
Seite 9 von 15
Für die Ermittlung von Beurteilungspegeln wird eine Schallausbreitungsprognosesoftware verwendet, die entsprechend den rechtlichen Vorgaben die normkonforme Schallausbreitung und die Beurteilung gem. den einschlägigen Richtlinien
durchführt.
Schallausbreitungsberechnungen nach der DIN 18005 für Straßenverkehr basieren
auf der RLS 90.
4.2
Gelände / Topografie
Zur Berücksichtigung der Topografie wurde ein digitales Geländemodell als Grundlage für das weitere Berechnungsmodell erstellt. Hierfür wurden die durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung NRW zur Verfügung gestellten
Höhenpunkte in die Berechnungssoftware eingeladen und digitales Geländemodell
durch Triangulation berechnet.
4.3
Immissionssorte
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurden keine Immissionsaufpunktberechnungen durchgeführt sondern Rasterlärmkarten in verschiedenen Höhen berechnet.
4.4
Schallquellen
Die Schallemissionen durch den Straßenverkehr werden nach der RLS 90 berechnet.
Die daraus ermittelte Schallleistung der Quellen bildet in Form von Linienschallquellen die Basis für die Schallausbreitungsberechnung.
Gemäß Vorgabe der Stadt Pulheim soll der Straßenverkehrslärm der Roggendorfer
Straße untersucht werden. Andere Straßen in der Nähe des Plangebiets sollen nicht
betrachtet werden, da diese eine untergeordnete Bedeutung haben.
Für die Berechnung der Straßenverkehrslärmimmissionen wurden die seitens der
Stadt Pulheim vorgegebenen Zähldaten verwendet. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens für die nächsten Jahre wurde nicht berücksichtigt.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
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In nachfolgender Tabelle sind die bei der Verkehrszählung ermittelten Daten und die
daraus berechneten Werte für die Eingabe in SoundPLAN angegeben:
Dienstag, 8. April
Lkw-Anteil
%
M Tag
Kfz/h
261
4,9
334,9
197
4
2,0
Kfz
Lkw
Lkw-Anteil
%
M Tag
Kfz/h
24h
7054
358
Tag
6655
349
5,2
415,9
Nacht
399
9
2,3
Kfz
Lkw
Lkw-Anteil
%
M Tag
Kfz/h
24h
6987
302
Tag
6588
286
4,3
411,8
Nacht
399
16
4,0
Kfz
Lkw
24h
5556
265
Tag
5359
Nacht
M Nacht
Kfz/h
24,6
Mittwoch 9. April
M Nacht
Kfz/h
49,9
Donnerstag 10. April
M Nacht
Kfz/h
49,9
Für die Berechnung der Straßenlärmimmissionen wurden die aus schallimmissionstechnischer Sicht ungünstigsten Werte verwendet:
M Tag:
M Nacht
415,9 Kfz/h
49,9 Kfz/h
p Tag 5,2%
p Nacht 4,0%
Als Straßenoberbelag wurde ein Belag ohne Zuschlag nach RLS90 berücksichtigt.
Steigungen / Gefälle der Roggendorfer Straße sind im Bereich des Plangebiets unter
5%, sodass hierfür kein Zuschlagnach RLS90 zu berücksichtigen ist. Zuschläge für
lichtzeichengeregelte Kreuzungen wurden an der Roggendorfer Straße / Am Zenthof
sowie Roggendorfer Straße / Kölner Straße in das Rechenmodell aufgenommen.
Auf einen Zuschlag für Mehrfachreflexionen wurde verzichtet, da es sich nicht beidseitig um eine geschlossene Bebauung handelt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die verwendeten Parameter der Emissionsberechnung nach RLS90 angegeben:
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
Seite 11 von 15
5.
Beurteilungsgrundlage
5.1
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
Diese Norm bietet die Basis für eine orientierende schalltechnische Einschätzung
der Situation.
5.1.1
Orientierungswerte nach DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1
Bei der Bauleitplanung, nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung
sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen.
a)
Bei reinen Wohngebieten (WR)
tags
50 dB
nachts
40 dB bzw. 35 dB
b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA)
tags
55 dB
nachts
45 dB bzw. 40 dB
c)
Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen
tags und nachts
55 dB
d) Bei besonderen Wohngebieten (WB)
tags
60 dB
nachts
45 dB bzw. 40 dB
e)
Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)
tags
60 dB
nachts
50 dB bzw. 45 dB
f)
Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)
tags
65 dB
nachts
55 dB bzw. 50 dB
g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind,
je nach Nutzungsart
tags
45 dB bis 60 dB
nachts
35 dB bis 65 dB
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Darüber hinaus wird empfohlen, bei Beurteilungspegeln im Nachtzeitraum von
45 dB(A) oder mehr Schalldämmlüfter ohne ähnliche Lüftungsanlagen bei Schlafräumen einzuplanen, damit auch bei geschlossenem Fenster ein hygienischer Luftwechsel sichergestellt ist.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
5.1.2
Seite 12 von 15
Beurteilungszeiten
Für die Beurteilung gilt der Tagzeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und der Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
5.1.3
Abwägungsprinzip
Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange
– insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des
Schallschutzes führen.
6.
Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen sind.
Die in dieser Bearbeitung empfohlenen Lärmpegelbereiche basieren im Tagzeitraum
auf der Basis der DIN 4109 von 1989. Für den Nachtzeitraum wird nach der Entwurfsfassung der DIN 4109 von 2006 vorgegangen. Die Norm ist in dieser Fassung
noch nicht als Weißdruck verabschiedet. In Bezug auf die Ermittlung der Lärmpegelbereiche für den Nachtzeitraum sehen wir jedoch die darin empfohlene Vorgehensweise aus gutachterlicher Sicht als richtungsweisend und dem Stand der Technik
entsprechend an. Nach diesem Entwurf ist bei der Bestimmung des maßgeblichen
Außenlärmpegels ein Zuschlag im Nachtzeitraum von +5 dB(A) bei Lärmeinwirkung
durch Straßenverkehr zu vergeben. Dieser Zuschlag dient der Würdigung des besonderen Schutzes des Nachtschlafs.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
7.
Seite 13 von 15
Berechnungsergebnisse und Bewertung
Die Berechnungsergebnisse sind in Form von Rasterlärmkarten als Anlage beigefügt:
A 1-1 bis A 1-3 Beurteilungspegel Tag / Nacht mit Gebäuden im Plangebiet
A 2-1 bis A 2-3 Beurteilungspegel Tag / Nacht Freifeldberechnung
A 3-1 bis A 3-3 Konfliktkarten Tag / Nacht mit Gebäuden in Plangebiet
A 4-1 bis A 4-3 Konfliktkarten Tag / Nacht Freifeldberechnung
A 5-1 bis A 5-3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 mit Gebäuden im Plangebiet
A 6-1 bis A 6-3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Freifeld
Die Rasterlärmberechnungen wurden in den Höhen 2 m (Anlagen mit Endung -1),
4 m (Endung -2) und 8 m (Endung -3) durchgeführt.
Die Anlagen A 1-_ bis A 4-_ zeigen in der linken Kartendarstellung den Tagzeitraum,
in der rechten den Nachtzeitraum. Bei den Anlagen A 5-_ und A 6-_ ist jeweils der
höhere, also maßgebende Lärmpegelbereich dargestellt, unabhängig davon ob dieser während des Tages oder im Nachtzeitraum auftritt. Während des Nachtzeitraums wurde ein Zuschlag von +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm gemäß des Entwurfs der DIN 4109 berücksichtigt.
Die Konfliktkarten (A 3-1 bis A 3-3 und A 4-1 bis A 4-3) zeigen die Überschreitung der
Orientierungswerte nach DIN 18005. Gemäß des Entwurfs des Bebauungsplans
Nr. 122 wurde ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ für das gesamte Plangebiet mit
den Orientierungswerten 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts zugrunde gelegt.
