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Beschlussvorlage (Bodendenkmaluntersuchungen im Bereich Kaiser-Otto-Str. / Ehrenfriedstr. hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung bei dem Sachkonto 01.12.01 5261050 Prospektion)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Bodendenkmaluntersuchungen im Bereich Kaiser-Otto-Str. / Ehrenfriedstr.
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung bei dem Sachkonto 01.12.01 5261050 Prospektion) Beschlussvorlage (Bodendenkmaluntersuchungen im Bereich Kaiser-Otto-Str. / Ehrenfriedstr.
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung bei dem Sachkonto 01.12.01 5261050 Prospektion)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 400/2015 Erstellt am: 30.09.2015 Aktenzeichen: III / 26-3 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Bodendenkmaluntersuchungen im Bereich Kaiser-Otto-Str. / Ehrenfriedstr. hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung bei dem Sachkonto 01.12.01 5261050 Prospektion Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 250.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 250.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 0€ € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Überplanmäßige Leistung, Deckung aus dem Sachkonto 06.01.01 5012000, Entgelt für Tarifbeschäftigte in Kindergärten Vorlage Nr.: 400/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Rat die Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung bei dem Sachkonto 01.12.01 5261015 Prospektion in Höhe von 250.000 Euro. Die Deckung erfolgt aus dem Sachkonto 06.01.01 5012000, Entgelt für Tarifbeschäftigte in Kindergärten. Erläuterungen Die Stadt Pulheim lässt derzeit ihre Gebäude Kaiser-Otto-Straße 2 – 4 und Ehrenfriedstraße 34 – 36 abbrechen. Im Zuge der Entfernung der Keller im Bereich der Ehrenfriedstraße hat das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mitgeteilt, dass die Abbrucharbeiten durch ein Fachunternehmen der Archäologie zu beobachten und auftretende Bodendenkmalfunde durch das Unternehmen zu bergen sind. Die Stadtverwaltung hat daraufhin ein Fachunternehmen mit der archäologischen Begleitung der Abbruchmaßnahmen beauftragt. Die absehbar aufgetretenen Bodendenkmalfunde wurden bzw. werden durch das Unternehmen geborgen. Diese Arbeiten erfolgen parallel zu den noch andauernden Abbrucharbeiten. Nach Beendigung der Abbrucharbeiten werden die ehemals bebauten Grundstücksflächen verfüllt und eine Stellplatzfläche wird hergestellt. Diese dient als provisorischer Parkplatz und soll spätestens mit dem Beginn der Bauarbeiten der Gold-Kraemer-Stiftung im Bereich des Guidelplatzes zur Verfügung stehen. Mit dem Beginn der Baumaßnahmen der Gold-Kraemer-Stiftung wird der heutige provisorische Parkplatz im Bereich des Guidelplatzes und der Verbindung zur Kaiser-Otto-Straße weitgehend wegfallen. Im Bereich des Guidelplatzes und der Verbindung zur Kaiser-Otto-Straße wurden bereits 2001, 2006 und 2010 umfangreiche archäologische Untersuchungen durchgeführt. Nach Abschluss der die Abbrucharbeiten begleitenden archäologischen Untersuchungen verbleiben im Bereich der Kaiser-Otto-Straße, hinter der heutigen (bzw. ehemaligen) Bebauung noch städtische Teilflächen, die nicht untersucht sind. Das städtische Grundstück Kaiser-Otto-Straße 2 – 4 und Ehrenfriedstraße 34 – 36 ist ein Baugrundstück im Kernbereich von Brauweiler. Der Rat hat die Stadtverwaltung beauftragt das Grundstück nach Abschluss der Baumaßnahmen der Gold-Kraemer-Stiftung ebenfalls zur Bebauung zum Kauf anzubieten. Es ist daher notwendig, die noch nicht archäologisch untersuchten Teilflächen dieses Grundstückes ebenfalls abschließend untersuchen zu lassen, bevor diese vermarktet werden. Auf diese Notwendigkeit hat das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Zusammenhang mit den Abbruchmaßnahmen nochmals deutlich hingewiesen. Es bietet sich an, diese betreffenden Teilflächen im Anschluss an die archäologische Begleitung der Abbruchmaßnahmen untersuchen zu lassen und die archäologischen Untersuchungen im Kernbereich von Brauweiler abzuschließen. Für die abschließenden Untersuchungen ist mit Grabungskosten von maximal 250.000 Euro zu rechnen. Diese stehen bei dem Sachkonto 01.12.01 5261050 Prospektion nicht zur Verfügung. Die Mittel können durch Einsparungen bei dem Sachkonto 06.01.01 5012000, Entgelt für Tarifbeschäftigte in Kindergärten, im Wege einer überplanmäßigen Leistung gedeckt werden.