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Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 392/2015 Erstellt am: 28.09.2015 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2015 Rat X 10.11.2015 Betreff Budgetierung, 2. Budgetbericht 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 13.704.370 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 — in den Haushalten der folgenden Jahre 13.704.370 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Vorlage Nr.: 392/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den 2. Budgetbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 sind die prognostizierten Ergebnisse des 1. Budgetberichts 2015 ausgewiesen. In Spalte 5 werden die Zu/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung und in Spalte 6 die prognostizierten Abweichungen des 2. Budgetberichts 2015 dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 7 um die Prognosen des 2. Budgetberichts (Spalte 6) ergänzt. Spalte 8 vergleicht die Prognosen aus Spalte 4 und 7 und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2015 (Anlage I): Die vom Rat am 16.12.2014 beschlossene Haushaltsplanung 2015 weist ein Defizit von 10.075.950 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 15.824.940 €.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird eine Verbesserung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2015 von 513.200 € prognostiziert. Dies ist im Wesentlichen auf die Prognose der Grundstücksgeschäfte zurückzuführen.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich geringfügig um 83.080 € auf rd. 6.960.430 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2015 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2017 ff. berücksichtigt.  Finanzmasse Die Finanzmasse verbessert sich gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts um 189.760 €. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies dennoch eine Verschlechterung um 1.841.100 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber den Prognosen des 1. Budgetbericht 2015 mit einer Verbesserung von 34.600 € zu rechnen. Die Verbesserung wird allerdings zur Finanzierung verschiedener Anforderungen in den Jahren 2015 und 2016 benötigt. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Fazit: Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2015 kann aufgrund der positiven Entwicklung bei den Grundstücksgeschäften, die zu Verschlechterungen anderer Haushaltsjahre führen, nunmehr eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung 2015 von 2.120.5700 € ausgewiesen werden (siehe Spalte 6 der Anlage I). Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von 15,8 Mio. € reduziert sich somit auf rd. 13,7 Mio. € (siehe Spalte 7 der Anlage I) und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage ge- Vorlage Nr.: 392/2015 . Seite 3 / 3 deckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.