Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
407/2015
Erstellt am:
06.10.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
18.11.2015
Rat
X
15.12.2015
Betreff
Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "KarlZörgiebel-Straße"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 407/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Straßen der Gemarkung Brauweiler gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23.
September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Auf der Insel
Flur 28
Flurstück 2509
In der Anlage 1 ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt.
Das Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstück 2307
In der Anlage 1 ist dieses Flurstück mit Punkten dargestellt.
Das Flurstück wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Kaiserin - Theophanu - Straße
Flur 28
Flurstücke 2165, 2164 (teilweise)
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs.1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstücke 2161, 2177, 2164 (teilweise)
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von
§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Karl - Zörgiebel -Straße
Flur 28
Flurstücke 2149, 2365
In der Anlage 3 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstücke 2156, 2158
In der Anlage 3 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von
§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Vorlage Nr.: 407/2015 . Seite 3 / 3
Erläuterungen
Anmerkung zur Kaiserin-Theophanu-Straße:
Der im BP 72 Brauweiler ausgewiesene Fußweg (mit Punkten dargestellter Teilbereich des Flurstücks 2164 vor Haus
Nr. 20) darf von den Nutzungsberechtigten des Hauses Kaiserin-Theophanu-Str. Nr. 20 im notwendigen Umfang befahren werden, damit die Garage erreicht werden kann. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes
wurde erteilt.
Die bei den einzelnen Straßen genannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 72, Nr. 72 1. Änderung, Nr. 72
2. Änderung Brauweiler als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.