Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.11.15, 18:30
Aktualisiert
02.11.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
452/2015
Erstellt am:
27.10.2015
Aktenzeichen:
II/32.330.12.91.11/10
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Wahlprüfungsausschuss
X
25.11.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015
gem. § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 452/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Wahlprüfungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Bürgermeisterwahl
vom 13. September 2015 für gültig zu erklären.
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und erklärt die Bürgermeisterwahl
vom 13. September 2015 für gültig.
Erläuterungen
Der Wahlausschuss der Stadt Pulheim hat gem. § 34 des Kommunalwahlgesetzes das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 13.
September 2015 in seiner Sitzung vom 15. September 2015 festgestellt.
Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes ist die Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl vom
13. September 2015 am 22. September 2015 öffentlich bekannt gemacht worden.
Während der einmonatigen Veröffentlichung kann gem. § 39 Kommunalwahlgesetz gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Bewerber, die an der Wahl
teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
Einspruch erheben, über welchen der Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Kommunalwahlgesetz berät.
Während der Bekanntmachungsfrist sind keine Einsprüche eingelegt worden.
Der Wahlprüfungsausschuss kann demnach feststellen, dass
a) Bedenken hinsichtlich der Wählbarkeit des gewählten Bürgermeisters nicht bestehen
b) Unregelmäßigkeiten, die eine gesamte oder teilweise Ungültigkeitserklärung der Wahl
notwendig machen, nicht festgestellt werden konnten
c) Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses nicht bestehen
und dem Rat der Stadt Pulheim empfehlen, die Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015
für gültig zu erklären.