Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
09.11.15, 14:16
Aktualisiert
09.11.15, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
426/2015
Erstellt am:
19.10.2015
Aktenzeichen:
51
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.11.2015
Betreff
Festsetzung der Kostenpauschale für die Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 426/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kostenpauschale für die Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen auf 1,- € pro Monat festzulegen.
Erläuterungen
In der Vorlage Nr. 409/2013 wurde der gesetzliche Auftrag und die inhaltliche Notwendigkeit für die Erstellung von Bildungsdokumentationen in den städtischen Kindertageseinrichtungen dargestellt; in der Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss am 14.11.2013, Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2013 sowie Rat am 17.12.2013 wurde beschlossen,
dass die Finanzierung der Bildungsdokumentationen über Kostenbeiträge der Eltern sicherzustellen ist.
Wenngleich der Grundsatzbeschluss, die ausschließliche Finanzierung über Elternbeiträge gefasst wurde, wurde indes
der Kostenrahmen – die konkrete Höhe des Elternbeitrags – nicht festgelegt. Dies führte in der Folge zu Irritationen und
unterschiedlichen Umsetzungen in den Kindertageseinrichtungen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es insofern sinnvoll und angezeigt, eine für alle städtischen Kindertageseinrichtungen verbindliche Regelung festzuschreiben; vor dem Hintergrund der in der v. g. Verwaltungsvorlage aufgeführten Materialkosten für die Erstellung eines Portfolios ist ein Elternbeitrag in Höhe von 1,- €/ Kind/ Monat kostendeckend.
Die Verwaltung schlägt insofern vor, einen einheitlichen Beitrag von 1,-- € monatlich zu erheben; durch diese Regelung
können zudem unterjährige Aufnahmen und/ oder Abgänge von Kindern berücksichtigt werden. Die Regelung soll verbindlich für alle städtischen Kindertageseinrichtungen mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/ 17 eingeführt werden.