Wie den Konfliktkarten zu entnehmen, betragen die Überschreitungen an den Gebäuden entlang der Roggendorfer Straße 10 dB(A) und mehr. Eine Reduzierung der
Schallimmissionen durch Lärmschutzwände erscheint aufgrund der innerstädtischen Lage nicht möglich. Auch eine Reduzierung der Schallemissionen an der
Quelle ist nach RLS90 nicht möglich, da bereits die nach RLS90 niedrigste zulässige
Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) in diesem Straßenabschnitt vorgegeben ist und
Änderungen des Fahrbahnoberbelags (offenporiger Asphalt o.Ä.) bei dieser Geschwindigkeit keine Berücksichtigung nach RLS90 finden. Aus schallimmissionstechnischer Sicht bleibt nur die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen in
Form von Schallschutzfenstern oder günstiger Grundrissanordnungen (keine Aufenthaltsräume an den stark mit Lärm beaufschlagten Fassaden). Die Mindestanforderungen nach DIN 4109 an den Schallschutz gegen Außenlärm sind im nachfolgenden Punkt dargestellt.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
7.1
Seite 14 von 15
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche wurde die DIN 4109, Ausgabe 1989 sowie der
Entwurf der DIN 4109, Teil 1, Ausgabe 2006 herangezogen. Gemäß den Normen
wird der sogenannte maßgebende Außenlärmpegel berechnet, indem alle Verkehrsgeräuscheinwirkungen (Straße, Schiene, Luft, Wasser) um 3 dB(A) erhöht und anschließend energetisch addiert werden. Zusätzlich ist noch der Immissionsrichtwert
nach TA-Lärm zur Berücksichtigung des Gewerbelärms energetisch zu addieren.
Der Entwurf zur DIN 4109 beinhaltet außerdem noch einen nächtlichen Zuschlag, im
Fall von Straßenverkehr +5 dB(A), zur Berücksichtigung des besonderen Schutzes
des Nachtschlafs. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung angewendet.
Im konkreten Fall berechnet sich der maßgebende Außenlärmpegel zu:
Tag:Straßenverkehr + 3 dB(A) ++ IRW Tag
Nacht:Straßenverkehr + 5 dB(A) + 3 dB(A) ++ IRW Nacht
Wie den Anlagen zu entnehmen, wird an den Gebäuden entlang der Roggendorfer
Straße der Lärmpegelbereich V erwartet. Mit zunehmendem Abstand zur Roggendorfer Straße vermindert sich der maßgebende Außenlärmpegelbereich bis II. Der
maßgebende Außenlärmpegelbereich I wird im gesamten Plangebiet nicht erreicht,
da der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm im Tagzeitraum bereits 55 dB(A) beträgt
und somit bereits allein hierdurch der Lärmpegelbereich II erreicht ist.
In nachstehender Tabelle sind die Lärmpegelbereiche den erforderlichen bewerteten
Schalldämmmaßen, unterteilt nach Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Büroräumen, gegenübergestellt:
1
)
2
)
Raumart
erf. R`w,res. des Außenbauteils in dB
Aufenthaltsräume in
Büroräume 1) u.ä.
Wohnungen u.ä.
Lärmpegelbereich
(LPB)
maßgeblicher
Außenlärmpegel
dB(A)
I
bis 55
30
-
II
55 bis 60
30
30
III
60 bis 65
35
30
IV
65 bis 70
40
35
V
70 bis 75
45
40
VI
75 bis 80
50
45
VII
> 80
2
)
50
An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpergel leistet,
werden keine Anforderungen gestellt.
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Die in der Tabelle der DIN 4109 angegebenen bewerteten Schalldämmmaße beziehen sich jeweils auf die Fassade eines Raumes. Bei unterschiedlichen Bauteilen
(Wand + Fenster) muss das resultierende Schalldämmmaß die genannten Anforderungen erreichen. Des Weiteren ist in Abhängigkeit des Verhältnisses von Fassadenfläche zu Raumgrundfläche noch ein Zuschlag zu beachten.
Datum: 21.11.2015
Projektnummer: 150877
Datei: 151121 BSI za 150877
8.
Seite 15 von 15
Zusammenfassung
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Sinnersdorf“ in Pulheim
wurde eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der Verkehrslärmeinwirkung
der Roggendorfer Straße auf das Plangebiet durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen nach den Vorgaben der DIN 18005, RLS90 und DIN 4109. Als Grundlage der Verkehrslärmemissionen der Roggendorfer Straße wurden die durch die Stadt Pulheim
zur Verfügung gestellten Zähldaten aus 2014 verwendet.
Es wurden Rasterlärmkarten der Beurteilungspegel und der Überschreitungen der
Orientierungswerte nach DIN 18005 in den Höhen 2m, 4m und 8m angefertigt. Hierbei wurde unterschieden in Berechnungen mit bestehenden Gebäuden im Plangebiet und ohne Gebäude im Plangebiet (Freifeld). Darüber hinaus wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte nach
TA-Lärm ermittelt und als Rasterlärmkarten in den genannten Höhen für beide Situationen (mit bestehender Bebauung und Freifeld) dargestellt.
Es zeigt sich, dass entlang der Roggendorfer Straße mit Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 von 10 dB(A) und mehr zu rechnen ist. Aktive
Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) erscheinen aufgrund der innerörtlichen Lage nicht realisierbar. Maßnahmen an der Schallquelle, wie Geschwindigkeitsreduzierung oder Einbau eines offenporigen Asphalts, zeigen nach RLS90 keine
Wirkung, da bereits die niedrigste zulässige Höchstgeschwindigkeit nach RLS90 an
diesem Straßenabschnitt vorhanden ist und offenporige Asphalte bei dieser Geschwindigkeit nach RLS90 keine Minderung ergeben. Es verbleiben passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern in Verbindung mit Schalldämmlüftern (nächtlicher Beurteilungspegel größer 45 dB(A) bei Schlafräumen).
grasy
a
A0
i
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i e gi eeri g
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 1-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 1-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 1-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 2-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 2-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 2-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Pegel
in dB(A)
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 3-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<= 0
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
> 10
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 3-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Ausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<= 0
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
> 10
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 3-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Ausweisung gem. Vorgabe Stadt Pulheim:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<= 0
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
> 10
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 4-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<= 0
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
> 10
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 4-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<= 0
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
> 10
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Nacht
Projekt 150877
Anlage A 4-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Konfliktkarte Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittent: Roggendorfer Straße
Berechnungsvorschrift:
DIN 18005 / RLS90
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<= 0
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
> 10
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150877
Anlage A 5-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittenten:
Roggendorfer Straße
Immissiosnrichtwert TA-Lärm
Berechnungsvorschrift:
DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm
Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150877
Anlage A 5-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittenten:
Roggendorfer Straße
Immissiosnrichtwert TA-Lärm
Berechnungsvorschrift:
DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm
Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150877
Anlage A 5-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittenten:
Roggendorfer Straße
Immissiosnrichtwert TA-Lärm
Berechnungsvorschrift:
DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm
Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150877
Anlage A 6-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht
Berechnungshöhe 2m
Emittenten:
Roggendorfer Straße
Immissiosnrichtwert TA-Lärm
Berechnungsvorschrift:
DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm
Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150877
Anlage A 6-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht
Berechnungshöhe 4m
Emittenten:
Roggendorfer Straße
Immissiosnrichtwert TA-Lärm
Berechnungsvorschrift:
DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm
Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4
Tag
Projekt 150877
Anlage A 6-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 122
Stadt Pulheim
Schallausbreitungsrasterberechnung
Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tag / Nacht
Berechnungshöhe 8m
Emittenten:
Roggendorfer Straße
Immissiosnrichtwert TA-Lärm
Berechnungsvorschrift:
DIN 4109 / RLS90 / TA-Lärm
Zuschlag nachts: +5dB(A) für Straßen
Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:2000
0 10 20
Stand: 21.11.2015
40
60
80
m
Blattgröße DIN A4