Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
22.10.15, 15:49
Aktualisiert
26.10.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
367/2015
Erstellt am:
04.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
15
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.10.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
- Beschluss zur Änderung des Plangeltungsbereichs
- Sachstand
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 367/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den gemäß Aufstellungsbeschluss vom 02.02.2010 abgegrenzten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim wie aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich
zu verkleinern. Für den verkleinerten Geltungsbereich soll das Aufstellungsverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 99/1 Pulheim fortgeführt werden.
Ziel der Planung bleibt weiterhin, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung der
Plangebietsflächen zu schaffen.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim beschloss am 02.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim, um auf den
Plangebietsflächen Baurecht für gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Der seinerzeit abgegrenzte Geltungsbereich umfasste (beinahe) sämtliche verbliebenen, westlich der K6 gelegenen GIB-Flächen des Regionalplans.
Konkreter Anlass für die Bauleitplanung war die Anfrage eines Unternehmens der Logistikbranche nach Flächen für
einen neuen Standort. Eine Durchführung der beauftragten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf Basis des Bauund Nutzungskonzepts des Betriebes erübrigte sich, nachdem dieser sich für einen anderen Standort entschieden hatte.
Zwischenzeitlich sind verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben und teilweise auch erarbeitet worden:
Bereits 2010 wurde eine Artenschutzprüfung erstellt, welche in 2012 redaktionell aktualisiert wurde, weil das Ansiedlungsinteresse des Logistik-Unternehmens nicht mehr bestand.
Verschiedene archäologische Untersuchungen wurden durchgeführt, um sicher zu stellen, dass aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nichts gegen eine Inanspruchnahme der Plangebietsflächen durch gewerbliche Nutzungen
spricht. Der Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlungen liegt seit Juni 2014 vor.
Für die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens liegt ein Angebot vor, dessen Auftragssumme zunächst nur eine
Teilbeauftragung zuließ. Für die Beauftragung der noch nicht eingeschlossenen Angebotsbestandteile werden zusätzliche Mittel benötigt. Dem Haupt- und Finanzausschuss soll daher in seiner Sitzung am 27.10. 2015 eine Beschlussvorlage unterbreitet werden, mit welcher dem Rat der Stadt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe empfohlen wird.
Ein aktuelles Verkehrsgutachten stellt eine wesentliche Grundlage auch für die Fortführung der parallel zum Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim aufzustellenden Flächennutzungsplanteiländerung 16.9 dar.
Eine Prüfung der entwässerungstechnischen Rahmenbedingungen hat ergeben, dass es sinnvoll ist, das (bisherige)
Plangebiet des BP 99 Pulheim (siehe Anlage 1) abschnittsweise zu entwickeln. Bisher liegen nur für einen 1. Entwässerungsabschnitt die erforderlichen Einleitungsgenehmigungen vor. Wie der zweite Bauabschnitt zu entwässern
ist, muss noch untersucht und mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Auch unabhängig von der Höhensituation können die dort anfallenden Regenwassermengen aus Kapazitätsgründen nicht noch in die in der MaxPlanck-Straße vorhandene Kanalisation eingeleitet werden, da hierfür weder die dortigen Kanäle noch die Becken
oder Pumpen ausgelegt sind. Um die Flächen des 2. Bauabschnitts zu entwässern, muss eine zusätzliche Einleitung geschaffen werden. Die hierzu erforderlichen Planungen, Prüfungen und Abstimmungen werden noch einige
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Zeit in Anspruch nehmen. Die Entwässerung der Flächen im 2. Bauabschnitt ist auf jeden Fall mit einem deutlichen
höheren Aufwand verbunden.
Die Veraltung schlägt daher vor, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim zunächst nur für Flächen eines ersten Bauabschnitts fortzuführen. Per Beschluss des Planungsausschusses sollte daher der Plangeltungsbereich gemäß dem beigefügten Übersichtsplan verkleinert werden. Das Aufstellungsverfahren soll mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 99/1 Pulheim“ fortgeführt werden.
Das erforderliche FNP-Änderungsverfahren wird allerdings – sobald das Verkehrsgutachten vorliegt – für den ursprünglichen, d.h. bisherigen kompletten Planbereich unter der Bezeichnung Teilbereichsänderung 16.9 weiter betrieben werden (siehe Anlage 2).