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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest - Beschluss zur Änderung des Plangeltungsbereichs - Sachstand)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
22.10.15, 15:49
Aktualisiert
26.10.15, 18:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
- Beschluss zur Änderung des Plangeltungsbereichs
- Sachstand) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
- Beschluss zur Änderung des Plangeltungsbereichs
- Sachstand) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
- Beschluss zur Änderung des Plangeltungsbereichs
- Sachstand)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 367/2015 Erstellt am: 04.09.2015 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 15 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 28.10.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest - Beschluss zur Änderung des Plangeltungsbereichs - Sachstand Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 367/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den gemäß Aufstellungsbeschluss vom 02.02.2010 abgegrenzten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim wie aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich zu verkleinern. Für den verkleinerten Geltungsbereich soll das Aufstellungsverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 99/1 Pulheim fortgeführt werden. Ziel der Planung bleibt weiterhin, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung der Plangebietsflächen zu schaffen. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis. Erläuterungen Der Rat der Stadt Pulheim beschloss am 02.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim, um auf den Plangebietsflächen Baurecht für gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Der seinerzeit abgegrenzte Geltungsbereich umfasste (beinahe) sämtliche verbliebenen, westlich der K6 gelegenen GIB-Flächen des Regionalplans. Konkreter Anlass für die Bauleitplanung war die Anfrage eines Unternehmens der Logistikbranche nach Flächen für einen neuen Standort. Eine Durchführung der beauftragten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf Basis des Bauund Nutzungskonzepts des Betriebes erübrigte sich, nachdem dieser sich für einen anderen Standort entschieden hatte. Zwischenzeitlich sind verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben und teilweise auch erarbeitet worden:  Bereits 2010 wurde eine Artenschutzprüfung erstellt, welche in 2012 redaktionell aktualisiert wurde, weil das Ansiedlungsinteresse des Logistik-Unternehmens nicht mehr bestand.  Verschiedene archäologische Untersuchungen wurden durchgeführt, um sicher zu stellen, dass aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nichts gegen eine Inanspruchnahme der Plangebietsflächen durch gewerbliche Nutzungen spricht. Der Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlungen liegt seit Juni 2014 vor.  Für die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens liegt ein Angebot vor, dessen Auftragssumme zunächst nur eine Teilbeauftragung zuließ. Für die Beauftragung der noch nicht eingeschlossenen Angebotsbestandteile werden zusätzliche Mittel benötigt. Dem Haupt- und Finanzausschuss soll daher in seiner Sitzung am 27.10. 2015 eine Beschlussvorlage unterbreitet werden, mit welcher dem Rat der Stadt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe empfohlen wird. Ein aktuelles Verkehrsgutachten stellt eine wesentliche Grundlage auch für die Fortführung der parallel zum Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim aufzustellenden Flächennutzungsplanteiländerung 16.9 dar.  Eine Prüfung der entwässerungstechnischen Rahmenbedingungen hat ergeben, dass es sinnvoll ist, das (bisherige) Plangebiet des BP 99 Pulheim (siehe Anlage 1) abschnittsweise zu entwickeln. Bisher liegen nur für einen 1. Entwässerungsabschnitt die erforderlichen Einleitungsgenehmigungen vor. Wie der zweite Bauabschnitt zu entwässern ist, muss noch untersucht und mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Auch unabhängig von der Höhensituation können die dort anfallenden Regenwassermengen aus Kapazitätsgründen nicht noch in die in der MaxPlanck-Straße vorhandene Kanalisation eingeleitet werden, da hierfür weder die dortigen Kanäle noch die Becken oder Pumpen ausgelegt sind. Um die Flächen des 2. Bauabschnitts zu entwässern, muss eine zusätzliche Einleitung geschaffen werden. Die hierzu erforderlichen Planungen, Prüfungen und Abstimmungen werden noch einige Vorlage Nr.: 367/2015 . Seite 3 / 3 Zeit in Anspruch nehmen. Die Entwässerung der Flächen im 2. Bauabschnitt ist auf jeden Fall mit einem deutlichen höheren Aufwand verbunden. Die Veraltung schlägt daher vor, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim zunächst nur für Flächen eines ersten Bauabschnitts fortzuführen. Per Beschluss des Planungsausschusses sollte daher der Plangeltungsbereich gemäß dem beigefügten Übersichtsplan verkleinert werden. Das Aufstellungsverfahren soll mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 99/1 Pulheim“ fortgeführt werden. Das erforderliche FNP-Änderungsverfahren wird allerdings – sobald das Verkehrsgutachten vorliegt – für den ursprünglichen, d.h. bisherigen kompletten Planbereich unter der Bezeichnung Teilbereichsänderung 16.9 weiter betrieben werden (siehe Anlage 2).