Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
357/2015
Erstellt am:
31.08.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.05
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
18.11.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 357/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des nachfolgend
aufgeführten Flurstücks gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Römerhof
Gemarkung Geyen
Flur 11, Flurstück 2658 (Teilfläche)
Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Teilbereich des Flurstücks 2658 wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Anlage „Am Römerhof“ besteht aus den Flurstücken 2658, 2288 und 2424.
Ausgebaut sind die Flurstücke 2658 und 2288.
Gewidmet wurden bereits das Flurstück 2288 (Fußweg) und eine Teilfläche von Flurstück 2658.
Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil des Flurstücks 2658,
für den die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung im Bebauungsplan 34/6 Geyen als öffentliche Verkehrsfläche und
städtisches Eigentum) vorliegen.
Eine Widmung des Flurstücks 2424 ist mangels Ausbaus und städtischen Eigentums noch nicht möglich und bleibt mit
Eintritt der Voraussetzungen künftig vorbehalten.
Das Flurstück ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.