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Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße") Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße") Beschlussvorlage (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 407/2015 Erstellt am: 06.10.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 18.11.2015 Rat X 15.12.2015 Betreff Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "KarlZörgiebel-Straße" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 407/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen der Gemarkung Brauweiler gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Auf der Insel Flur 28 Flurstück 2509 In der Anlage 1 ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt. Das Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Flur 28 Flurstück 2307 In der Anlage 1 ist dieses Flurstück mit Punkten dargestellt. Das Flurstück wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Kaiserin - Theophanu - Straße Flur 28 Flurstücke 2165, 2164 (teilweise) In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs.1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Flur 28 Flurstücke 2161, 2177, 2164 (teilweise) In der Anlage 2 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Karl - Zörgiebel -Straße Flur 28 Flurstücke 2149, 2365 In der Anlage 3 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Flur 28 Flurstücke 2156, 2158 In der Anlage 3 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Vorlage Nr.: 407/2015 . Seite 3 / 3 Erläuterungen Anmerkung zur Kaiserin-Theophanu-Straße: Der im BP 72 Brauweiler ausgewiesene Fußweg (mit Punkten dargestellter Teilbereich des Flurstücks 2164 vor Haus Nr. 20) darf von den Nutzungsberechtigten des Hauses Kaiserin-Theophanu-Str. Nr. 20 im notwendigen Umfang befahren werden, damit die Garage erreicht werden kann. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes wurde erteilt. Die bei den einzelnen Straßen genannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 72, Nr. 72 1. Änderung, Nr. 72 2. Änderung Brauweiler als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.