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Beschlussvorlage (WLAN-Versorgung in Flüchtlingsunterkünften)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
19.10.15, 18:31
Aktualisiert
19.10.15, 18:31
Beschlussvorlage (WLAN-Versorgung in Flüchtlingsunterkünften) Beschlussvorlage (WLAN-Versorgung in Flüchtlingsunterkünften)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 397/2015 Erstellt am: 30.09.2015 Aktenzeichen: II/500/501 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 5 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 27.10.2015 Betreff WLAN-Versorgung in Flüchtlingsunterkünften Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion, Fraktion Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) wird nachgereicht € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Wird nachgereicht; Vorschlag in Abhängigkeit des erforderlichen Aufwands Vorlage Nr.: 397/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Beschluss nach Beratung Erläuterungen Grundsätzlich erhalten Flüchtlinge, die in einzelnen Städten dauerhaft und grundsätzlich für die Asylverfahrensdauer untergebracht sind, finanzielle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der diesen Personen zur Verfügung gestellte Regelsatz setzt sich zusammen aus einem anerkannten Barmittelbedarf sowie einem Satz zur Deckung von Sachleistungen zur Existenzsicherung (sog. Warenkorb). In diesem Warenkorb enthalten sind auch Mittel für Telekommunikation und Informationsgewinnung. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, auf gesonderte Maßnahmen in den dauerhaft genutzten Unterkünften, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, zu verzichten. Die Verwaltung unterstützt ggfls. von den Flüchtlingen eigenverantwortlich vorgenommene Maßnahmen. Anders zu bewerten ist die Ausgangslage in der Notunterkunft im Erstaufnahmeverfahren in der sog. „Alten“ Dreifachturnhalle in Brauweiler. Die dort untergebrachten Flüchtlinge erhalten nicht den Regelsatz. Richtig ist, dass gerade in den ersten Wochen und Monaten die Flüchtlinge einen erheblichen Informationsaustauschbedarf mit Angehörigen in der aus Fluchtgründen verlassenen Heimat haben. Eine Kontaktaufnahme über das Telefon oder internetbasierte soziale Netzwerke ist nur möglich, wenn Telefonnetzkarten finanziert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss ist daher um Diskussion und Entscheidung gebeten, ob am Standort der Notunterkunft im Erstaufnahmeverfahren ein WLAN-Hotspot eingerichtet werden soll. Die Nutzung des Hotspots unterläge den gleichen Bedingungen, wie z. B. der kürzlich am Marktplatz in Pulheim von NetCologne und GVG in Betrieb genommene Zugang zum Internet. Die Kosten zur Einrichtung und zum Betrieb eines solchen Hotspots werden zur Zeit ermittelt. In Abhängigkeit der vom Haupt- und Finanzausschuss als Sozialausschuss getroffenen Entscheidung wird die Verwaltung bei in Frage kommenden Sponsoren um Unterstützung bitten.