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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.11.15, 15:23
Aktualisiert
02.11.15, 15:23
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2015) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 425/2015 Erstellt am: 19.10.2015 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.11.2015 Betreff Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 181.104,79 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 181.104,79 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Dem oben dargestellten Finanzierungsbedarf in 2015 stehen Einsparungen im Jahr 2014 gegenüber. Vorlage Nr.: 425/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Erläuterungen Mit Vorlage 159/2015 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO zur Kenntnis gegeben. Zusätzlich zu den bereits übertragenen Ermächtigungen aus oben genannter Vorlage ergibt sich die Notwendigkeit zwei weitere Auszahlungsermächtigungen ins Jahr 2015 zu übertragen. Auf die Erläuterungen zu den Positionen in der Anlage I wird verwiesen.