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Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 gem. § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.11.15, 18:30
Aktualisiert
02.11.15, 18:30
Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015
gem. § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015
gem. § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 452/2015 Erstellt am: 27.10.2015 Aktenzeichen: II/32.330.12.91.11/10 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Wahlprüfungsausschuss X 25.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 gem. § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 452/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Wahlprüfungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 für gültig zu erklären. 2. Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und erklärt die Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 für gültig. Erläuterungen Der Wahlausschuss der Stadt Pulheim hat gem. § 34 des Kommunalwahlgesetzes das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 in seiner Sitzung vom 15. September 2015 festgestellt. Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes ist die Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 am 22. September 2015 öffentlich bekannt gemacht worden. Während der einmonatigen Veröffentlichung kann gem. § 39 Kommunalwahlgesetz gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Bewerber, die an der Wahl teilgenommen haben sowie - die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben, über welchen der Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Kommunalwahlgesetz berät. Während der Bekanntmachungsfrist sind keine Einsprüche eingelegt worden. Der Wahlprüfungsausschuss kann demnach feststellen, dass a) Bedenken hinsichtlich der Wählbarkeit des gewählten Bürgermeisters nicht bestehen b) Unregelmäßigkeiten, die eine gesamte oder teilweise Ungültigkeitserklärung der Wahl notwendig machen, nicht festgestellt werden konnten c) Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses nicht bestehen und dem Rat der Stadt Pulheim empfehlen, die Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 für gültig zu erklären.