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Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 392/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 392/2015) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 392/2015) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 392/2015) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 392/2015) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 392/2015)

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Inhalt der Datei

Anlage II Stellungnahme der Fachämter zu den Budgetabweichungen (ab 10.000 €) zum 2. Budgetbericht 2015: Budget-Nr. Bezeichnung Fachbereich 020 020.100.030.050 Service Informationstechnologie 020.100.030.999 Innere Verwaltung 020.300.040 Immobilienmanagement Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht Begründung der Fachämter 106.520 € Aus dem Jahr 2014 ergibt sich nach der Abrechnung der KDVZ-Umlage eine Rückzahlung. Die Umlage an die KDVZ 2015 liegt ebenfalls niedriger als geplant. Ob die Vorauszahlung für 2015 ausreichend genau kalkuliert ist, wird erst mit der Abrechnung für 2015 im Jahre 2016 erkennbar sein. Ob mit einer dauerhaften Reduzierung gerechnet werden kann, hängt von der Inanspruchnahme von Leistungen der KDVZ ab. 77.110 € Die Abweichung zum 1. Budgetbericht 2015 im Produkt 01/09/01 „Personalmanagement“ von rd. 73.600 € ergibt sich im Wesentlichen aus Mehreinnahmen bei der Position Kostenerstattungen. Hierunter werden insbesondere die Erstattungen aus der U2-Umlage (Mutterschutz) gebucht. Diese sind im Vorfeld nicht zu kalkulieren. Die Mehreinnahmen (rd. 3.800 €) im Produkt 01/11/01 „Recht“ bei der Position Erstattungen vom übrigen Bereich können nicht genau kalkuliert werden. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen Verbesserung von 77.110 €. 196.370 € Produkt 01/12/01 „An- und Verkauf“: Gegenüber dem 1. Budgetbericht ergibt sich im Produkt An- und Verkauf eine Verbesserung von rd. 264.000 €. Dies resultiert zum einen aus nicht abgerechneten ökologischen Ausgleich in Höhe von rd. 700.000 €. Diese Kosten verschieben sich voraussichtlich in das Haushaltsjahr 2016. Dieser Verbesserung stehen Verschlechterungen durch erhöhte Kosten für die Bodendenkmalpflege am Guidelplatz (250.000 €; vgl. Vorlage 400/2015 in dieser Sitzung) sowie nicht in 2015 realisierbare Verkäufe (186.000 €) entgegen. Produkt 01/12/02 „Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden“: Die Verschlechterung in Höhe von rd. 67.280 € gegenüber dem 1. Budgetbericht im Produkt 01/12/02 „Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäuden“ ist auf die enorme Steigerung der Flüchtlingszahlen zurückzuführen. Damit sind im Vergleich zur Vorlage 325/2015, Rat 25.08.2015 weitere Mehraufwendungen für Grundbesitzabgaben, Bewirtschaftungskosten sowie Mieten und Pachten in Höhe von rd. 33.000 € verbunden. 5 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Fachbereich 100 100.090 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Feuerschutz und Rettungsdienst Fachbereich 200 200.110 Bildung, Kultur und Freizeit Schulen 400.160.999 Jugend, Soziales und Senioren Jugendhilfe Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht Begründung der Fachämter -25.740 € Im 1. Budgetbericht wurde die Prognose einer Aufwandsposition versäumt. Aufgrund der Korrektur dieses Fehlers kommt es zum 2. Budgetbericht zu nebenstehender Verschlechterung. 69.650 € Im Vergleich zum 1. Budgetbericht ergibt sich in diesem Budget eine Verbesserung von rd. 69.650 €. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus dem Verzicht folgender geplanter Maßnahmen: - Produkt 03/04/01 Ausstattung der Mensen 10.000 € - Produkt 03/06/01 Machbarkeitsstudie SZ Pulheim 30.000 € - Produkt 03/06/01 IT-Konzept 25.000 € Der Verzicht auf diese Maßnahmen wurde bereits vom Rat in der Sitzung am 25.08.2015 beschlossen, da die vorgenannten Mittel zur Deckung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen zur Versorgung von Flüchtlinge benötigt werden (Vorlage 325/2015). Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen i.H.v. 4.650 € in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen Verbesserung gegenüber der Prognose des 1. Budgetberichts. 274.290 € Bei der Verbesserung von rd. 274.000 € gegenüber dem 1. Budgetbericht 2015 handelt es sich um Mehrerträge (z. B. Erstattungen anderer Sozialleistungsträger im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe). Die Steigerung der Erstattungen von Sozialleistungsträgern (210.000 €) im Produkt 06/04/01 „Soziale Dienste“ ist auch darauf zurückzuführen, dass die Sachbearbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf Grund der kontinuierlich stattfindenden Fortbildungen (z. B. Anwendung von Gesetzesänderungen bzw. Gerichtsentscheidungen) geänderte Zuständigkeiten erkennen und Abrechnungen mit anderen Trägern vornehmen. Ferner werden im Produkt 06/02/01 „Kinder- und Jugendarbeit“ Mehrerträge i.H.v. rd. 57.000 € durch die Betriebskostenerstattung von Jugendfreizeitstätten erzielt. Weitere Einnahmesteigerungen könnten im Bereich der Kostenheranziehungen von Unterhaltsverpflichteten erfolgen. Dies würde allerdings eine Erhöhung der Personalstunden in diesem Bereich erfordern. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen Verbesserung gegenüber der Prognose des 1. Budgetberichts. Von den Verbesserungen wurden bereits 181.000 € zur Deckung von erheblichen überplanmäßigen/außerplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Sozialamtes (178.000 €; Vorlage 315/2015, Rat 25.08.2015) und für die OGS GGS Dansweiler (3.000 €; Vorlage 317/2015, Rat 25.08.2015) herangezogen, so dass rd. 93.000 € als echte Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung für das Jahr 2015 verbleiben. 6 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung 400.161 Kindertagesbetreuung 400.170.010 Soziales Fachbereich 600 600.230 Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht 40.890 € Begründung der Fachämter Die Mehrerträge in nebenstehender Höhe gegenüber dem 1. Budgetbericht werden u. a. bei den Positionen "Kostenersatz für die Kosten der Tagespflege" und bei den Landeszuweisungen (beitragsfreies Kindergartenjahr, Förderung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen) erzielt. Die Höhe der Erträge ist abhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und kann bei der Kalkulation des Haushaltsansatzes nur grob geschätzt werden. -642.310 € Die Verschlechterung in Höhe von rd. 700.000 € gegenüber dem 1. Budgetbericht im Produkt 05/02/01 Hilfen für Asylbewerber ist auf die enorme Steigerung der Flüchtlingszahlen zurückzuführen. Damit verbunden sind Mehraufwendungen für den Lebensunterhalt (400.000 €) sowie die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes (300.000 €). Auf die Vorlagen 315/2015 und 325/2015 (Rat 25.08.2015) wird verwiesen. Die Verbesserung von rd. 48.000 € im Produkt 05/03/01 „Unterhaltsvorschussleistungen“ ist auf erhöhte Einnahmen in der Unterhaltsheranziehung sowie außerordentliche Erträge zurückzuführen. Bei Letzteren handelt es sich um die Aufhebung befristeter Niederschlagungen. Dieses führt zunächst zu einer Reduzierung des Zuschussbedarfes. Es bleibt allerdings abzuwarten, in welchem Umfang sich diese Forderungen tatsächlich realisieren lassen. Tiefbau, Verkehr, Bauordnung und Wohnen Straßen 51.840 € Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2014 wurde eine erforderliche Rechnungsabgrenzung nachgeholt. Aufgrund dessen musste eine übertragene Ermächtigung im Bereich der Straßenunterhaltung reduziert werden, sodass es für 2015 zu nebenstehender Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht kommt. Fachbereich 700 700.190 Planung, Bauordnung und Umweltschutz Stadtplanung 91.900 € Die Entwicklung und Einführung eines nachhaltigen kommunalen Flächenmanagementsystems (40.000 €) sowie das Projekt "Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030" (80.000 €) werden aus zeitlichen Gründen nach 2016 verschoben, sodass sich die Ergebnisrechnung 2015 um nebenstehenden Betrag verbessert. Es handelt sich allerdings nicht um reelle Einsparungen, da die Beträge ins Jahr 2016 übertragen und dort benötigt werden. Diese Verbesserung wird durch einen überplanmäßigen Mittelbedarf für ein Verkehrs- und Schallschutzgutachten in Höhe von rd. 28.100 € gemindert (vgl. Vorlage 389/2015 in dieser Sitzung). 700.210 Bauordnung 12.200 € Die nebenstehende Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht resultiert aus noch zu erwartenden weiteren Baugenehmigungsgebühren. 7 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht 238.360 € 700.290 Grünanlagen und Umweltschutz Sonderbudgets Gebührenhaushalte 810 Entwässerung 13.150 € 820 Abfallwirtschaft 69.930 € Personalkosten Begründung der Fachämter Produkt 14/01/01 „Koordinierung Umweltschutz“: Es ist absehbar, dass die Mittel für die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes nicht mehr in diesem Jahr verausgabt werden, da die Antragstellung zum Erhalt von Fördermitteln erst in der Zeitspanne von Januar bis März 2016 erfolgen kann. Die Verbesserung in diesem Jahr (80.000 €) führt jedoch zu einer Verschlechterung im Jahr 2016 in gleicher Höhe, da die Mittel im nächsten Jahr wieder zur Verfügung stehen müssen. Eine weitere Verbesserung ergibt sich durch die Verschiebung der Abrechnung des ökologischen Ausgleichs mit Amt 26 (158.360 €). Da ein Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, kann die Abrechnung noch nicht erfolgen (vgl. Budget 020.300.040 „Immobilienmanagement“). Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2015 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2017 ff. berücksichtigt. 34.600 € 8 Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2014 wurde eine erforderliche Rechnungsabgrenzung nachgeholt. Aufgrund dessen musste eine übertragene Ermächtigung im Bereich der Entwässerungsunterhaltung reduziert werden, sodass es für 2015 zu nebenstehender Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht kommt. Seit drei Monaten kann eine deutliche Steigerung der Papiererlöse verzeichnet werden, so dass gegenüber dem 1. Budgetbericht mit einer Verbesserung von rd. 47.000 € gerechnet werden kann. Der Haushaltsansatz wird voraussichtlich erreicht. Ferner führt die Abfallmengenentwicklung zu geringfügig niedrigeren Verwertungs- und Beseitigungsgebühren (Verbesserung von rd. 20.000 €). Im 1. Budgetbericht wurde noch eine Verbesserung von 800.000 € ausgewiesen. Von dieser Verbesserung wurden 200.000 € zur Deckung eines Mehrbedarfs im Budget 400.170.010 „Soziales“ herangezogen (vgl. Vorlage 315/2015, Rat 25.08.2015), sodass noch 600.000 € Verbesserung verblieben. Zum 2. Budgetbericht erhöht sich die Verbesserung auf 634.600 €. Hiervon werden 47.910 € zur Finanzierung für zusätzliche Stellen im Sozialamt (vgl. Vorlage 396/2015, HFA 27.10.2015) in 2015 benötigt. Darüber hinaus werden weitere 250.000 € zur Deckung eines Mehrbedarfs im Budget 020.300.040 „Immobilienmanagement“ verwandt (vgl. Vorlage 400/2015 in dieser Sitzung). Die verbleibenden Restmittel sollen ins Jahr 2016 übertragen werden, um die zusätzlichen Stellen im Sozialamt sowie den Tarifabschluss im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes zu finanzieren. Anlage II Budget-Nr. Finanzmasse Bezeichnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht 189.760 € 9 Begründung der Fachämter Gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts verbessert sich die Finanzmasse um rd. 190.000 €. Verbesserungen auf Grundlage der regionalisierten Maisteuerschätzung im Bereich der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer von rd. 680.000 € werden durch Verschlechterungen bei der Konzessionsabgabe Strom von 350.000 € aufgrund eines geringeren Stromverbrauchs (vgl. Vorlage 277/2015, Rat 25.08.2015) gemindert. Weitere wesentliche Verschlechterungen ergeben sich bei der Grundsteuer B von rd. 30.000 €, da aufgrund der bisherigen Festsetzungen und der noch zu erwarteten Festsetzungen im Jahr 2015 das prognostizierte Aufkommen nicht gehalten werden kann. Die Überprüfung der Vergnügungssteuererklärungen für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit kann aufgrund von Stellenvakanzen in der zweiten Jahreshälfte in der Steuerabteilung nicht in dem notwendigen Umfang durchgeführt werden, sodass die Prognose des 1. Budgetberichts hier um 70.000 € reduziert werden muss.