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Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen) Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

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Vorlage Nr.: 357/2015 Erstellt am: 31.08.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.12.05 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 18.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 357/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des nachfolgend aufgeführten Flurstücks gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Römerhof Gemarkung Geyen Flur 11, Flurstück 2658 (Teilfläche) Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Teilbereich des Flurstücks 2658 wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Anlage „Am Römerhof“ besteht aus den Flurstücken 2658, 2288 und 2424. Ausgebaut sind die Flurstücke 2658 und 2288. Gewidmet wurden bereits das Flurstück 2288 (Fußweg) und eine Teilfläche von Flurstück 2658. Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil des Flurstücks 2658, für den die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung im Bebauungsplan 34/6 Geyen als öffentliche Verkehrsfläche und städtisches Eigentum) vorliegen. Eine Widmung des Flurstücks 2424 ist mangels Ausbaus und städtischen Eigentums noch nicht möglich und bleibt mit Eintritt der Voraussetzungen künftig vorbehalten. Das Flurstück ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.