Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
283/2015
Erstellt am:
22.07.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.10.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Betriebsabrechnung der Abfallentsorgung 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 283/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2014 und
2. die für das Jahr 2014 festgestellte Überdeckung von 121.300 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2016 bis 2018 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2014 erstellt.
Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 103,57 % und einer Überdeckung von 121.300 €
ab.
Insgesamt sind rund 118,7 T€ / 2,8 % geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden. Die Nebenerträge lagen im
Gesamtergebnis rund 4,2 T€ / 0,6 % über den Kalkulationsannahmen.
Da die Gebührenerträge nur minimal von der Kalkulationsannahme abwichen, errechnet sich insgesamt eine Überdeckung.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2014 ausgewiesene Überdeckung von 121.300 € in den
Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2016 bis 2018 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass
möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.