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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zur V8/0299)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
326 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zur V8/0299)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich D 8/ - 50- Amt: - SO- An den BeschIAusf.: - SO- Finanz- u. Personalausschuss der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden Datum: 19.01.2005 Beschlusszu fassen: I wird Die Vorlage • 0300 gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung beschlossen . NW Begründung der Dringlichkeit: Ohne Dringlichkeitsbeschluss können die noch dem Haushaltsjahr 2004 zuzuordnenden Zahlungen - Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises als örtlicher Sozialhilfeträger - nicht geleistet werden. (Strömer) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG • Der Vorlage I D8t 03tJ~ I wird zugestimmt. Erftstadt, den 20.01 .2005 rner) Beigeordneter (Zerres) Stadtverordneter