Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
09.12.2015
Erstellt
30.11.15, 18:30
Aktualisiert
30.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Herr Riner
Ahe Kölner Straßc 26
-i0159 Pulheim
Cespräch am 1.t.09.1014
Bebauungsplan Nr. I 22 Sinnersdorf ..Töptbnveg..
Unscr Grundstück
Sehr geehner Herr Ritter.
vielen Dank fiir da-s ausftihrliche und inlbrmative Gespräch. um einen harmonischen
[ibergang z.u'ischen Bungalo*' und den geplanren lvteirrlamilienhäusem zu erreichenmöchten wir Sic bitten. sich dalür einz.usetzen. dass die Mehrfamilienhauser
Tietlaragensrellplätz-e crhalten urxl zu unserer Grundsückgrenze Grän- bz:r. Garrenfläche
entsteht.
Bitte intbrmicren sie uns auch. sann die (iebäudehöhen und die Gestaltung der Fassaden
Balkone'l errassen crc.i rorliegün bzw. ein entsprechendcr Aushang erfolgi. da sir mit den
zeitlictren .{bläut'en im Detail nichr sehr r.enraur sind.
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Yielen Danh.
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EINSCHREIBEN
Stadt Pulheim
Planungsant
50259 Pulheim
Pulheim, den 28.10.2014
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BEBAUUNGSPLANENTI{URF
Nr. 122 - Sinner sdorf - Töpferweg
Flurstück 13O4 / 560
Neuordnung des Grundstücks
Sehr geehrte Damen und Herren,
oben genannter Bebauungsplanentvurf ireist für die Parzelle 1304/560
eine überbaubare Grundstücksf1äche aus, für die eine Erschließung
über den Töpferweg vorgesehen ist.
Die Schaffung einer solchen Baunöglichkeit vürden rir sehr begrüßen.
Soueit eine Neuordnung der Grundstücksflächen hierfür notuendiB ist,
verden vir uns entsprechend an die Eigentümer venden.
Sol1te di-ese Möglichkeit nicht umsetzbar sei.n, ist uns zunindest
eine fuß1äufige rückuärtige Erschließung an den Töpferweg vichtig'
um die Pflege des großen Gartens ohne Querung der Wohnräume beuerkstelli8en zu können.
Über ein Entgegenkonmen uären vir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen
Grüßen
PC:rT:
An das
Stadtplenungsamt der Stadt Pulheim
z.Hd. Herrn Ritter
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
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qsdn'r-''3"'-vbol'
Betr.: Einspruch gegen den neu vorgestellten Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 122 SinneEdorf Töpferweg
-
Vorentwurf BP 122
-
Sehr geehrter Herr Ritter.
mit diesem Schreiben erheben wir Einspruch gegen den neu vorgestellten Bebauungsplan
Vorentwurf BP 122 - Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf Töpferweg.
-
Wir sind Bewohner und Eigentümer der Häuser auf den Pazellen
und haben uns sehr
lange eine Erschließung des TöpfeMeges in Srnnersdorf gewünscht.
Nachdem die Erstellung und Erschließung durch den TöpfeMeg allerdings nicht realisierbar war.
haben wir uns im Jahre 2011 zur Planung eines Neubaus auf den
durch dae
Erschließung von der Kesselsgasse aus entschieden. Hierfür wurde sogar die Altbebauung
Kesselsgasse 11 abgerissen, damit eine Feuerwehrzufahrt und eine Anschlussfähigkeit des Neubaus
hergestellt werden konnte.
Aus diesem Grund wünschen wir nun keine Erschließung mehr durch den Töpferweg.
Parzellen und
Desweiteren werden im neuen Bebauungsplan Baugrenzen verschoben, die uns bei der Planung
unseres Neubaus auch sehr gut gefallen hätten, aber damals wurde uns seitens der
Planungsabteilung der Stadt Pulheim gesagt eine Baugrenzenverschiebung in Richtung Süden auf
den
sei nicht möglich. da es sich hierbei um ,Beruhigte Gartenzone'
handele. Wir haben uns mit diesem Umstand im Vertrauen darauf arrangiert, dass dies für alle
Grundstücke - auch unsere Nachbargrundstücke gelten soll. Leider stellen wir nun fest, dass eine
Verschiebung nun möglich sein soll und sehen hierin erne Ungleichbehandlung.
lm neuen Plan ist nun nämlich genau dieses Baugrenze um ca 5 m weiter Richtung Kesselsgasse und
somit in die beruhigte Gartenzone hinein verschoben. Eine Bebauung innerhalb den neu festgeselzten
Baugrenzen würde die Nutzung unserer nun vorhandene Terrasse und der Räume im Hause
erheblich b€einirächtigen, Eine Bebauung lvurde zu einer Verschattung der
I errasse und vor allem auch der Zimmer im
führen.
Parzellen und
Haus
Als dritten Punkt möchten wir anmerken, dass für die Erschließung des Töpfen^reges zwei
wunderschöne Eichen gefällt werden müssen. Es stellt sich für uns die Frage ob nicht durch
eine Anderung im Verlauf des Töpferwegs die beiden schönen alten Bäume erhalten bleiben können.
Schlussendlich wollen wir noch die Frage stellen, warum die Fläche für die beiden Mehrfamilienhäuser
und die Bebauung mit Einfamilienhäusern nicht getauscht werden kann. Die beiden
Mehrfamilienhäuser würden sich an die angrenzenden Häuser an der Straße Am Zehnthof wesentlich
besser ins Gesamtbild der Umgebungsbebauung einpassen. als neben dem Bungalow an der Straße
Am Theuspfad. Hier wäre eine Bebauung mit Eintamilienhäusern wesentlich stimmiger für das
Gesamtbild.
lvlit fraundlichen Grüßen
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An das
Stadtplanungsamt der Stadt Pulheim
z.Hd, Herrn Ritter
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
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Betr.:EinspruchgegendenneuvorgestelltenBebauungsPlan-VorentwurfBPl22Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf Töpferweg
Sehr geehrter Herr Ritter,
mit diesem schreiben erheben wir Einspruch gegen den neu vorgestellten Bebauungsplan
Vorentwurf BP 122 - Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf Töpferweg.
Wr sind Bewohner des Hauses
-
und somit direkt von der geplanten Anderung des
Bebauungsplans betroffen.
Uns stört in erheblichem Maße die Baugrenzenverschiebung in Richtung Süden in der Parzelle 1873'
Bei einer Bebauung innerhalb der neu geltenden Baugrenzen wird es in unserem Hause, sowie auf
unserer Terrasse zu einer erheblichen Verdunkelung kommen.
Leider kennen wir diesen Zustand zu genüge, da die hintere Bebauung auf der Paeelle 1873 in den
gesamte
SOer Jahren unsere komplette damalige Fensterfront verdunkelt hat und uns fiast das
abzureißen
Grund
die
wär
mit
ein
Dies
genommen
wurde.
ialeslicfrt
.
dass uns
befürchten,
wieder
wir
also
müssen
Nun
zu
bezaehen.
Doppelhaus
,ni das ne-u errichtete
verbringen
Licht
ganzen
eingeschaltetem
Tag
bei
wieder
den
wir
nimmt
und
Tageslicht
ejn Haus das
müssen.
Altbebauung
Mit freundlichen Grüßen
.