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Beschlussvorlage (Festsetzung der Kostenpauschale für die Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Beschlussvorlage (Festsetzung der Kostenpauschale für die Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Festsetzung der Kostenpauschale für die Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 426/2015 Erstellt am: 19.10.2015 Aktenzeichen: 51 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 19.11.2015 Betreff Festsetzung der Kostenpauschale für die Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 426/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kostenpauschale für die Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen auf 1,- € pro Monat festzulegen. Erläuterungen In der Vorlage Nr. 409/2013 wurde der gesetzliche Auftrag und die inhaltliche Notwendigkeit für die Erstellung von Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen dargestellt; in der Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss am 14.11.2013, Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2013 sowie Rat am 17.12.2013 wurde beschlossen, dass die Finanzierung der Bildungsdokumentationen über Kostenbeiträge der Eltern sicherzustellen ist. Wenngleich der Grundsatzbeschluss, die ausschließliche Finanzierung über Elternbeiträge gefasst wurde, wurde indes der Kostenrahmen – die konkrete Höhe des Elternbeitrags – nicht festgelegt. Dies führte in der Folge zu Irritationen und unterschiedlichen Umsetzungen in den Kindertageseinrichtungen. Aus Sicht der Verwaltung ist es insofern sinnvoll und angezeigt, eine für alle städtischen Kindertageseinrichtungen verbindliche Regelung festzuschreiben; vor dem Hintergrund der in der v. g. Verwaltungsvorlage aufgeführten Materialkosten für die Erstellung eines Portfolios ist ein Elternbeitrag in Höhe von 1,- €/ Kind/ Monat kostendeckend. Die Verwaltung schlägt insofern vor, einen einheitlichen Beitrag von 1,-- € monatlich zu erheben; durch diese Regelung können zudem unterjährige Aufnahmen und/ oder Abgänge von Kindern berücksichtigt werden. Die Regelung soll verbindlich für alle städtischen Kindertageseinrichtungen mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/ 17 eingeführt werden.