Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
230/2015
Erstellt am:
03.06.2015
Aktenzeichen:
IV/61;III/26
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
6
X
17.06.2015
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
4
X
18.06.2015
Betreff
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015
"Gestaltungsvorschriften für Wohngebäude im Rahmen der Stadtentwicklung"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
FDP-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 230/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Der Antrag der FDP-Fraktion vom 07.05.2015 zum Erlass einer allgemeinen Gestaltungssatzung für Bauvorhaben im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung wird abgelehnt. Gestaltungskriterien werden im Rahmen der
Bauleitplanung festgelegt.
2. Für den Bereich BP 113 Pulheim wird keine Gestaltungssatzung erlassen.
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
Der Verkauf der Baugrundstücke an Bauträger und Investoren erfolgt nach dem Beschluss zu dem in Vorlage Nr.
223/2015 dargestellten Verfahren. Die Bauträger und Investoren werden durch die Kaufverträge auf die mit den eingereichten Entwürfen dargestellte Gestaltung und Energieeffizienz verpflichtet.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 07.05.2015 beantragt die FDP-Fraktion, Kriterien für die Baugestaltung für Bauvorhaben im Rahmen
der Stadtentwicklungsplanung aufzustellen und Bauherren sowie Wohnbauträgern verpflichtend aufzuerlegen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht zielführend, für das gesamte Stadtgebiet eine Gestaltungssatzung zu erlassen.
Gegebenenfalls kann dies im Einzelfall geschehen.
Für den Bereich des BP 113 Pulheim schlägt die Verwaltung vor, keine Gestaltungssatzung zu erlassen, da Regelungen
zur Gestaltung in ausreichendem Maße im Bebauungsplan enthalten sind.
An diese Vorschriften müssen sich sowohl die Bauträger und Investoren als auch die Einzelbewerber halten. Die Bauträger und Investoren werden zudem gemäß dem Beschluss zu Vorlage Nr. 2232015 auch auf Grund der im einzureichenden Entwurf dargestellten Gestaltung ausgewählt und durch die Kaufverträge entsprechend gebunden.
Die architektonische, gestalterische und städtebauliche Qualität der von den Bauträgern vorgesehenen Baukonzepte
wird im Rahmen des Vermarktungsverfahrens geprüft und bewertet (vgl. Vorlage Nr. 223/2015).
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen.