Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:30
Aktualisiert
07.12.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
514/2015
Erstellt am:
02.12.2015
Aktenzeichen:
I / 110
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
15.12.2015
Betreff
1. Wahl einer Beigeordneten und Kämmerin/eines Beigeordneten und Kämmerers
2. Bestellung zur Ersten/zum Ersten Beigeordneten
3. Vertretungsregelung für die Kämmerin/den Kämmerer
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 514/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Rat wählt Frau/Herrn ____________________ zur/zum Beigeordneten und bestellt sie/ihn zur Kämmerin/zum
Kämmerer.
2. Der Rat bestellt Frau/Herrn ____________________ zur/m Ersten Beigeordneten.
3. Der Rat beschließt, dass im Vertretungsfall der Kämmerin/des Kämmerers deren/dessen Aufgaben durch die Leitung
des Amtes für Stadtfinanzen wahrgenommen werden.
Erläuterungen
Auf die öffentliche Ausschreibung der Position der/des Ersten Beigeordneten, Kämmerin/Kämmerers sind insgesamt 13
Bewerbungen eingegangen; zwei Bewerbungen gingen nach Ende der Ausschreibungsfrist am 01.12.2015 ein. Die
Bewerbungsunterlagen sowie eine tabellarische Übersicht mit den wesentlichen Daten der Bewerberinnen und Bewerber wurden am 30.11.2015 sowie ergänzend am 02.12.2015 den Fraktionen zugeleitet.
(siehe dazu Vorlage 513/2015).
Verfahren:
1. Wahl der/des Beigeordneten und Bestellung zur Kämmerin/zum Kämmerer gem. § 70 GO NRW.
2. Bestellung zur allgemeinen Vertreterin/zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gem. § 68 (1) S. 1 GO NRW,
§ 22 (2) S. 1 Hauptsatzung (Dienstbezeichnung „Erste/r Beigeordnete/r; (§ 22 (2) S. 2 Hauptsatzung).
3. Festlegung der Vertretung bei Verhinderung der Kämmerin/des Kämmerers.
Vorschlag: Im Vertretungsfall der Kämmerin/des Kämmerers werden deren/dessen Aufgaben durch die Leitung des
Amtes für Stadtfinanzen wahrgenommen.
Die Vertretung der/des Ersten Beigeordnete/n bestimmt gem. § 68 (1) S. 3 der Rat. Dies ist durch die Regelung des
§ 22 (3) Hauptsatzung bereits erfolgt:
Ist die Erste Beigeordnete/der Erste Beigeordnete an der Vertretung gehindert, bestimmt sich die Reihenfolge bei
der Vertretung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters durch die übrigen Beigeordneten nach der Stellenbewertung, bei gleicher Stellenbewertung nach dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter.